Politik

Macron verschärft Kontrolle über Inhalte im Internet massiv

Lesezeit: 1 min
10.07.2019 15:51
Die französische Regierung hat ein Gesetz durch die Nationalversammlung gebracht, wonach Inhalte, die zum „Hass“ aufrufen, gelöscht werden müssen.
Macron verschärft Kontrolle über Inhalte im Internet massiv
Emanuel Macron. (Foto: dpa)

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Die französische Nationalversammlung hat ein neues Gesetz zur Kontrolle über Inhalte im Internet gebilligt: Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in erster Lesung einer Vorlage zu, nach der Betreiber von Online-Netzwerken wie Facebook und YouTube „Aufrufe zum Hass“ innerhalb von 24 Stunden nach einer Beschwerde löschen müssen. Tun sie dies nicht, drohen Geldbußen von bis zu 1,25 Millionen Euro, berichtet die staatliche französische Nachrichtenagentur AFP.

In Frankreich sollen nun laut dem Text Aufrufe zur Diskriminierung aufgrund von "Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung" aus dem Netz verschwinden. Das Gesetz hatte immer wieder für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern bestimmte Inhalte eher zu sperren oder erst gar nicht zu veröffentlichen.

Unklar ist, was genau „Aufrufe zum Hass“ sind und wer letztendlich darüber entscheidet, was gelöscht werden muss und was nicht.

In der Nationalversammlung stimmten 434 Parlamentarier für die Vorlage, es gab 33 Gegenstimmen und 69 Enthaltungen. Präsident Emmanuel Macron hatte das neue Gesetz nach einer Serie antisemitischer Vorfälle angekündigt. Der französische Entwurf nimmt das deutsche Netzwerk-Durchsetzungsgesetz (NetzDG) zum Modell, das seit 2018 in Kraft ist. Allerdings reicht es weiter.

Der französische Gesetzestext sieht auch vor, dass Plattformen mit den Gerichten zusammenarbeiten müssen. Für die „Bekämpfung von Hass“ im Netz sollen künftig eine eigene Staatsanwaltschaft und ein eigenes Gericht zuständig sein. Ende Juni hatte sich Facebook bereiterklärt, künftig bei bestimmten Kommentaren in dem sozialen Netzwerk die IP-Adressen an französische Gerichte übermitteln. Mit der IP-Adresse kann man die Rechner im Netz und damit häufig die Computer-Anwender ausfindig machen, weil die Adressen einem bestimmten Online-Anschluss zugeordnet sind.

Außerdem soll dem französischen Gesetzestext zufolge das Meldesystem für Nutzer einfacher und einheitlicher werden. Ähnlich wie in Deutschland soll den Plattformen eine empfindliche Strafe drohen, wenn sie entsprechende Inhalte nicht entfernen - und zwar bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes.

Der Entwurf geht nun nach der Sommerpause zunächst in den französischen Senat zu weiteren Beratungen.


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