Das Europäische Parlament hat die deutsche Pkw-Maut in einer Resolution scharf kritisiert. Die Maut enthalte Elemente, „die einen Verstoß gegen das Unionsrecht darstellen und grundlegende Prinzipien der Verträge verletzen“, heißt es in der am Mittwoch in Straßburg verabschiedeten
Entschließung, berichtet AFP. Sie wurde mit 510 gegen 126 Stimmen angenommen. Dem Text zufolge fürchten die Abgeordneten auch negative Auswirkungen auf den Grenzverkehr und den Binnenmarkt.
In der Resolution wies die Volksvertretung darauf hin, dass „eine zentrale Voraussetzung für diskriminierungsfreie Straßenbenutzungsgebühren darin besteht, dass alle Nutzer für die Nutzung derselben Straßen dieselben Gebühren bezahlen“. Das derzeitige Gesetzespaket bürde den deutschen Autofahrern jedoch „immer noch keine zusätzliche Belastung auf“ und erhalte somit „eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit“ aufrecht.
Die Maut war bereits im Frühjahr 2015 vom Bundestag verabschiedet, dann aber wegen Einwänden der EU-Kommission auf Eis gelegt worden. Mitte 2015 leitete die Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil die ursprünglich geplante Abgabe ihrer Auffassung nach ausländische Autofahrer gegenüber Einheimischen benachteiligte. Im September 2016 folgte die Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.
Vergangenen Dezember einigte sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit der Kommission dann auf einen Kompromiss. Darin sind stärkere Entlastungen für Fahrer schadstoffärmerer Autos vorgesehen sowie eine günstigere Staffelung bei den Kurzzeitvignetten für ausländische Autofahrer. Deutsche Autofahrer sollen aber nach wie vor über die Kfz-Steuer für die Maut entschädigt werden. Dennoch legte die Kommission das Verfahren gegen Deutschland auf Eis. Nach Auffassung des Parlaments wurde das Verfahren jedoch „ohne gebührende rechtliche Argumentation im Wege einer inoffiziellen politischen Vereinbarung“ eingestellt. Die Abgeordneten forderten die Kommission auf, „zu begründen, weshalb die Vereinbarung mit den Bestimmungen der Verträge und mit dem EU-Recht vereinbar ist“.