Deutschland

DRITTES DWN-INTERVIEW ZUR GEGENWÄRTIGEN RECHTSLAGE: Nach manchen Polizeigesetzen sind sogar finale Todesschüsse zulässig

Die Corona- Krise verändert unser Land in atemberaubendem Tempo. Immer stärker greifen die Behörden in die Freiheitsrechte der Bürger ein. Doch auf welcher Grundlage? Gibt es Grenzen? Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten sprachen darüber mit Prof. Ulrich M. Gassner, Co-Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) an der Universität Augsburg.
22.03.2020 10:00
Lesezeit: 2 min
DRITTES DWN-INTERVIEW ZUR GEGENWÄRTIGEN RECHTSLAGE: Nach manchen Polizeigesetzen sind sogar finale Todesschüsse zulässig
Die Polizei muss immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten - nichtsdestotrotz stehen ihr weitreichende Mittel zur Verfügung. (Foto: dpa)

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Nach welchen Grundsätzen entscheiden Behörden, Gesundheitsämter und Ministerien, wenn sie - wie jetzt während der Corona- Krise - in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen?

Ulrich M. Gassner: Sie müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und hierbei sorgfältig erwägen, ob die ergriffenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Insbesondere muss sich die Intensität der Maßnahmen an der konkreten Risiko-Einschätzung ausrichten. Andernfalls läge ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es eine Kontrollinstanz für Maßnahmen, die Behörden ergreifen?

Ulrich M. Gassner: Ja, und zwar die Gerichte. Etwas anderes wäre wegen der im Grundgesetz verankerten Rechtsschutzgarantie gar nicht möglich.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Haben die Bürger realistische Möglichkeiten, behördliche Anordnungen anzufechten?

Ulrich M. Gassner: Grundsätzlich kann man etwa gegen Quarantäne-Maßnahmen vor den Verwaltungsgerichten klagen, bei Zwangseinweisungen in eine geschlossene Einrichtung ist der Klageweg bei den Zivilgerichten eröffnet.

Der Erfolg eines Rechtsbehelfs hängt davon ab, ob die jeweilige behördliche Anordnung rechtswidrig ist, also zum Beispiel gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Was passiert, wenn sich Bürger über Ausgangssperren und Quarantäne-Maßnahmen hinwegsetzen?

Ulrich M. Gassner: Das ist nicht zu empfehlen, da anderenfalls die Maßnahmen durch Verwaltungszwang, zum Beispiel durch körperliche Gewalt, durchgesetzt werden können. Außerdem bestehen ziemlich drakonische Strafandrohungen. So kann ein Quarantäne-Verstoß mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Können Bürger auf ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beharren oder im Zweifel auch einer Zwangsimpfung unterzogen werden?

Ulrich M. Gassner: Auch in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit kann eingegriffen werden, sofern ein rechtfertigender Grund vorliegt. Zwangsimpfungen können zum Schutz Dritter (zum Beispiel älterer Menschen) unter engen Voraussetzungen zulässig sein.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Wie weit reichen die polizeilichen Befugnisse, sollte es beispielsweise zu Revolten und Plünderungen kommen?

Ulrich M. Gassner; Hier stehen eine ganze Palette von Maßnahmen zur Verfügung, wie zum Beispiel ein Platzverweis, der auch durch unmittelbaren Zwang der Polizei durchgesetzt werden kann. Nach manchen Polizeigesetzen sind sogar finale Todesschüsse zulässig, wenn sie das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit sind. Generell muss Bei polizeilichen Maßnahmen und ihre Durchsetzung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Inwieweit garantiert das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland, dass wir nach einer überstandenen Krise wieder zu dem Status quo ante zurückkehren?

Ulrich M. Gassner: Behörden müssen sich an Gesetz und Recht halten. Ändert sich die Risikoeinschätzung, müssen die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen deshalb unverzüglich aufgehoben werden. Andernfalls macht sich der Staat auch schadensersatzpflichtig.

Info zur Person: Professor Gassner ist Co-Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) an der Universität Augsburg. Er berät Ministerien und Unternehmen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik EU-Asylreform: Italien blockiert weiter Rücknahmen
16.07.2026

Die neuen EU-Asylregeln sollen eigentlich klären, welcher Mitgliedstaat für Schutzsuchende zuständig ist. Doch ein Bericht der...

DWN
Finanzen
Finanzen Fed-Aktienkäufe: Die Notenbank als letzter Retter der Börse
16.07.2026

Beim nächsten großen Börsencrash könnte die US-Notenbank zu einem Mittel greifen, das bislang als Tabubruch gilt: dem Kauf von...

DWN
Panorama
Panorama Miteinander statt Frust: Wie der Bund das Heimatgefühl vor Ort stärken will
16.07.2026

Geschlossene Läden, fehlende Ärzte und teurer Wohnraum sorgen vielerorts für Frust. Die Bundesregierung will Alltagsproblemen in Stadt...

DWN
Politik
Politik Steuerbetrug: Bundesregierung will härter durchgreifen
16.07.2026

Die Bundesregierung will Steuerkriminalität stärker bekämpfen und Ermittlungen besser bündeln. Finanzminister Lars Klingbeil und...

DWN
Politik
Politik Zivilschutz und Abschreckung: Deutschland stellt sich auf neue Bedrohungslage ein
16.07.2026

Deutschland richtet seine Sicherheitsstrategie stärker auf die Bedrohung durch Russland aus. Außenminister Johann Wadephul fordert ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Chemie verliert den Anschluss: Investitionen brechen weiter ein
16.07.2026

Die Produktion der Chemiebranche sinkt weiter, die Investitionen gehen zurück. Der Branchenverband VCI sieht keine Trendwende und senkt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Homeoffice: Warum die Rückkehr ins Büro kein Rückschritt sein muss
16.07.2026

Die Diskussion um das Homeoffice wird nicht abklingen. Viele Firmen haben es versäumt, Mitarbeiter damit zu konfrontieren, wie die...

DWN
Finanzen
Finanzen Delivery-Hero-Aktie dreht ins Plus: Milliarden-Deal mit Uber startet
16.07.2026

Die Delivery-Hero-Aktie steht vor einer der größten Veränderungen ihrer Geschichte: Uber will den Berliner Lieferdienst-Konzern für...