In der FDP mehren sich Forderungen, Staatsgelder an Kirchen von jährlich rund 480 Millionen Euro auf den Prüfstand zu stellen. Es müsse untersucht werden, was noch zeitgemäß sei, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth der Nachrichtenagentur Reuters.
Zwar seien Subventionen für Kirchenbauten und damit für den Erhalt meist denkmalgeschützter Gebäude zu befürworten. Doch wenn der Staat Kirchenstrukturen finanziert, die „parteipolitischer Prägung“ sind, müsse die Leistung auf den Prüfstand, fordert Kurth.
Bereits am Wochenende hatte die sächsische FDP auf ihrem Parteitag eine Überprüfung staatlicher Zahlungen an die Kirchen gefordert. Vor dem Hintergrund sinkender Einnahmen des Landes und sinkender Kirchenmitglieder sei der automatische Anstieg der Kirchen-Subventionen nicht mehr zeitgemäß.
Abschaffung der Kirchensteuer
Lasse Becker, Chef der Jungen Liberalen, unterstützt diese Forderung: „Die sächsische FDP hat Recht, wenn sie den Status Quo bei der Unterstützung der Kirche hinterfragt“, zitiert ihn Reuters. Zudem stellte Becker den staatlichen Einzug der Kirchensteuer infrage. Dies mache er schließlich bei anderen Vereinen auch nicht.
Die Linkspartei hatte kürzlich einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem sie staatliche Zahlungen an die Kirchen einstellen will. Sie lehnt sowohl die Verankerung der Kirchensteuer im Grundgesetz als auch deren Einzug durch den Staat ab.
Maria Flachsbarth, Kirchenbeauftragte der Unionsfraktion, sagte, die Union stehe zu den Verpflichtungen des Staates aufgrund der Staats-Kirchenverträge. Doch wenn die Länder und die Kirchen eine Ablösung der geltenden Regelung wünschen, so sei die Bundespolitik selbstverständlich zu Gesprächen bereit. Derzeit könne sie dafür aber keine Initiativen von Landesregierungen erkennen, sagte sie Reuters.
Auch Kerstin Griese, kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, hatte in der Zeitung Die Welt „offene und ernsthafte Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kirchen über eine Ablösung“ gefordert, die allen Seiten gerecht werde.
Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, sagte, dass die Verträge mit den Kirchen nur von beiden Seiten geändert werden könnten. „Es muss aber schon erlaubt sein zu hinterfragen, ob es Aufgabe des Staates ist, die Gehälter von Bischöfen – wie in Bayern – zu finanzieren“, sagte er Reuters.