Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Politik
Politik Trump allein mit Putin: Droht Europa der große Ausverkauf?
07.08.2025

Donald Trump plant ein Gipfeltreffen mit Wladimir Putin – ohne Europa am Tisch. Während in Moskau über Waffenruhe gesprochen wird,...

DWN
Technologie
Technologie Uniper schwenkt um und produziert weniger grünen Strom
07.08.2025

Uniper galt lange als Hoffnungsträger der Energiewende. Jetzt rudert der Konzern überraschend zurück: Die selbst gesetzten Ziele für...

DWN
Politik
Politik Sanktionen verpufft: Wie die EU Putins Krieg mitfinanziert
07.08.2025

Öl fließt, Gas strömt, Yachten gammeln in Häfen: Trotz 18 Sanktionspaketen boomt Putins Kriegswirtschaft – auch dank Europas...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie rutscht ab: Rüstungskonzern schwächelt beim Wachstum trotz Rüstungsboom
07.08.2025

Die Rheinmetall-Aktie verliert nach einem Rekordlauf überraschend an Schwung – trotz globalem Rüstungsboom. Analysten zeigen sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschlands Exportbilanz: Plus im Halbjahr, aber Gefahr aus den USA
07.08.2025

Deutschlands Exporteure melden ein leichtes Plus – doch die gute Nachricht hat einen Haken. Denn hinter dem Rekordwert brodelt ein...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Datengold statt Excel-Chaos: Wie Unternehmen Gewinne steigern
07.08.2025

Datengestützte Entscheidungen schlagen Bauchgefühl: Wie Unternehmen mit Analytik Prozesse optimieren, Kosten senken und Mitarbeitende...

DWN
Technologie
Technologie Berlin investiert in Genwaffe: Deutscher Staat finanziert dänisches Biotech-Experiment
07.08.2025

Ein dänisches Biotech-Start-up verspricht gezielte Bakterienbekämpfung per Genschere – und der deutsche Staat greift tief in die...

DWN
Finanzen
Finanzen Allianz-Aktie klettert: Allianz verdient überraschend viel
07.08.2025

Rekordgewinne, stabile Dividenden und milliardenschwere Rückkäufe – die Allianz beeindruckt mit starken Zahlen. Anleger sollten jedoch...