Politik

Handy-Ortung, Beschlagnahmung, Reiseverbot: Bundesregierung beschließt weitreichende Sonderverfügungen

Die Bundesregierung hat weitreichende Sonderrechte beschlossen. Diese sollen auch nach der Corona-Krise in möglichen künftigen Notfällen gelten.
11.05.2020 14:42
Lesezeit: 1 min
Handy-Ortung, Beschlagnahmung, Reiseverbot: Bundesregierung beschließt weitreichende Sonderverfügungen
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn. (Foto: dpa) Foto: Michael Kappeler

Als Konsequenz aus der Corona-Krise will der Bund auch in künftigen Notfällen umfangreiche Sonderrechte beanspruchen. Patienten können ebenso wie Reisende zu Auskünften gezwungen werden, wie das Kabinett auf Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschloss. Einschränkungen darf der Bund beim Verkehr über die Grenzen aus gesundheitlichen Gründen verhängen. Beschlagnahmungen und Exportverbote für Arzneien und Schutzausrüstung könnte der Bund ebenfalls anordnen. Laut Spahn verzichtet der Bund nun in der aktuellen Lage doch aber auf die Möglichkeit, Mediziner und auch Studenten zum Dienst zu verpflichten. Mit einem zweiten Gesetz soll ein Schutzschirm über Krankenhäusern und Praxen gespannt werden. Dies wird laut Spahn bis zu zehn Milliarden Euro kosten.

Das Gesetz zu Ermächtigungen im Epidemiefall muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat billigen. Beides soll noch in dieser Woche geschehen. Spahn äußerte sich überzeugt, dass es trotz früherer Kritik aus den Ländern dafür eine Mehrheit geben werde. Die Ermächtigungen sollen greifen, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen internationalen Krisenfall ausruft.

Der Schutzschirm für Krankenhäuser und Praxen soll gespannt werden, da derzeit deutlich weniger andere Patienten behandelt und Operationen ausgeführt werden. Die Hospitäler sollen sich weitgehend auf die Corona-Fälle konzentrieren. Pro neues Intensiv-Bett werden den Einrichtungen 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für jedes im Vergleich zum Vorjahr freie sonstige Bett werden 560 Euro pro Tag pauschal gezahlt. Damit soll erreicht werden, dass die Krankenhäuser keinen wirtschaftlichen Schaden durch die aktuelle Hilfe davontragen.

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