Politik

Gustl Mollath kommt frei: Verfahren wird neu aufgerollt

Seit 2006 sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie. Doch nun hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, dass Mollath umgehend freigelassen werden muss. Das Strafverfahren gegen ihn soll wieder aufgenommen werden.
06.08.2013 12:32
Lesezeit: 1 min

Der seit 2006 in einer Psychatrie sitzende Gustl Mollath kommt frei. Am Dienstag hat das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden, dass Verfahren gegen Gustl Mollath wieder aufzunehmen. Aus diesem Grund sei Mollath „unverzüglich aus der Unterbringung zu entlassen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

„Im Rahmen der erneuerten Hauptverhandlung wird nunmehr eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg neu über die damaligen Anklagevorwürfe zu entscheiden haben. Sollten sich diese bestätigen, wäre auch zu prüfen, ob die seinerzeit angenommene Gefährlichkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung tatsächlich besteht.“

Zuvor hatte vergangene Woche der Generalbundesanwalt Harald Range Partei für Mollath ergriffen. Das OLG habe „nicht ausreichend belegt und konkretisiert“, warum von Mollath angeblich weiter Gefahr ausgehe, sagte Range (hier). So sei etwa der Umstand, dass Mollath eine Therapie und die Einnahme von Medikamenten ablehne, noch kein Beleg für seine anhaltende Gefährlichkeit

Mollath wurde vorgeworfen, seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen zu haben. Sieben Jahre saß er gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Er selbst führte an, Opfer eines Komplotts zu sein, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionen-Umgang hingewiesen hatte.

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