Ein hochrangiger Berater des Europäischen Gerichtshofs hat empfohlen, die Macht der EU-Marktaufsicht zu beschneiden. Nach seinem Gutachten sollten die Richter ein Gesetz zu Fall bringen, das die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) dazu berechtigen würde, Leerverkäufe von unter Druck geratenen Finanzinstrumenten zu verbieten.
Das Gutachten von Generalanwalt Niilo Jääskinen ist nicht bindend, wird aber gewöhnlich von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs übernommen. Die Argumentation des britischen Finanzministeriums gegen die geplante Machterweiterung für die ESMA wird von Jääskinen unterstützt. Die EU-Marktaufsicht dürfe nicht das Recht erhalten, Leerverkäufe zu verbieten. Das wäre illegal.
Das Gesetz würde dazu führen, dass Entscheidungen auf EU-Ebene die Mitgliedsstaaten in Notfällen überstimmen könnten. „Daher ist das Ergebnis keine Harmonisierung. Vielmehr werden nationale Entscheidungen durch Entscheidungen auf EU-Ebene ersetzt“, zitiert die FT aus der Zusammenfassung des Gutachtens. Damit übertrete das Gesetz die Grenzen von Artikel 114 des EU-Vertrags.
Der britische Finanzminister George Osborne hatte gegen den EU-Rat und das EU-Parlament geklagt. Sein Sieg wird ein Rückschlag für die EU-Kommission sein. Diese ist bestrebt, europaweite Marktaufsichtsbehörden für die Finanzindustrie zu schaffen.
Die Niederlage für Brüssel bei der Regulierung von Leerverkäufen ist ein erneuter juristischer Sieg der City of London. Die ESMA wird den Londoner Banken künftig nicht bei Leerverkäufen im Wege stehen. Am Dienstag war bereits bekannt geworden, dass die Finanztransaktionssteuer gegen EU-Verträge verstößt. Und am Mittwoch ließ die EU-Kommission ihre Pläne fallen, die Aufsicht über den Referenzzinssatz im Interbankengeschäft (Libor) an die ESMA in Paris zu übergeben.