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Schweiz erteilt Banken strenge Regeln im Bitcoin-Handel
Kryptoassets wie Bitcoin sollten mit dem Achtfachen ihres Marktwerts gewichtet werden, wenn Banken verlustabsorbierende Kapitalpuffer berechnen. Dies bedeutet, dass ein größerer Kapitalblock zur Deckung möglicher Verluste von Kryptowährungs-Positionen zur Verfügung gestellt werden muss, als dies bei den meisten anderen Vermögenswerte der Fall ist.
Zwar hat die Behörde bisher keine offizielle Stellungnahme dazu abgegeben, wie Kryptoassets in Basel III-Kapitalanforderungen oder Liquiditätskennzahlen zusammengeführt werden sollen. Doch in einem vertraulichen Schreiben an den Verband EXPERTsuisse, der Schweizer Treuhänder und Wirtschaftsprüfer vertritt, zeigt sich der aktuelle Standpunkt der Regulierungsbehörde, wie Swissinfo.ch berichtet.
Demnach rät die FINMA Finanzakteuren, dass Krypto-Assets "ein pauschales Risikogewicht von 800 Prozent zugewiesen werden sollte, um Markt- und Kreditrisiken abzudecken, unabhängig davon, ob die Positionen im Bank- oder Handelsbuch gehalten werden", solange bis der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht globale Empfehlungen abgibt.
Experten zufolge liegt ein Risikogewicht von 800 Prozent am oberen Ende der Spanne, was darauf hindeutet, dass die FINMA den Vermögenswert als volatil einstuft. Damit liegt der Handel mit Krypto-Assets auf dem gleichen Niveau wie die Aktivität von Hedgefonds. Laut FINMA gehen andere Länder bei der Risikogewichtung von Kryptowährungen noch härter vor.
Zudem begrenzt FINMA die Krypto-Handelsaktivitäten auf 4 Prozent des Gesamtkapitals, wenn man Long- und Short-Positionen addiert. Die Regulierungsbehörde besteht darauf, dass die Institutionen melden, wenn sie dieses Limit erreicht haben.
Außerdem sagt die Behörde, dass Kryptowährungen bei der Bestimmung der Liquiditätskennzahlen nicht als hochliquide Vermögenswerte betrachtet werden können - der Betrag der liquiden Mittel oder des leicht wandelbaren Kapitals, den Banken zur Deckung kurzfristiger Verluste zurücklegen müssen.
Diese Richtlinien betreffen Krypto-Assets, die sich in den eigenen Büchern einer Institution befinden, im Gegensatz zu Kundeneinlagen, die gesondert in ihrer Bilanz geführt werden.
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