Politik

„Würdiger Lebensstandard“: Asylzentren dürfen Gewalttäter nicht rausschmeißen

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zufolge dürfen Asylzentren gewalttätige Bewohner nicht ausschließen.
25.01.2020 11:00
Lesezeit: 1 min
„Würdiger Lebensstandard“: Asylzentren dürfen Gewalttäter nicht rausschmeißen
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Foto: dpa) Foto: Arne Immanuel B

Asylunterkünfte dürfen ihre Bewohner nicht vor die Tür setzen, auch dann nicht, wenn diese gewalttätig geworden sind. Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg urteilten, dass Menschen ohne Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Kleidung kein würdiger Lebensstandard mehr gewährleistet werden könne. Dazu sind die EU-Mitgliedsstaaten aber nach Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verpflichtet.

Im konkreten Fall war ein Minderjähriger aus Afghanistan an einer Schlägerei in einer Unterkunft in Brüssel beteiligt. Der Leiter der Einrichtung hatte daraufhin beschlossen, den Jugendlichen für 15 Tage auszuschließen. Der Asylsuchende übernachtete in der Zeit nach eigenen Angaben in einem Park oder bei Freunden, reichte danach aber Klage gegen die Entscheidung der Asylunterkunft bei einem belgischen Gericht ein. Dieses bat zuletzt den EuGH um Auslegung des geltenden EU-Rechts.

Der EuGH stellte nun fest, dass Unterkünfte durchaus materielle Leistungen entziehen könnten. Allerdings müssten die Sanktionen verhältnismäßig sein und dem Asylsuchendem in jedem Fall einen würdigen Lebensstandard lassen. Auch ein zeitlicher begrenzter Entzug von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung wäre damit nicht vereinbar, hieß es vom EuGH. Nicht ausgeschlossen sei aber beispielsweise eine Inhaftierung, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Bremer Immobilienmarkt unter Druck: Strategien für Käufer und Verkäufer im aktuellen Zinsumfeld

Der Immobilienmarkt in Bremen befindet sich in einer Phase tiefgreifender Transformation. Nach Jahren des kontinuierlichen Preisanstiegs...

DWN
Politik
Politik Europas zweiter Verfassungszusatz: Warum der Wolf zur politischen Waffe wird
07.08.2026

Womit kann man Wahlen gewinnen, wenn Migranten, Wokeness, grüner Alarmismus und Regulierung ausgeschöpft sind? Mit dem Gewehr und mit den...

DWN
Politik
Politik Corona-Pandemie: US-Ausschuss will Immunologe Fauci belangen
07.08.2026

Vergangene Woche verweigerte der frühere Corona-Berater der US-Regierung, Anthony Fauci, in einem US-Ausschuss Antworten auf Fragen zur...

DWN
Panorama
Panorama BMW-Besitzer wüten gegen Spiderman-Filmwerbung im Auto
07.08.2026

BMW steht in der Kritik, nachdem der Konzern begonnen hat, Werbung für den neuen Spider-Man-Film direkt in den Infotainmentsystemen seiner...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Millionenverlust bei Schwälbchen-Molkerei: Milchgeschäft wird zum Problem
07.08.2026

Mehr Milch bedeutet nicht automatisch mehr Gewinn. Die Schwälbchen Molkerei kämpft mit fallenden Preisen, schwacher Nachfrage und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Exportrekord trotz Krisen: Deutschlands Wirtschaft überrascht
07.08.2026

Deutschlands Exportwirtschaft sendet ein überraschend starkes Signal: Trotz geopolitischer Konflikte, Handelsbarrieren und steigender...

DWN
Finanzen
Finanzen RWE-Aktie im Plus: Trump zahlt Milliarden für Windkraft-Aus
07.08.2026

RWE zieht bei seinen Offshore-Windprojekten in den USA einen Schlussstrich – und erhält dafür eine Milliardensumme von der...

DWN
Finanzen
Finanzen Verhandeln lernen: Warum ein Nein nicht schaden muss
07.08.2026

Verhandeln gehört zum Alltag – nicht nur beim Gehalt oder beim Autokauf. Selbst kleine Bitten und Entscheidungen können zu...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 37: Die Woche im Rückblick – KW 32
07.08.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...