Finanzen

Rentenerhöhung steigert Einnahmen des Fiskus

Lesezeit: 1 min
01.02.2020 16:14
Die anstehende Rentenerhöhung wird hunderte Millionen Euro in die Staatskassen spülen. Denn durch die Erhöhung steigen auch die Steuereinnahmen.
Rentenerhöhung steigert Einnahmen des Fiskus
Reibt sich die Hände: Bundesfinanzminister Olaf Scholz. (Foto: dpa)
Foto: Michael Kappeler

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Die Rentenerhöhung im Sommer dürfte dem Staat zusätzliche Einkommensteuer in Höhe von 420 Millionen Euro bringen. Das zeigt die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Bei der Schätzung geht das Ministerium von der bisher vorhergesagten Rentenerhöhung von 3,15 Prozent im Westen und 3,92 Prozent im Osten aus. Wie die Renten sich bei der Anpassung zum 1. Juli genau entwickeln, wird allerdings erst im März feststehen.

Somit steigen die zusätzlichen Steuereinnahmen durch die Rentenerhöhungen weiter an. 2019 waren es 390 Millionen Euro, in den Jahren zuvor 350 und 220 Millionen.

Die Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften insgesamt dürfte der Antwort zufolge 2020 von 40,8 auf 42,9 Milliarden Euro ansteigen. Darunter fließen allerdings nur rund 3,5 Milliarden Euro von Steuerpflichtigen mit überwiegenden oder ausschließlichen Renteneinkünften an den Staat. 2019 waren es erst 2,8 Milliarden Euro.

2015 waren rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat gegangen - davon knapp 1,3 Milliarden von Menschen, die ausschließlich oder überwiegend Rente bezogen.

Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt kontinuierlich. Bis 2005 galt ein Freibetrag von 50 Prozent der Rente. Seitdem steigt der Besteuerungsanteil der Rente um zunächst jährlich zwei Prozentpunkte. Von 2040 an sollen gesetzliche Renteneinkünfte von Neurentnern komplett besteuert werden.

Im Gegenzug können seit 2005 Rentenbeiträge mehr und mehr vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Geltend gemacht werden können auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und manche alltägliche Ausgaben. Fällig wird die Steuer, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag (9.408 Euro) liegen.


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