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Wegen Uber: Taxifahrer buhen Verkehrsminister Scheuer aus

Lesezeit: 3 min
25.02.2019 17:14
Bundesverkehrsminister Scheuer will das Personenbeförderungsgesetz zugunsten des US-Fahrdiensts Uber ändern. Die Berliner Taxifahrer protestieren. “Nicht Uber, sondern wir sind die Wähler”, so ein Taxifahrer.

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Etwa 700 Taxifahrer haben in Berlin gegen die Pläne von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zur Öffnung des Fahrdienstmarktes protestiert. Zuvor hatte das Bundesverkehrsministerium angekündigt, das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu ändern. Die Änderung sieht vor, dass die Rückkehrpflicht für “Mietwagen mit Fahrer” entfällt. Davon würde der US-Fahrdienst Uber profitieren, der versucht, sich auf dem Berliner Taximarkt durchzusetzen.

Bisher war es so, dass ein Uber-Fahrer nach jeder Fahrt an den Stammsitz außerhalb Berlins zurückfahren musste, um auf weitere Aufträge zu warten, sofern nicht unmittelbar ein Folgeauftrag innerhalb der Stadt Berlin vorliegt. Uber-Fahrern war es bisher untersagt, an den Straßenrändern oder an Taxiständen innerhalb Berlins auf Aufträge zu warten.

Auch das Poolingverbot soll wegfallen. Dies hätte zur Folge, dass Uber-Fahrer weitere Fahrgäste aufnehmen dürfen, wenn sie sich unterwegs befinden.

Ein Berliner Taxifahrer sagte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: “Schon jetzt beobachten wir, dass sich die Fahrer von Uber nicht an geltendes Recht halten. Sie müssen normalerweise nach jedem Auftrag an ihren Stammsitz zurückfahren, um auf weitere Aufträge zu warten. Doch das tun sie nicht. Die geplante Änderung des Personenbeförderungsgesetzes würde in Berlin zahlreiche Existenzen zerstören. Von einem Bundesverkehrsminister erwarte ich als Bürger, dass er die Interessen der Bürger und nicht die Interessen von Großkonzernen schützt. Nicht Uber, sondern wir sind die Wähler.”

Auf Nachfrage des Online-Blatts, ob sich die Berliner Taxifahrer gegen Uber durchsetzen könnten, antwortete der Taxifahrer: “Ich denke, dass die uns Schritt für Schritt aus dem Markt drängen werden, wenn die Bundesregierung nicht hinter uns steht. Unsere Chancen stehen schlecht, zumindest zum aktuellen Zeitpunkt.”

Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands, sagte der dpa, dass ein "Frontalangriff auf das Taxigewerbe und die Verbraucher in Deutschland" ausgeführt werde. Tarifbindung, Beförderungspflicht und der Taxidienst rund um die Uhr - all das sieht er durch eine Marktöffnung bedroht. Müller wirft Uber und seinen Fahrern vor, sich bereits jetzt nicht an die Regeln zu halten. Berlin und andere Städte würden "heuschreckenmäßig überflutet" von Uber-Fahrzeugen. 3.000 Fahrer seien in Berlin unterwegs und hielten sich an verschiedenen Orten der Stadt für Fahrgäste bereit.

Sie seien gegen Uber und Co., sagen die Taxifahrer Selim Kutay und Tamer Yazici. Sie fühlen sich ungerecht behandelt. Mehrere Monate und viel Geld habe sie der Taxischein gekostet. "Die ganzen Uber-Fahrer haben es alles geschenkt bekommen", meint Utay. Besonders problematisch ist aus Sicht der Taxifahrer, dass die Uber-Fahrer, die Mietwagen als Beförderungsfahrzeuge benutzen, lediglich den “kleinen P-Schein” brauchen. Die normalen Taxifahrer benötigen einen “großen P-Schein”, bei dem die Anforderungen weitaus höher liegen und eine intensive Prüfung durchgeführt wird.

Bundesgerichtshof urteilt gegen Uber-App

Ein Limousinenservice darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Fahrten wie ein Taxi anbieten. Der I. Zivilsenat entschied Ende Dezember 2018 in Karlsruhe, dass der inzwischen in dieser Form nicht mehr angebotene Service "Black" des Fahrdienst-Vermittlers Uber unzulässig ist. Der Dienst habe gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen, weil mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden dürfen, die zunächst am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Auch muss ein Mietwagen nach Fahrtende wieder zum Unternehmen zurückkehren, wenn keine neue Fahrt anschließt. Taxifahrer dürfen dagegen Aufträge direkt vom Fahrgast annehmen.

Bei "Uber Black" konnten Kunden über eine App einen Oberklasse-Mietwagen bestellen. Ein freier Fahrer in der Nähe erhielt über Uber dann den Fahrauftrag. Das Unternehmen gab die Bedingungen vor und wickelte den Zahlungsverkehr ab. Nach dem BGH-Urteil reicht es nicht, wenn der Fahrauftrag durch Uber gleichzeitig am Sitz des Mietwagenunternehmens und beim Fahrer eingeht. Bei dem zugrundeliegenden Paragrafen des Personenbeförderungsgesetzes handele sich um eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Berufsausübungsregelung, entschieden die Richter.

Das Kammergericht Berlin hatte in "Uber Black" im Jahr 2015 einen Verstoß gesehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen Dezember entschieden, dass Ubers Angebot unter die Verkehrsdienstleistungen fällt und nicht unter den freien Dienstleistungsverkehr. Somit sei es Sache der Mitgliedstaaten, die Bedingungen zu regeln.

Bei der Personenbeförderung mit Taxis gelten regulierte Preise und eine Beförderungspflicht. Für einen Limousinenservice mit Fahrer fehlen derartige Regeln.

Ein Berliner Taxiunternehmen hatte gegen "Uber Black" geklagt und in den Vorinstanzen gewonnen. Dagegen war Uber vor dem BGH in Revision gegangen.

Die Entscheidung habe keine Auswirkungen auf das aktuelle Angebot in Deutschland, betonte ein Uber-Sprecher nach dem Urteil. Das Geschäftsmodell sei bereits vor mehr als vier Jahren entsprechend angepasst worden. "Wir wollen ein guter und langfristiger Partner für deutsche Städte sein."

Ende Januar 2019 hatten Taxifahrer in Madrid und Barcelona mehrere Tage hintereinander gegen Uber und andere Online-Fahrdienste protestiert und Straßen blockiert. Dabei war es auch zu gewalttätigen Zwischenfällen gekommen. In New York gab es in den vergangenen zwei Jahren immer wieder Proteste gegen dortige Fahrdienstleister wie Uber und Lyft.


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