Politik

Russland verschärft Aufsicht über Medien mit ausländischen Finanzquellen

Das russische Oberhaus hat ein Gesetz gebilligt, wonach unliebsame ausländische Medien fortan als “ausländische Agenten” eingestuft werden sollen. Das Gesetz betrifft auch Blogger.
28.11.2019 11:00
Lesezeit: 1 min
Russland verschärft Aufsicht über Medien mit ausländischen Finanzquellen
Der russische Präsident Wladimir Putin. (Foto: dpa) Foto: Yuri Kochetkov

Während einer Plenarsitzung am 21. November 2019 hat der Rat der Russischen Föderation (Oberhaus des Parlaments) einen Gesetzentwurf über zusätzliche Bestimmungen für Medien gebilligt. Das Gesetz richtet sich gegen natürliche und juristische Personen, die offiziell als “ausländische Agenten” eingestuft werden sollen.

Einzelpersonen können als ausländische Agenten angesehen werden, wenn sie Informationen an eine unbegrenzte Anzahl von Personen weitergeben, nämlich im Internet, und Finanzmittel aus dem Ausland erhalten. Die Finanzierung umfasst Geld oder Vermögen, das von ausländischen Staaten, deren Regierungsstellen, internationalen und ausländischen Organisationen, ausländischen Staatsbürgern oder von russischen juristischen Personen, die aus diesen Quellen finanziert werden, erhalten wurde, meldet die Tass.

Das russische Justizministerium wird für die Registrierung von in Russland tätigen Auslandsvertretern zuständig sein und nach Rücksprache mit dem russischen Außenministerium beschließen, welche natürlichen oder juristischen Personen in die Liste aufgenommen werden sollen.

Die Medien werden verpflichtet, alle Veröffentlichungen mit einem Vermerk zu versehen, in dem der Status eines ausländischen Vertreters angegeben ist. Zudem werden sie verpflichtet, eine juristische Rechtsperson in Russland zu gründen, um aktiv zu sein, berichtet die russische Zeitung Yamal Pro.

Die neuen Normen erlauben es der russischen Regierung, Websites ausländischer Agenten oder juristischer Personen zu sperren, falls die von ausländischen Medien veröffentlichten Informationen gegen russische Vorschriften verstoßen.

Doch der Vorsitzende des Duma-Ausschusses für Informationspolitik, Informationstechnologie und Kommunikation, Leonid Levin, meint, dass nicht jedes Medium, das Geld aus dem Ausland erhält, auch automatisch als “ausländischer Agent” eingestuft werden müsse. Wenn ein Medium über Sport, Kultur oder Musik berichtet, sei es unwahrscheinlich, dass es als “ausländischer Agent” eingestuft werde - trotz der Finanzierung aus dem Ausland.

“Wenn es eine ausländische Ressource gibt, die einen Journalisten oder den einen oder anderen Blogger anweist, Material für ihn zu erstellen, und diese Person dieses Material aufbereitet und Geld dafür erhält, gibt es in diesem Fall die Möglichkeit, ihn als ,ausländischen Agenten’ einzustufen”, zitiert Interfax Levin. In einem derartigen Fall muss der Betroffene mit mindestens einer Geldstrafe von umgerechnet 71.000 Euro rechnen.

Derzeit gelten nach Angaben des russischen Justizministeriums unter anderem Voice of America, Radio Free Europe/ Radio Liberty (RFE/RL) der Tatarisch-Baschkirische Dienst von Radio Liberty (Azatliq Radiosi) und Factograph als “ausländische Agenten”.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen EU-Vermögensregister und Bargeldbeschränkungen: Risiko für Anleger

Das EU-Vermögensregister gehört derzeit zu den größten Risiken für Anleger. Daher ist es wichtig, sich jetzt zu überlegen, wie man...

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Drei Anzeichen für ein brüchiges Arbeitsleben
07.07.2025

Neue Führung, neue Arbeitszeiten, neue Karriereträume: Wer im internationalen Wettbewerb mithalten will, muss verstehen, wie sich das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Börse-Ausblick: Europa trotzt Trump – doch wie lange noch?
07.07.2025

Ein halbes Jahr voller Turbulenzen: Trump, Zölle, Währungskrise – die Börsen zeigen extreme Bewegungen. Welche Märkte profitieren,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Euro-Kurs wird zur Gefahr: Europas Exporte brechen ein
06.07.2025

Ein starker Euro, schwaches Wachstum, neue US-Zölle – Europas Wirtschaft gerät unter Druck. Die EZB warnt, doch die Lage droht zu...

DWN
Politik
Politik Neuregelung der Vaterschaft: Mehr Rechte für leibliche Väter
06.07.2025

Die Bundesregierung plant eine Reform, die leiblichen Vätern zu mehr rechtlicher Anerkennung verhelfen soll. Der Entwurf aus dem...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungstausch: Wie Sie Ihre Ferienwohnung herzaubern und worauf Sie achten müssen
06.07.2025

Der Wohnungstausch boomt – günstig, persönlich und spannend. Doch wie funktioniert das Ganze wirklich, und worauf muss man achten,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Jungmakler mit TikTok: Wie eine Generation den Versicherungsmarkt neu denkt
06.07.2025

TikTok-Reichweite, neue Rollenbilder, klare Erwartungen: Junge Makler treiben die Disruption im unabhängigen Versicherungsvertrieb voran....

DWN
Technologie
Technologie Wäschetrockner: Neues Energie-Label einfach erklärt
06.07.2025

Seit dem 1. Juli gelten für Wäschetrockner strengere Energiekennzeichnungen. Verbraucher sollen Geräte nun besser vergleichen können....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Praktika und Probearbeiten: Rechte, Pflichten und Fallstricke für Berufseinsteiger
06.07.2025

Viele Praktikanten kennen ihre Rechte nicht – und riskieren, ausgenutzt zu werden. Was wirklich erlaubt ist, wann Praktika bezahlt werden...