Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Facharzttermine ab 2028: Forderung nach stärkerer Steuerung mit Anreizen
28.08.2026

Patientinnen und Patienten sollen künftig gezielter durch das Gesundheitssystem geführt werden. Aus Sicht der Ärzteschaft braucht es...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Sozialreformen verunsichern: 81 Prozent sorgen sich um ihre finanzielle Absicherung
28.08.2026

Die Debatte über mögliche Einschnitte bei Rente, Krankenversicherung und Pflege verunsichert viele Menschen in Deutschland. Eine neue...

DWN
Politik
Politik Atomwaffen: Bundesregierung dementiert Finanzierungspläne
28.08.2026

Die Bundesregierung weist einen Bericht über mögliche deutsche Gelder für britische und französische Atomwaffenprogramme zurück....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Online-Krankschreibung: Kündigung ohne Arztkontakt wirksam
28.08.2026

Eine Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch kann für Arbeitnehmer ernste Folgen haben. Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht darin einen...

DWN
Politik
Politik Thüringen unter Spannung: Höcke scheitert erneut mit Misstrauensantrag gegen Voigt
28.08.2026

AfD-Fraktionschef Björn Höcke hat Thüringens CDU-Ministerpräsidenten Mario Voigt erneut herausgefordert und ist erneut gescheitert....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkt: Mehr als drei Millionen Menschen ohne Job
28.08.2026

Sommerpause und schwache Konjunktur belasten den Arbeitsmarkt in Deutschland weiter. Auch im August lag die Zahl der Arbeitslosen über der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Stellenabbau: Volkswagen könnte 100.000 Stellen abbauen – Gewerkschaften schließen Streik nicht aus
28.08.2026

Volkswagen könnte in den kommenden Jahren mehr als 100.000 Arbeitsplätze abbauen. Der Wegfall von rund 50.000 Stellen ist bereits...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Förderprogramme: Wo deutsche Firmen jetzt Millionen bekommen können
28.08.2026

Brüssel verteilt 2026 Millionen für Technologien, die Europas Wirtschaft unabhängiger und wettbewerbsfähiger machen sollen. Besonders...