Die Slowakei und Ungarn müssen sich nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) an der Verteilung von Flüchtlingen in der EU beteiligen, berichtet AFP. Dies geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot hervor, die am Mittwoch in Luxemburg vorgelegt wurden.
Die Slowakei und Ungarn hatten gegen die im September 2015 vom EU-Rat beschlossene Verpflichtung geklagt, sich an der Verteilung und Aufnahme von weit mehr als 100.000 Flüchtlingen aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland beteiligen zu müssen.
Bot empfahl nun, die Klagen abzuweisen, weil das Abkommen „wirksam und in verhältnismäßiger Weise“ dazu beitrage, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können.
Mit dem Beschluss sollten Italien und Griechenland von den anderen EU-Mitgliedern dabei unterstützt werden, die Notlage durch den plötzlichen Zustrom von Flüchtlingen besser zu bewältigen. Der Beschluss sieht eine Umsiedlung von Flüchtlingen vor, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, über den noch nicht endgültig entschieden wurde.
Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet. Zumeist folgt das Gericht den Empfehlungen seiner Generalanwälte.