Politik

Corona-Regeln: Sachsen droht Eltern mit Kindesentzug

Lesezeit: 1 min
21.05.2020 18:29  Aktualisiert: 21.05.2020 18:29
In einem Schreiben des Staatsministeriums für Kultus des Freistaats Sachsen wird Eltern in letzter Konsequenz mit Kindesentzug gedroht, wenn sie ihren Kindern nicht eine tägliche Gesundheitsbestätigung in die Schule mitgeben sollten. Das Schreiben sei täglich handschriftlich zu unterschreiben.
Corona-Regeln: Sachsen droht Eltern mit Kindesentzug
Schulkinder gehen zur Schule. (Foto: dpa)
Foto: Frank Leonhardt

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Aus einem Schreiben des Staatsministeriums für Kultus des Freistaats Sachsen geht hervor, dass sehr strikte Maßnahmen beim Schulbesuch angesetzt werden. Der Brief richtet sich an die Eltern der Schulkinder.

Dem Schreiben zufolge muss dem Schulkind täglich eine Gesundheitsbestätigung mitgegeben werden, in dem die Eltern Angaben über den Gesundheitszustand des Kindes geben müssen. Die täglichen Gesundheitsbestätigungen müssen unterschrieben werden.

Wenn die Eltern vergessen sollten, dem Kind die Gesundheitsbestätigung mitzugeben, müsse das betroffene Kind unverzüglich von den Eltern abgeholt werden. In der Gesundheitsbestätigung muss auch ausgeführt werden, ob es Krankheitssymptome bei anderen Haushaltsmitgliedern gibt. Es gehe vor allem um Erkältungskrankheiten.

“Sofern Sie dem nicht nachkommen, ist die Schule in letzter Konsequenz verpflichtet, das Ordnungsamt einzuschalten - bis hin zu einer Inobhutnahme Ihres Kindes”, heißt es in dem Elternbrief. Die Regelung tritt am 25. Mai 2020 in Kraft.

Juraforum.de führt aus: "Der Begriff der Inobhutnahme beschreibt die vorübergehende Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Das Jugendamt kann diese Maßnahme vollziehen, wenn das Wohl des Kindes in der eigenen Familie gefährdet ist (...) Mittels Inobhutnahme können Kinder durch Behörden aus ihrer Familie genommen werden, die kann zeitweise wie auch dauerhaft geschehen. Eine Inobhutnahme kann durchgeführt werden, wenn von einer massiven Gefährdung des Kindeswohls auszugehen ist."


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