Das EU-Recht ermöglicht keine national gebündelten Sammelklagen gegen Facebook. Nutzer-Klagen im jeweiligen Heimatland sind nur individuell zulässig, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Demnach kann auch der österreichische Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems als Verbraucher in Österreich klagen, obwohl er sich auch beruflich mit dem Datenschutz bei Facebook beschäftigt.
Facebook erklärte, die Entscheidung der Richter unterstützte vorherige Einschätzungen, wonach Schrems keine Sammelklage vorantreiben könne. Das Unternehmen hatte angeführt, dass Schrems sich nicht auf Verbraucherschutzrichtlinien berufen könne, weil er sich beruflich mit Facebook beschäftige. Die Richter erklärten nun, er könne durchaus alleine als Verbraucher gegen Facebook vorgehen. Die Eigenschaft als Verbraucher gehe nicht verloren, wenn man etwa Bücher publiziere, Vorträge halte oder Spenden sammle.
Der Österreicher Schrems kam vor zwei Jahren in die Schlagzeilen, als er ein Datenaustauschabkommen zwischen der EU und den USA juristisch zu Fall brachte. Für seine Klage fand er mehr als 25.000 Unterzeichner. Er wollte für jeden von ihnen eine Entschädigung von 500 Euro erreichen. Sammelklagen sind vor allem aus den USA bekannt und ziehen teilweise hohe Schadenersatzsummen für Konzerne nach sich. Aber auch in Österreich sind bestimmte Formen der Sammelklage zulässig.
Schrems klagt gegen Facebook, weil er seine Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz verletzt sieht. Der österreichische Oberste Gerichtshof hatte den Fall zur Klarstellung an den EuGH weitergereicht.