Deutschland

Gruppenvergewaltigung in Mülheim: Eltern eines Angeklagten entgehen Ausweisung durch Arbeitsvertrag

Lesezeit: 1 min
04.11.2019 16:13  Aktualisiert: 04.11.2019 16:13
Die Eltern eines der Hauptverdächtigen einer Gruppenvergewaltigung in Mülheim entgehen wahrscheinlich ihrer Abschiebung. Die Mutter legte im letzten Moment einen Arbeitsvertrag vor.
Gruppenvergewaltigung in Mülheim: Eltern eines Angeklagten entgehen Ausweisung durch Arbeitsvertrag
Foto: Jens Schierenbeck

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Die Eltern des jugendlichen Hauptverdächtigen im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Mülheim entgehen vorerst einer drohenden Ausweisung in ihr Heimatland Bulgarien, berichtet die dpa. Kurz vor Ablauf einer entsprechenden Frist an diesem Montag habe die Mutter einen Arbeitsvertrag vorgelegt, durch den das Verfahren nun gestoppt werde, wie der Sprecher der Stadt Mülheim, Volker Wiebels, am Montag sagte. «Wenn sich bestätigt, dass ein Einkommen vorhanden ist, wenn auch nur geringfügig, gibt es keinen Grund die Familie auszuweisen», sagte er. Die «Bild»-Zeitung und die «WAZ» hatten zuvor berichtet.

Der Fall einer Vergewaltigung einer jungen Frau in einem Waldstück in Mülheim an der Ruhr hatte im Juli bundesweit Entsetzen ausgelöst, weil mehrere Jugendliche die Tat begangen haben sollen. Gegen drei zur Tatzeit 14-Jährige hat die Staatsanwaltschaft kürzlich Anklage erhoben.

Als Folge der Ermittlungen gegen den in U-Haft sitzenden Haupttäter hatte die Stadt Mülheim eine Ausweisung seiner bulgarischen Familie überprüft und festgestellt, dass die Eltern kein Geld in Deutschland verdienen. Könne die Familie binnen einer gewissen Frist kein Einkommen nachweisen, gelte ihre Freizügigkeit innerhalb der EU nur eingeschränkt, erläuterte der Stadtsprecher. Daher hatte die Kommune ein Verfahren zur Ausweisung eingeleitet.

Der Vater hatte bereits einmal einen Arbeitsvertrag vorgelegt, um mit seinen Angehörigen in Deutschland bleiben zu können. Er hat die Arbeitsstelle nach Angaben der Stadt jedoch nie angetreten. Deswegen werde man nun genau prüfen, ob die Frau tatsächlich einer Arbeit nachgeht.


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