Politik

Was das Urteil gegen den BND für Deutschlands Sicherheit bedeutet

Lesezeit: 3 min
19.05.2020 22:53  Aktualisiert: 19.05.2020 22:53
Mit einer Klage in Karlsruhe weisen Journalisten den Bundesnachrichtendienst in die Schranken. Er muss sich im Ausspähen von E-Mails, Chats und Telefonaten im Ausland (!) künftig an deutsches Recht halten. Doch das könnte auch negative Folgen für Deutschlands Sicherheit nach sich ziehen.
Was das Urteil gegen den BND für Deutschlands Sicherheit bedeutet
19.05.2020, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats beim Bundesverfassungsgericht und Präsident des Gerichts, verkündet das Urteil über die Überwachungsbefugnisse des BND im Ausland. (Foto: dpa)

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss sich bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten künftig an strikte Regeln halten und wird strenger kontrolliert. Das Bundesverfassungsgericht gab der Politik am Dienstag auf, das BND-Gesetz wegen zahlreicher Defizite bis spätestens Ende 2021 grundlegend zu überarbeiten. Die Handlungsfähigkeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes soll dadurch angeblich nicht beeinträchtigt werden (Az. 1 BvR 2835/17).

Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Laut BND werden jeden Tag ungefähr 154.000 Kommunikationsbeziehungen erfasst, von denen sich am Ende etwa 260 als relevant herausstellen.

Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.

Früher gab es dafür überhaupt keine rechtliche Grundlage. Erst als Reaktion auf die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden im NSA-Skandal hatte die Politik das BND-Gesetz reformiert und die Befugnisse des Nachrichtendienstes Ende 2016 geregelt.

Diese Vorschriften seien allerdings völlig unzureichend, meinen die Karlsruher Richter. Sie entschieden zum ersten Mal, dass sich der Staat und damit der BND auch im Ausland an die Grundrechte halten muss. Damit können sich Personen weltweit auf das deutsche Fernmeldegeheimnis und die deutsche Pressefreiheit berufen. Das ist nahezu weltweit einmalig - natürlich zum Nachteil unserer Sicherheit.

Die Richter sehen die Überwachung als schweren Eingriff, "weil mit ihr heimlich in persönliche Kommunikationsbeziehungen eingedrungen wird". Problematisch sei vor allem die enorme Streubreite: "Sie ist anlasslos gegenüber jedermann einsetzbar."

Der Gesetzgeber muss die BND-Befugnisse deshalb viel genauer regeln und begrenzen. Das betrifft eine Vielzahl an Einzelpunkten: Zum Beispiel dürfen Verbindungsdaten höchstens ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Die vertrauliche Kommunikation bestimmter Berufsgruppen wie Anwälte und Journalisten muss besonders geschützt werden. Sehr private und intime Inhalte sind unverzüglich zu löschen, wenn sie BND-Mitarbeitern ins Netz gehen.

Auch für den Datenaustausch und die Kooperation mit ausländischen Partnern machen die Richter Vorgaben. Sie pochen in ihrem gut 140-seitigen Urteil insbesondere auf die "Einhaltung elementarer menschenrechtlicher Grundsätze". Außerdem soll eine eigenständige, starke Kontrollinstanz entstehen, die dem BND auf die Finger schaut.

Der für die Nachrichtendienste zuständige Staatssekretär Johannes Geismann kündigte an, dass die Bundesregierung dem Bundestag nach der Analyse des Urteils zügig einen Vorschlag zur Ausgestaltung unterbreiten wird. Er sei "zuversichtlich, dass wir da auch entsprechend eine vernünftige Regelung finden werden, um dem BND seine Aufgabenerfüllung weiterhin möglich zu machen".

Der BND will "Regierung und Parlament bei der erforderlichen Anpassung von Gesetzen nach Kräften unterstützen". "Niemand hat ein größeres Interesse daran, auf rechtlich sicherem Grunde zu handeln, als der BND selbst", meint BND-Präsident Bruno Kahl.

Der Vorsitzende des für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständigen Bundestagsgremiums, Armin Schuster, glaubt, dass die Reform noch vor der nächsten Wahl zu schaffen ist. Ach, wie schön. Die Richter hätten sehr genau formuliert, was sie sich vorstellen, sagte der CDU-Abgeordnete. "Es bleibt wenig Raum für politische Diskussionen". Unklar bleibt, ob er sich über das Urteil freut.

Die französische Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG), die das Urteil zusammen mit mehreren "ausländischen" Journalisten erstritten hatte, sprach von einem "Meilenstein für den Schutz von Journalismus im digitalen Zeitalter".

Koordiniert hatte die Klage die Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ihr Vorsitzender Ulf Buermeyer betonte, der BND werde weiterhin seine Arbeit machen können. "Er wird nur in Zukunft besser Rechenschaft ablegen müssen." Es könne keine rechtsfreien Räume geben, auch nicht für einen Geheimdienst - zumindest nicht mehr für einen deutschen Geheimdienst, aber für alle ausländischen Geheimdienste schon. Die Welt zitiert den ehemaligen Chef des BND, August Hanning: "Der Bundestag hat das BND-Gesetz vor einigen Jahren beschlossen. Ich frage mich, wieso nun ausländische Journalisten bei uns dagegen vorgehen können. Wieso verklagen sie nicht ihre eigenen Geheimdienste?"

"Ich kann aus meiner intensiven Erfahrung im Ausland einschätzen, dass die Vernetzung des deutschen Nachrichtendienstes immens wichtig ist. Ich sehe keine Veranlassung dafür, dass deutsche Fernmeldegesetz auf das Ausland auszudehnen. Ich hoffe, dass die Richter, die heute dieses Urteil gesprochen haben, nicht irgendwann beklagen müssen, dass der BND eine gefährliche Situation nicht im Griff gehabt hat", so der ehemalige Präsident des Technischen Hilfswerks (THW), Albrecht Broemme.

Der US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden nannte das Urteil einen "Schritt in die richtige Richtung". "Ich hoffe, dass sich andere Staaten am heutigen Gerichtsurteil ein Beispiel nehmen und dass auch internationale Standards entwickelt werden, um den Aufbau solcher Systeme zu verbieten", sagte Snowden laut einer Mitteilung, die sein deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck verbreitete.


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