Wenn in der idyllisch-fränkischen Stadt Fürth an Privathäusern Automaten oder Plakate befestigt werden, die mehr als 15 cm auf den Bürgersteig hervorragen, muss jährlich eine Luftsteuer zwischen 25 und 1.000 Euro gezahlt werden. Von der Luftsteuer sind vor allem Betreiber von Zigaretten-, Kaugummi- oder Handykarten-Automaten betroffen. Die Luftsteuer in Fürth wurde im Jahr 2009 eingeführt.
Zuvor hatte die Stadt München versucht, eine Luftsteuer auf Balkone zu erheben, die in den öffentlichen Straßenraum ragen. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stufte den Vorstoß als rechtswidrig ein. Aus der Webseite kostenlose-urteile.de geht hervor: “In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall klagte ein Miteigentümer in einer Wohnanlage gegen einen Bescheid über Sondernutzungsgebühren in Höhe von über 10.000 Euro, der an ihn als ,Gesamtschuldner für die Wohnungseigentümer’ einer Anlage mit ca. 30 Balkonen und einem Vordach adressiert war. Die Klage hat das Bayerische Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 12. Mai 2005 abgewiesen. Im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte der Kläger jedoch Erfolg; die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts München wurde abgeändert und der Gebührenbescheid aufgehoben.”
Der Landeshauptstadt fehlte eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, um eine Luftsteuer zu erheben.
Doch auch die Stadt Nürnberg wollte eine Luftsteuer von allen Betroffenen beziehen, die ihre Häuser dämmen lassen. Nordbayern.de führt aus: “Mindestens 900 Euro sollten fällig werden, wenn die neue Wärmedämmung auf einer Hauswand dicker als acht Zentimeter ausfällt. Weil die Styroporplatten in aller Regel ein ganzes Stück weiter in den öffentlichen Raum hineinragen, wäre diese ökologisch sinnvolle Investition mit der neuen Luftsteuer quasi bestraft worden. Auf Wunsch der beiden großen Stadtratsfraktionen sei der Vorschlag jetzt im Rechts- und Wirtschaftsausschuss zurückgezogen worden, teilte Wirtschaftsreferent Michael Fraas (CSU) nun auf Nachfrage mit.”
Der Vorschlag ist nicht komplett vom Tisch. Er soll lediglich bis zum Herbst 2020 ruhen. Es bleibt völlig offen, ob weitere Kommunen, die angesichts der Einbußen, die durch die Corona-Krise entstanden sind, nicht ebenfalls darauf drängen werden, möglicherweise eine Luftsteuer einzuführen.