Politik

Nord Stream 2: Nabu will Baustopp vor Gericht erzwingen

Der Umweltschutzverband Nabu will den Bau des Pipeline-Projekts Nord Stream 2 gerichtlich verhindern.
11.05.2018 17:16
Lesezeit: 1 min

Der Umweltschutzverband Nabu will den bevorstehenden Baustart der Gaspipeline Nord Stream 2 per Gerichtsbeschluss noch verhindern. Der Verband habe beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald eine Zwischenverfügung beantragt, damit das Gericht vor dem 15. Mai über eine Klage gegen den Bau der Pipeline durch die Ostsee entscheide, teilten die Umweltschützer am Freitag mit. Am 15. Mai will das Unternehmen Nord Stream 2 mit Baggerarbeiten im Greifswalder Bodden beginnen.

Der Nabu hatte bereits im Februar einen Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsund gestellt. Bevor das Gericht entscheide, wollten die Pipelinebetreiber „Tatsachen schaffen“, kritisierte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Sie würden damit „den Meeres- und Klimaschutz, aber auch das Klagerecht von Naturschutzverbänden mit Füßen“ treten. Nach Ansicht des Nabu wird durch den Bau der Pipeline ein „hochsensibles Ökosystem irreparable Schäden“ erleiden. Zudem sei die Pipeline überflüssig, weil es nicht genügend Bedarf in Europa für das russische Gas gebe.

Das Nord-Stream-2-Unternehmen hat bereits in der Nähe von Lubmin mit Bauarbeiten für die Anlandestation der Gaspipeline begonnen. Der Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsunds erlaube es zudem, Mitte Mai im Greifswalder Bodden mit Baggerarbeiten zu beginnen, sagte ein Unternehmenssprecher am Freitag. „Solange schlechtes Wetter das nicht verhindert, wird man das auch tun.“ Der Eilantrag des NABU habe keine aufschiebende Wirkung, solange das OVG ihm nicht stattgebe. Zudem sei im Planfeststellungsbeschluss nachgewiesen, dass der Bau der Pipeline umweltverträglich erfolgen könne.

Nord Stream 2 soll über eine Länge von 1.230 Kilometern von Russland nach Deutschland führen. Sie wird weitgehend parallel zur Gas-Pipeline Nord Stream 1 verlaufen, die 2011 in Betrieb genommen worden war. Die Projektgesellschaft Nord Stream 2 AG hat ihren Sitz in der Schweiz. Die Unternehmensanteile werden vom russischen Konzern Gazprom gehalten.

Der Nabu will nicht nur gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsund vorgehen, der für das deutsche Küstengewässer gilt. Er will auch Widerspruch gegen die Genehmigung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie einlegen, die den Pipeline-Abschnitt im Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres - der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands - betrifft.

Widerstand gegen Nord Stream 2 kommt insbesondere auch aus einigen osteuropäischen Staaten sowie den USA. US-amerikanische Unternehmen versuchen seit einiger Zeit, auf den europäischen Markt für Flüssiggas vorzudringen. Die Polnische Regierung sieht das Projekt kritisch, weil sie ihr Land selbst zu einem wichtigen Energiedrehkreuz in Europa ausbauen möchte.

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