Eine zunehmende Zahl von amerikanischen Bundesstaaten – darunter Kalifornien, Texas und Florida – erlaubt seit kurzem digitale Nummernschilder. Diese erfüllen nicht nur ihre herkömmliche Funktion als amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen. Sie können auch für eine ganze andere Reihe von Zwecken verwendet werden. Beispielsweise kann der Eigentümer eines Wagens, falls dieser gestohlen wird, „Stolen vehicle“ (Gestohlenes Fahrzeug) auf dem Display erscheinen lassen. Wenn das Auto steht, kann das Kennzeichen als Werbeträger verwendet werden. Das Display kann anzeigen, dass fällige Mautgebühren entrichtet wurden. Schließlich ersetzt es auch die Plaketten, die anzeigen, wann und wo das Auto registriert wurde (in Deutschland die TÜV-Plakette).
Auch in Deutschland könnten digitale Nummernschilder bald zur Normalität werden. Auf Anfrage der Deutschen Wirtschaftsnachrichten ließ das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) wissen, dass die Gestaltung von Kennzeichenschildern bestimmten Vorschriften unterliegen (den Maßgaben von Paragraf 10 in Verbindung mit Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie gemäß Paragraf 10, Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, Abschnitt 1 bis 8). Sofern digitale Nummernschilder diese Vorschriften erfüllen und die Buchstaben und Ziffern deutlich erkennbar sind, wäre ein Einsatz in Deutschland nach Einschätzung des BMVI nicht zu beanstanden.
Allerdings dürften die digitalen Kennzeichen teurer werden als die gewöhnlichen aus Blech. In den USA kosten sie – je nach Ausstattung – zwischen 499 und 799 Dollar.