Politik

Banken dürfen Bitcoin-Transfers von Kunden blockieren

Banken können Konten für Bitcoin-Käufe sperren.
20.08.2018 01:03
Lesezeit: 1 min

Im November 2016 versuchte ein niederländischer Cryptotrader laut Bitcoin Magazine seine ersten 10 Bitcoins zu kaufen, zuerst über die Konten seiner ING Bank und später von ABN Amro. Beide Banken haben die Transaktionen abgelehnt. Anschließend reichte er eine Beschwerde bei Kifid (Institut für Finanzdienstleistungsbeschwerden) ein, eine Instanz, die zwischen Verbrauchern und kleinen Unternehmen vermittelt, wenn es Beschwerden über Finanzprodukte oder -dienstleistungen gibt.

Laut der Beschwerde behaupteten die Banken, die Transaktionen des Mannes seien aufgrund von Betrugspräventionsmaßnahmen abgelehnt worden. Der Beschweerdeführer argumentierte jedoch, dass die Betrugsprävention nicht der Grund dafür sei, dass ING und ABN die Transaktionen abgelehnt hätten. Stattdessen beschuldigte der Beschwerdeführer beide Banken, seine Konten aus kommerziellen Gründen blockiert zu haben, die als Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung verheimlicht worden seien.

ING und ABN Amro bestritten den Vorwurf. Der Händler reichte Klage für € 43.220 (~ $ 50.000) ein. Er kam zu dieser Zahl, indem er die Gewinne ausschöpfte, die er realisiert hätte, wenn er Bitcoin für € 330 gekauft hätte und bei € 2.500 verkauft hätte.

Das Kifid-Urteil besagt, dass es diesen Mangel an Handelsfähigkeit in keiner Weise für relevant hält. Selbst wenn die Banken sich weigern, eine Dienstleistung zu erbringen, ist es nicht ihre Aufgabe, die Kunden zu entschädigen. Außerdem heißt es in dem Urteil, dass der Beschwerdeführer nicht nachgewiesen habe, dass der Erwerb von Bitcoin aufgrund der Handlungen der Banken unmöglich sei: Er hätte versuchen können, mit einer anderen Bank zusammenzuarbeiten.

Sowohl ING als auch ABN behaupteten, dass, sobald der Block auf seinem Konto aufgehoben wurde, er die Bitcoins hätte kaufen können. Sie behaupten beide, dass die Entsperrung des Accounts aus Sicherheitsgründen verzögert worden sei und dass der Kunde seine Kontoeinstellungen so eingestellt habe, dass er den Telefonkontakt ablehne. Letztendlich stellte das Urteil fest, dass der potentielle Bitcoin-Händler niemanden zu tadeln hatte, sondern sich selbst, weil er die 10-Bitcoin nicht gesichert und potenzielle Gewinne realisiert hatte.

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