Finanzen

Schweiz erschwert Kapitalaufnahme mit Digitalwährungen

Die Schweiz hat detaillierte Regeln für Initial Coin Offerings erlassen.
16.02.2018 17:19
Lesezeit: 1 min

Die Schweiz unterwirft die Platzierung neuer Kryptowährungen einer detaillierten Regulierung. Mit der am Freitag veröffentlichten Richtlinie will die Finanzmarktaufsicht (Finma) eigenen Angaben zufolge Investoren schützen. Je nach Verwendungszweck muss die Kapitalaufnahme mit Hilfe sogenannter Initial Coin Offerings (ICOs) unterschiedliche Anforderungen erfüllen.

Mit einem ICO wird auf Basis der Blockchain-Technologie in digitaler Form Kapital beschafft. Werde das Kapital als Zahlungsmittel eingesetzt, müssten die Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung erfüllt werden. Entsprächen die Vermögenswerte Anteile an Unternehmen, werde das ICO ähnlich wie etwa ein Börsengang behandelt.

ICOs haben 2017 sprunghaft angezogen. Bis September erreichten sie Angaben der Analysefirma Smith + Crown zufolge fast drei Milliarden Dollar. Davon sei rund ein Viertel auf die Schweiz entfallen. Ein Grund für die Anziehungskraft des Landes waren die bisher weitgehend fehlenden regulatorischen Leitplanken.

„Die Blockchain-Technologie bietet Innovationspotenzial für die Finanzmärkte und weit darüber hinaus“, erklärte Finma-Direktor Mark Branson. „Blockchain-Projekte, die analog zu bewilligungspflichtigen Aktivitäten funktionieren, dürfen aber nicht den bewährten regulatorischen Rahmen umgehen.“

Immer mehr Notenbanken und Aufsichtsbehörden versuchen den bislang weitgehend unregulierten Handel mit Kryptowährungen einzudämmen. Zuletzt warnte die Dachorganisation der Zentralbanken (BIZ) vor den Risiken im Zusammenhang mit Bitcoin und anderen Cyberdevisen wie Ethereum oder Ripple. China hat ICOs verboten.

 

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