Wer mit einer Schutzmaske am Steuer erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet: “Mit Mundschutz am Steuer? Das kann teuer werden. Michael Däumich, Sprecher des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld, verweist auf Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es: ,Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.’ Das gilt auch in Corona-Zeiten.”
Es drohen Bußgelder in Höhe von 60 Euro. Der Rheinische Spiegel wörtlich: “60 Euro kostet die Vermummung, denn der Paragraf 23 (Artikel 4) der Straßenverkehrsordnung kennt auch während der Corona-Krise hier keine Ausnahme bei ,normalen’ Fahrern – außer es liegen vorgeschriebene, besondere Hygiene- oder Sicherheitsmaßnahmen vor (§ 21a Absatz 2 Satz 1).”
Rechtsanwältin Daniela Mielchen hält selbstgemachte Gesichtsmasken für problematisch. “Bei selbsthergestellten Masken ist hingegen Vorsicht geboten, soweit der Großteil des Gesichts verdeckt ist und dadurch keine Identifizierung mehr möglich ist”, zitiert inSüdthüringen.de Mielchen.
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer können Sie HIER abrufen.