Deutschland

Strafrecht: Kinderschänder profitieren massiv von Verjährungsfrist

Kinderschänder profitieren davon, dass es im deutschen Strafrecht eine Verjährungsfrist für ihre Verbrechen gibt. Ein Aktionsbündnis fordert die Abschaffung dieser Verjährungsfrist. Die Bürger können diese Forderung über eine Online-Petition unterstützen.
11.06.2020 13:36
Aktualisiert: 11.06.2020 13:36
Lesezeit: 2 min
Strafrecht: Kinderschänder profitieren massiv von Verjährungsfrist
Sexueller Missbrauch ist nach wie vor ein großes Problem. (Foto: dpa) Foto: Patrick Pleul

Kinderschänder profitieren davon, dass es im deutschen Strafrecht gemäß § 176 StGB eine Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch gibt.

Auf Anwalt.de führt Benjamin Grunst, Fachanwalt für Strafrecht, aus: „Im Strafrecht ist die Verjährung in den § 78 ff. StGB geregelt. Die Verjährung schließt die Verfolgung der Tat aus. Die Länge der Verjährungsfrist richtet sich dabei nach der Strafandrohung der begangenen Tat und beginnt normalerweise mit der Beendigung der Tat. Der sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176 I StGB ist mit Strafe bis zu 10 Jahren bedroht. Daher verjährt dieser auch nach 10 Jahren. Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB hingegen verjährt regelmäßig erst nach 20 Jahren. Da dieser jedoch erst im Jahr 1998 eingeführt wurde, beträgt die Verjährung dort erst ab dem 01.04.1998 20 Jahre. Taten, die vor diesem Zeitpunkt begangen wurden, verjähren daher nach 10 Jahren.“

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2015 den Opferschutz verbessert. Grunst wörtlich: „Eine Besonderheit im Hinblick auf die Verjährung ergibt sich bei Sexualstraftaten aus dem § 78b StGB. Nach der Gesetzesänderung im Januar 2015 ruht die Verjährung in Sexualstraftaten danach bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers, anstatt nur noch bis zum 21. Lebensjahr. Dies bedeutet, dass die Verjährung bei einem sexuellen Missbrauch nach § 176 I StGB erst beginnt, wenn das Opfer 30 geworden ist. Rechnet man nun die 10-jährige Verjährungsfrist hinzu, verjährt die Tat mit dem 40. Geburtstag des Opfers.“

Auf Change.org wurde vom „Aktionsbündnis gegen sexuelle Gewalt“ eine Petition gestartet. Die Petition kann von den Bürgern online unterzeichnet werden.

In einem detaillierten Positionspapier mit dem Titel „Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Kindesmissbrauch und mehr“ schildert das Aktionsbündnis die Problematik.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, wir in dem Positionspapier mit folgenden Worten zitiert: „Sexuelle Gewalt gehört zum Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland. Tausenden Mädchen und Jungen wird in Deutschland durch sexuelle Gewalt größtes Leid zugefügt – Tag und Nacht, mit schweren und schwersten Folgen, unter denen sie oft ein Leben lang leiden. Ich frage mich schon, in was für einer Gesellschaft wir leben, die ohne großen Aufschrei Jahr für Jahr hinnimmt, dass mehr als 12.000 Ermittlungs- und Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durchgeführt werden. Und wir wissen, das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches größer. Neueste Studien sprechen davon, dass rund jeder Siebte in Deutschland von sexueller Gewalt in der Kindheit betroffen ist. Aktuell müssen wir davon ausgehen, dass in jeder Schulklasse mindestens ein bis zwei Kinder sind, die Missbrauch erleiden oder erlitten haben.“

Problematisch ist unter anderem ein seltsames pädagogisches Konzept, das in einigen Bundesländern in deutschen Kitas zum Einsatz kommt. Das Konzept, das eigentlich ein Geschäftsmodell auf Kosten von Kindern ist, nennt sich „Original Play“.

Dem Konzept zufolge können wildfremde Männer gegen eine Gebühr in deutsche Kitas gehen, um mit Kindern zu „spielen“. Die Eltern werden nicht benachrichtigt. „Original Play öffnet dem Missbrauch Tür und Tor“, so Bayerns Familienministerin Schreyer.

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