Deutschland

Mehr als 40 deutsche Banken wollen ihren Kunden Bitcoin anbieten

Mehr als 40 deutsche Finanzinstitute haben gegenüber der Finanzaufsicht BaFin ein Interesse daran bekundet, ihren Kunden Dienstleistungen rund um Bitcoin anzubieten.
01.03.2020 11:00
Lesezeit: 1 min

Das neue Geldwäschegesetz erlaubt es den Banken in Deutschland seit Jahresbeginn, ihren Kunden die Verwahrung von Kryptowerten anzubieten, darunter Bitcoin und andere Kryptowährungen, Tokens und Coins. Kryptowerte haben dabei einen ähnlichen gesetzlichen Status wie Aktien oder Anleihen. Sie werden eindeutig nicht als Währung oder als Geld eingestuft.

Die BaFin hat die Unternehmen Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass mit dem Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes am 1. Januar eine Erlaubnis der Finanzaufsicht für das Krypto-Verwahrgeschäft nötig ist. Zwar sieht das Gesetz Übergangsfristen bis Ende November 2020 vor, wenn Unternehmen bereits zuvor in diesem Geschäft tätig waren. Doch dafür muss bis Ende März eine Anzeige bei der BaFin eingehen.

Die Banken haben offenbar großes Interesse an den neuen Möglichkeiten, die ihnen das Geldwäschegesetz eröffnet. Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits von mehr als 40 Banken Interessensbekundungen für eine Erlaubnis erhalten, künftig ein Krypto-Verwahrgeschäft betreiben zu dürfen, wie das Handelsblatt unter Berufung auf Angaben aus Regierungskreisen in Berlin berichtet.

In Regierungskreisen ist man dem Bericht zufolge zufrieden im Hinblick auf die vielen Interessensbekundungen seitens der Banken. Denn gute Finanzmarktregulierung könne auch ein Standortfaktor sein. Mit der Regulierung von Kryptowerten habe Deutschland "nahezu ein Alleinstellungsmerkmal", das dabei helfen könne, die seriösen Anbieter ins Land zu holen.

Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP) begrüßt die hohe Zahl an Interessensbekundungen aus dem Finanzsektor. "Der Markt wächst schneller als das Bundesfinanzministerium das vorhergesagt hat", sagte er dem Handelsblatt. Die hohe Nachfrage nach Krypto-Verwahrlizenzen zeige, dass sich Unternehmen verstärkt der Blockchain-Technologie annehmen, sei aber auch Ergebnis der neuen Gesetzgebung.

Die BaFin weist darauf hin, dass die eingegangenen Interessensbekundungen freiwillig und unverbindlich sind. Es handle sich dabei noch nicht um Lizenzanträge. Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes hatte die BaFin Unternehmen, die bereits das Kryptoverwahrgeschäft erbrachten und daher auf Grundlage des neuen Gesetzes der Erlaubnispflicht unterliegen, um formlose und unverbindliche Interessenbekundungen gebeten.

Als eines der ersten Institute hat die Berliner Solarisbank eine Lizenz beantragt, um ihren Kunden die Verwahrung von Kryptowerten anbieten zu können. Dafür hat sie die Tochtergesellschaft Solaris Digital Assets gegründet. Sobald das Unternehmen die Verwahrlizenz erhält, will es Bitcoin und andere virtuelle Währungen im Kundenauftrag einlagern.

"Digitale Assets werden den Finanzmarkt grundlegend verändern", sagte Michael Offermann, Krypto-Banking-Chef des Instituts, vor Kurzem dem Handelsblatt. Sobald der Kauf und die Verwahrung einfacher werden, rechne man bei Solaris mit einem starken Wachstum, so Offermann. Das Umsatzpotenzial liege bereits im ersten Jahr im Millionen-Bereich.

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