Politik

Wirecard: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Financial Times

Lesezeit: 1 min
18.02.2019 13:50
Im Fall Wirecard ermittelt die Staatsanwaltschaft München nun gegen die Financial Times. Die deutsche Finanzaufsicht hat indes Leerverkäufe gegen die Aktie verboten.
Wirecard: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Financial Times

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Nach den heftigen Kursturbulenzen bei Wirecard in den vergangenen Wochen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Marktmanipulation. "Uns liegt eine konkrete Strafanzeige eines Anlegers gegen einen 'Financial Times'-Journalisten vor", erklärte die Staatsanwaltschaft München I am Montag auf AFP-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Zudem habe ein Aktienkaufinteressent  ausgesagt, im Voraus über die Berichterstattung der "Financial Times" ("FT") zu dem Zahlungsdienstleister informiert worden zu sein.

Die Londoner Zeitung hatte sei Ende Januar wiederholt über Betrugsvorwürfe und mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten bei Wirecard in Singapur berichtet. Wirecard weist die Anschuldigungen als verleumderisch zurück.

Die "FT" hält dagegen an ihrer Berichterstattung fest. "Jede Anschuldigung, dass die 'FT' oder ihre Reporter unethisch berichten, ist haltlos und falsch", erklärte eine Sprecherin der Zeitung. Die Vorwürfe seien ein Ablenkungsmanöver, mit dem die "betrügerische" Buchführung von Wirecard-Mitarbeitern verschleiert werden solle.

Die Berichte über den angeblichen Betrug bei Wirecard hatten das Papier des Dienstleisters für elektronische Zahlungen in den vergangenen drei Wochen auf eine Achterbahnfahrt geschickt. Dabei nutzten sogenannte Short-Seller die Unsicherheit um das Unternehmen für Netto-Leerverkäufe. Sie liehen sich Anteilsscheine, stießen sie auf dem Markt ab und kauften sie später zurück. Damit wetteten die Spekulanten auf fallende Kurse.

Bereits am Montagmorgen hatte die Finanzaufsicht Bafin am Montag Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien des Zahlungsdienstleisters verboten. Wer auf fallende Kurse der Wirecard-Aktie gesetzt hat, darf seine bestehenden Positionen gemäß der Bonner Behörde zudem für zwei Monate nicht mehr vergrößern.

"Wir begrüßen alle Maßnahmen der Aufsichtsbehörden, die zu einer schnellen Aufklärung beitragen", kommentierte Wirecard den Eingriff der Aufseher knapp.

Die Börsenturbulenzen des Dienstleisters seien "Entwicklungen, die das Marktvertrauen in Deutschland ernsthaft bedrohen", ließ die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) am Montag verlauten. Die in Paris ansässige Behörde segnete die Maßnahmen der Bafin damit ab.

Wirecard geriet nicht zum ersten Mal ins Visier von Short-Sellern. Bereits in den Jahren 2008 und 2014 hatten Spekulanten versucht, Betrugsvorwürfe gegen den Zahlungsdienstleister auszunutzen. Auch wegen des zunehmenden Online-Handels wurden die Wirecard-Aktien aber trotzdem immer wertvoller. Ende des vergangenen Jahres verdrängte der Dienstleister schließlich die Commerzbank aus dem Dax.

Nach dem Leerverkaufs-Verbot der Bafin lagen die Wirecard-Aktien am Montag mit fast 13 Prozent deutlich im Plus.


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