Politik

Russland: Gericht verurteilt Putin-Gegner Nawalny zu 5 Jahren Straflager

In dem umstrittenen Prozess gegen den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny hat ein Gericht den Putin Gegner nun wegen Veruntreuung für schuldig besprochen. Er soll für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Urteil könnte für erneute Unruhen in Russland sorgen.
18.07.2013 08:04
Lesezeit: 1 min

In der Stadt Kirow, etwa 900 Kilometer nordöstlich von Moskau, wurde nun der Oppositionelle Alexej Nawalny für schuldig befunden. Der Richter Sergej Blinow sah es als erwiesen an, dass Nawalny (Anwalt und Blogger) 2009 eine staatliche Holzfirma um rund 400.000 Euro geprellt hat.

Nawalny soll für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis. Allerdings können seine Anwälte noch in Berufung gehen. Das Urteil selbst war um die 100 Seiten lang, berichtet das russische Nachrichtenportal rt.com. Deshalb habe sich die Urteilsverkündung so lange hingezogen.

Nawalny wird in den nicht-russischen Medien als „Kreml-Kritiker“, „Oppositions-Aktivist“ oder „Anti-Korruptions-Aktivist“ umschrieben. Der 37-Jährige wollte bei den anstehenden Moskauer Bürgermeister-Wahlen am 8. September für die liberal-demokratische Partei RPR-Parnas ins Rennen gehen.

Doch Nawalny ist alles andere als ein „Liberaler“ im westeuropäischen Verständnis. In einem Youtube-Video aus dem Jahr 2007 vergleicht er „Kaukasier“ mit Insekten und Kakerlaken, die nur mit Waffengewalt bekämpft werden können. Deshalb fordere er die Legalisierung von Schusswaffen. Er nahm auch mehrfach an dem alljährlich stattfindenden rechtsradikalen „Russischen Marsch“ teil, den er mitorganisiert.

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Zudem ist er innerhalb der russischen Opposition nicht mehrheitsfähig. Liberale Oppositionelle trauen ihm aufgrund seiner „starken rechtsradikalen Verbindungen“ nicht über den Weg, so die BBC.

„Wenn dieser Rassist Macht bekommt, dann werden die Opfer keineswegs nur die "Gauner und Diebe" in den Amts- und Parteistuben sein, sondern es wird auch Andersdenkende und anders Aussehende treffen“,sagte die Moskau-Korrespondentin, Gesine Dornblüth, in einem Bericht des DLF von 2011.

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