Die Bundesregierung hat die im Klimaschutzprogramm geplanten Regelungen für einen CO2-Preis auf Sprit, Heizöl und Gas beschlossen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem Gesetzentwurf zu, der erstmals in Deutschland eine Abgabe auf den CO2-Ausstoß im Verkehrs- und Gebäudesektor vorsieht. 2021 soll eine Abgabe von zehn Euro auf die Tonne CO2 erhoben werden, die Benzin und Diesel um die drei Cent pro Liter verteuern wird. Bis 2025 soll sie auf 35 Euro klettern und danach im Rahmen eines Handels mit Verschmutzungsrechten bis zu einer Höhe von 60 Euro ganz freigegeben werden.
Dies würde Sprit um rund 20 Cent teurer machen. Verbraucher werden aber den CO2-Preis nicht direkt bezahlen. Er wird schon bei 4000 Raffinerien oder Gas-Lieferanten erhoben, die die Abgabe dann beispielsweise an der Zapfsäule oder beim Füllen des Heizöltanks weitergeben.
Die Bundesregierung hatte sich nach langem Ringen auf diesen Weg grundsätzlich verständigt. Die SPD hatte zunächst eine Steuer favorisiert, die Union aber auf dem sogenannten Emissionshandel bestanden. Dieser wird aber erst nach 2025 mit einem Mindestpreis von 30 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro greifen können. Wegen dieser Mischung aus festem Preis und freiem Handel gibt es unter Umweltrechtsexperten Zweifel, ob die Regelungen auch rechtssicher sind.
Industrie-Unternehmen und Kraftwerke müssen schon jetzt im Rahmen des europäischen Emissionshandels CO2-Verschmutzungsrechte kaufen, die jährlich verknappt werden. Wer besonders umweltfreundlich produziert, kann Rechte über die Börse an diejenigen verkaufen, die zusätzliche benötigen. So bildet sich auch ein Preis. Der nun geplante nationale Emissionshandel im Verkehrs- und Gebäudesektor soll später mit diesem europäischen System zusammengeführt werden.