Politik

Lagarde: Deutsche Bundesbank muss Urteil aus Karlsruhe ignorieren

Die Bundesbank ist nach Ansicht von EZB-Präsidentin Christine Lagarde trotz des einschränkenden Karlsruher Urteils vom Anfang des Monats weiterhin zur Beteiligung an den Anleihenkäufen der EZB verpflichtet.
19.05.2020 09:48
Lesezeit: 1 min
Lagarde: Deutsche Bundesbank muss Urteil aus Karlsruhe ignorieren
EZB-Präsidentin Christine Lagarde spricht auf einer Pressekonferenz. (Foto: dpa) Foto: Adrian Petty

Die Bundesbank muss sich nach Überzeugung von EZB-Präsidentin Christine Lagarde trotz des einschränkenden Karlsruher Urteils weiterhin an Anleihenkäufen beteiligen. "Nach dem Vertrag müssen alle nationalen Zentralbanken in vollem Umfang an den Entscheidungen und der Durchführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets teilnehmen", sagte Lagarde in einem am Montagabend online veröffentlichten Interview mit vier europäischen Tageszeitungen, darunter das "Handelsblatt".

"Jede nationale Zentralbank in der Eurozone ist unabhängig und darf keine Anweisungen von Regierungen entgegennehmen. Dies ist in den Verträgen festgeschrieben", betonte Lagarde. Die Deutsche Bundesbank ist mit etwas mehr als 26 Prozent größter Anteilseigner der gemeinsamen Notenbank für den Euroraum mit seinen 19 Mitgliedstaaten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 5. Mai die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen des sogenannten PSPP-Programms beanstandet (Az. 2 BvR 859/15 u.a.). Die Bundesbank darf sich dem Urteil zufolge künftig nur an diesen Käufen beteiligen, wenn der EZB-Rat deren Verhältnismäßigkeit nachvollziehbar darlegt. Das oberste deutsche Gericht gab der Bundesregierung drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung zu bewegen. Erstmals stellte sich Karlsruhe mit seiner Entscheidung gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

"Meine Überzeugung ist klar", führte Lagarde in dem Interview aus. "Die EZB wurde von den EU-Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Ratifizierung des Vertrags mit einem Mandat ausgestattet. Die EZB untersteht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Wir werden weiterhin dem Europäischen Parlament gegenüber verantwortlich sein und den europäischen Bürgern unsere Entscheidungen erklären."

Das erklärte Hauptziel der EZB ist ein ausgewogenes Preisniveau. Mittelfristig streben die Währungshüter eine Teuerungsrate knapp unter 2,0 Prozent an. Das viele Geld, das über Anleihenkäufe in Umlauf kommt, heizt normalerweise die Inflation an.

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