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Urteil: Kunden können Rückzahlungen aus Immobilien-Krediten verlangen

Lesezeit: 2 min
10.06.2017 01:15
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes eröffnet den Kunden von Immobilienkrediten Chancen auf Rückzahlungen.
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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Immobiliendarlehen auch nach Jahren widerrufen werden, sollten wichtige Angaben wie beispielsweise die Aufsichtsbehörde im Vertrag fehlen. Den betroffenen Kunden winken tausende Euro an Rückzahlungen - und den Banken droht eine teure Widerrufswelle, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Anwälte frohlocken bereits. „Ich gehe davon aus, dass die BGH-Entscheidung fast alle Immobiliendarlehen der Sparkassen betrifft, die zwischen Mitte 2010 und Herbst 2011 geschlossen wurden“, sagt etwa Peter Hahn, der mehrere Kläger vertritt. Auch bei Verträgen der ING-Diba, der PSD-Banken oder der BHW-Bausparkasse sei der Fehler aufgetreten, ergänzt Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Theoretisch rechnen wir mit bundesweit mehr als 100.000 Betroffenen.“ Kunden der Deutschen Bank und der Commerzbank können hingegen nicht auf eine Rückzahlung hoffen. Sie seien nicht betroffen, weil die beiden Großbanken in diesem Fall ihre Verträge sauber formuliert hätten, sagt Krolzik.

Die Immobilienzinsen sind seit 2010 noch einmal kräftig gesunken, was den Ausstieg aus teuren Altkrediten für die Kunden lukrativ erscheinen lässt. Sie müssen dann zwar Anschlussfinanzierungen finden. Aber das gilt im aktuellen Umfeld als überschaubares Risiko. Im Schnitt dürfte der Darlehenszins zwei bis drei Prozent günstiger werden, rechnet Krolzik vor. Die Einsparungen summierten sich im Einzelfall schnell auf mehr als zwanzigtausend Euro.

Dass die Geldhäuser das Thema gerne umschiffen würden, liegt auf der Hand. Die meisten der von der Verbraucherzentrale genannten Institute bestreiten denn auch, dass sie von der BGH-Entscheidung betroffen sind und entsprechende Rückstellungen bilden müssen. PSD und ING-Diba betonen etwa, sie hätten die rechtlichen Vorgaben eingehalten. Die BHW Bausparkasse, die zur Postbank gehört, geht nach eigenem Bekunden ebenfalls davon aus, dass ihre Kreditverträge rechtskonform sind. Sie will sich zu den Auswirkungen möglicher Klagen nicht äußern.

Einige große Sparkassen sprechen von einer überschaubaren Zahl fehlerhafter Verträge – schweigen sich zu den Kosten aber ebenfalls aus. „Seit Verkündung des BGH-Urteils im November 2016 haben uns insgesamt elf Widerrufe erreicht“, erklärt etwa die Sparkasse Hannover.

In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um ein Formular des Deutschen Sparkassenverlags aus dem Jahr 2010. Demnach begann die Widerrufsfrist erst, nachdem der Kreditnehmer unter anderem über die Aufsichtsbehörde informiert worden war. Die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde aber im Vertragstext gar nicht genannt. Ironie der Geschichte: Die Angabe der Aufsichtsbehörde wurde vom Gesetzgeber gar nicht gefordert, doch durch die explizite Aufzählung verpflichtete sich die beklagte Sparkasse eben genau dazu, wie der BGH erklärte.

Eine andere Lücke glaubt die Interessengemeinschaft Widerruf gefunden zu haben, wie deren Gründer Roland Klaus erläutert: Betroffen seien Hunderttausende Kunden der ING-Diba. Bei Verträgen, die zwischen Mitte 2010 und Ende 2015 geschlossen wurden, habe es die ING versäumt, die Kreditlaufzeit anzugeben. Dies zähle zu den gesetzlich geforderten Pflichtangaben. Eine höchstrichterliche Entscheidung gebe es dazu aber noch nicht, räumt Klaus ein. Die ING Diba widerspricht. Die Bank habe alle Informationspflichten erfüllt, sagt eine Sprecherin. „Die ING-Diba bedauert sehr, dass die Kunden immer wieder durch derartige Behauptungen verunsichert werden.“

Den vom BGH-Urteil betroffenen Kunden raten Anwälte und Verbraucherschützer zu einer außergerichtlichen Einigung, um langwierige Rechtsstreitigkeiten und böse Überraschungen zu vermeiden. „Dieses Mal sind die Sparkassen und Banken offensichtlich auch eher vergleichsbereit als bei früheren Fällen“, betont Rechtsanwalt Hahn. Das laufe meist auf einen niedrigeren Zins hinaus, wobei der Kreditnehmer Abschläge bei der Nutzungsentschädigung hinnehmen müsse, die die Bank für erhaltene Zinsen, Tilgungen und Sondertilgungen zahlt. Oder beide Seiten einigten sich auf eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Kredit irgendwann vorzeitig zurückgezahlt wird. In jedem Fall könnten wohl auch die Banken mit Vergleichen Schadensbegrenzung betreiben.


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