Politik

Hamburger Gaskunden zwingen E.on in die Knie

Eine Sammelklage von 54 E.on-Kunden hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Der Energie-Konzern muss die Kläger mit insgesamt 88.000 Euro wegen überzogener Preise entschädigen. Machen weitere Kunden ihre Ansprüche geltend, drohen dem Konzern Nachzahlungen in Millionenhöhe.
21.06.2013 00:17
Lesezeit: 1 min

Gaskunden von E.on Hanse haben mit einem gerichtlichen Urteil bestätigt, dass E.on seine Energiepreise zu hoch getrieben hat. Dafür erhalten die 54 Prozessgewinner nun eine Entschädigung von insgesamt 88.000 Euro. Doch E.on will den Skandal unter der Decke halten. Gemäß Einschätzungen der Verbraucherzentrale haben aber noch viel mehr Kunden Anspruch auf Schadenersatz.

Günter Hörmann, Chef der Verbraucherzentrale in Hamburg, fordert nun noch mehr Kunden im DLF dazu auf, aktiv zu werden:

E.on ist nur bereit, wenn das Gericht diese Firma zwingt, die Kunden zu entschädigen. Aber die vielen Tausend, die noch keine Entschädigung erhalten haben, die gucken in die Röhre.“

Der Energie-Konzern ist sich indes keiner Schuld bewusst. Die Gerichte hätten nur über eine Preiserhöhungsklausel geurteilt, nicht darüber, ob die Gaspreise gerechtfertigt seien. Hörmann sieht das ganz anders:

„Das ist ein arrogantes Verhalten dieses Unternehmens! Da sagen sich die Unternehmenszentralen: 'Na, dann lass die Leute doch mal kommen! Lass die Leute doch selber vor den Kadi ziehen und ihr Geld zurückholen. Wir rechnen einfach damit, dass nur ein Zehntel und ein Hundertstel der Anspruchsberechtigten ihr Geld holen und den Rest streichen wir ein!'"

Für E.on kann diese Arroganz teuer werden. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale haben etwa 50.000 Kunden Anspruch auf Schadenersatz, da die besagte Klausel in ihren Verträgen enthalten war. Diese Kunden hätten bereits Widerspruch eingelegt, dann aber doch gezahlt. Genaue Zahlen gab E.on „aus rechtlichen Gründen“ nicht bekannt. Möglicherweise hätten sogar „einige Hunderttausend Kunden“ Rechtsansprüche, wenn sie einen solchen Vertrag besitzen oder rückwirkend bis 2010 besessen haben.

Hörmann empfiehlt diesen Kunden, sich beraten zu lassen. Wer bis Ende 2013 vor Gericht zieht, könne seinen Rechtsanspruch sichern. Für E.on könnten weitere Sammelklagen Nachzahlungen in Millionenhöhe bedeuten. Die Internetseite der Hamburger Verbraucherzentrale stellt dafür ein Rechenprogramm und einen Standardbrief zur Verfügung, den die Betroffen an E.on schicken können.

Die Deutschen zahlen die höchsten Strompreise in ganz Europa (mehr hier). Die Folgen der Energiewende müssen vor allem die Kunden bezahlen. Bevor man jedoch gegen E.on vor Gericht zieht, solle man es außergerichtlich probieren, so Hörmann.

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