Deutschland

DRITTES DWN-INTERVIEW ZUR GEGENWÄRTIGEN RECHTSLAGE: Nach manchen Polizeigesetzen sind sogar finale Todesschüsse zulässig

Die Corona- Krise verändert unser Land in atemberaubendem Tempo. Immer stärker greifen die Behörden in die Freiheitsrechte der Bürger ein. Doch auf welcher Grundlage? Gibt es Grenzen? Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten sprachen darüber mit Prof. Ulrich M. Gassner, Co-Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) an der Universität Augsburg.
22.03.2020 10:00
Lesezeit: 2 min
DRITTES DWN-INTERVIEW ZUR GEGENWÄRTIGEN RECHTSLAGE: Nach manchen Polizeigesetzen sind sogar finale Todesschüsse zulässig
Die Polizei muss immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten - nichtsdestotrotz stehen ihr weitreichende Mittel zur Verfügung. (Foto: dpa)

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Nach welchen Grundsätzen entscheiden Behörden, Gesundheitsämter und Ministerien, wenn sie - wie jetzt während der Corona- Krise - in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen?

Ulrich M. Gassner: Sie müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und hierbei sorgfältig erwägen, ob die ergriffenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Insbesondere muss sich die Intensität der Maßnahmen an der konkreten Risiko-Einschätzung ausrichten. Andernfalls läge ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es eine Kontrollinstanz für Maßnahmen, die Behörden ergreifen?

Ulrich M. Gassner: Ja, und zwar die Gerichte. Etwas anderes wäre wegen der im Grundgesetz verankerten Rechtsschutzgarantie gar nicht möglich.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Haben die Bürger realistische Möglichkeiten, behördliche Anordnungen anzufechten?

Ulrich M. Gassner: Grundsätzlich kann man etwa gegen Quarantäne-Maßnahmen vor den Verwaltungsgerichten klagen, bei Zwangseinweisungen in eine geschlossene Einrichtung ist der Klageweg bei den Zivilgerichten eröffnet.

Der Erfolg eines Rechtsbehelfs hängt davon ab, ob die jeweilige behördliche Anordnung rechtswidrig ist, also zum Beispiel gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Was passiert, wenn sich Bürger über Ausgangssperren und Quarantäne-Maßnahmen hinwegsetzen?

Ulrich M. Gassner: Das ist nicht zu empfehlen, da anderenfalls die Maßnahmen durch Verwaltungszwang, zum Beispiel durch körperliche Gewalt, durchgesetzt werden können. Außerdem bestehen ziemlich drakonische Strafandrohungen. So kann ein Quarantäne-Verstoß mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Können Bürger auf ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beharren oder im Zweifel auch einer Zwangsimpfung unterzogen werden?

Ulrich M. Gassner: Auch in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit kann eingegriffen werden, sofern ein rechtfertigender Grund vorliegt. Zwangsimpfungen können zum Schutz Dritter (zum Beispiel älterer Menschen) unter engen Voraussetzungen zulässig sein.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Wie weit reichen die polizeilichen Befugnisse, sollte es beispielsweise zu Revolten und Plünderungen kommen?

Ulrich M. Gassner; Hier stehen eine ganze Palette von Maßnahmen zur Verfügung, wie zum Beispiel ein Platzverweis, der auch durch unmittelbaren Zwang der Polizei durchgesetzt werden kann. Nach manchen Polizeigesetzen sind sogar finale Todesschüsse zulässig, wenn sie das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit sind. Generell muss Bei polizeilichen Maßnahmen und ihre Durchsetzung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Inwieweit garantiert das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland, dass wir nach einer überstandenen Krise wieder zu dem Status quo ante zurückkehren?

Ulrich M. Gassner: Behörden müssen sich an Gesetz und Recht halten. Ändert sich die Risikoeinschätzung, müssen die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen deshalb unverzüglich aufgehoben werden. Andernfalls macht sich der Staat auch schadensersatzpflichtig.

Info zur Person: Professor Gassner ist Co-Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) an der Universität Augsburg. Er berät Ministerien und Unternehmen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Unternehmen
Unternehmen Escort zwischen Plattform und Premiumservice: Wie sich ein diskreter Markt professionalisiert

Wenn über Escort-Services gesprochen wird, kommen dabei oft veraltete Assoziationen auf. Der Markt hat sich aber in den vergangenen Jahren...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Technologie
Technologie Silicon Valley im Umbruch: 3 besorgniserregende Dinge, über die jetzt alle sprechen
21.04.2026

Im Silicon Valley verdichten sich die Signale für einen tiefgreifenden Wandel, der die Arbeitswelt unter dem Druck der KI neu ordnen...

DWN
Politik
Politik Wirtschaft Russlands in der Krise: Haushaltsdefizit wächst - auch der Druck auf Putin?
21.04.2026

Hohe Energiepreise und gelockerte Sanktionen verschaffen der russischen Wirtschaft kurzfristig Luft. Doch gleichzeitig mehren sich Hinweise...

DWN
Finanzen
Finanzen Apple-Aktie reagiert auf Führungswechsel: Apple-Chef Cook geht - Hardware-Chef Ternus übernimmt
21.04.2026

Bei Apple steht ein historischer Führungswechsel bevor, der auch die Apple-Aktie bewegt: Nach 15 Jahren übergibt Apple-Chef Tim Cook das...

DWN
Finanzen
Finanzen MSCI World ETF-Vergleich: Die besten ETF Fonds auf den MSCI World-Index im Test
21.04.2026

Mit einem MSCI World-ETF investieren Anleger in die weltweit wichtigsten Unternehmen der Industriestaaten. Wer vor 10 Jahren MSCI...

DWN
Unternehmen
Unternehmen QVC-Insolvenz: Teleshopping-Sender steht vor dem Aus - was das für Kunden heißt
21.04.2026

Die QVC-Insolvenz erschüttert die Teleshopping-Branche und stellt ein jahrzehntelang erfolgreiches Geschäftsmodell infrage. Während der...

DWN
Politik
Politik Heliumknappheit: Chipindustrie vor strukturellen Herausforderungen
21.04.2026

Ein oft übersehener Rohstoff rückt in den Mittelpunkt der globalen Wirtschaft, während geopolitische Spannungen zentrale Lieferketten...

DWN
Finanzen
Finanzen Vor dem SpaceX-IPO: Wie Anleger in SpaceX-Aktien investieren können
21.04.2026

Das SpaceX-IPO rückt näher und lenkt den Blick auf die Frage, wie Anleger schon vor dem Börsengang Zugang zu einem der begehrtesten...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Warum Investoren den Krieg ausblenden und auf Wachstum setzen
21.04.2026

Trotz geopolitischer Spannungen zeigen sich die US-Börsen überraschend robust. Anleger richten ihren Blick zunehmend auf...