Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Panorama
Panorama Leipzig Amokfahrt: Mutmaßlicher Amokfahrer tötet und verletzt mehrere Menschen
04.05.2026

In der Leipziger Innenstadt ist ein Auto in mehrere Menschen gefahren. Menschen kommen dabei ums Leben. Mindestens drei weitere werden...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mehr Wagniskapital: KI-Boom stärkt deutsche Start-ups
04.05.2026

Deutsche Start-ups ziehen wieder mehr Wagniskapital an, angetrieben vom Boom rund um Künstliche Intelligenz. Internationale Investoren...

DWN
Politik
Politik Schwarz-Rot unter Druck: Ein Jahr Merz-Regierung
04.05.2026

Ein Jahr nach Amtsantritt steht Kanzler Merz unter Druck: Streit in der Koalition, schlechte Umfragen und Reformstau belasten die Regierung...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie: Integration der Sachsen-Werke verzögert - was das bedeutet
04.05.2026

Bei Volkswagen geraten zentrale Umstrukturierungen ins Stocken, was auch die VW-Aktie beeinflussen könnte. Die geplante Integration der...

DWN
Politik
Politik Staatskrise Deutschland: Minderheitsregierung oder Neuwahlen - was wäre denkbar?
04.05.2026

Die schwarz-rote Regierung gibt bisher kein gutes Bild ab: Anhaltende Konflikte, halbgare Reformen und ausbleibende Antworten auf zentrale...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Tegut-Übernahme: Das sind die Folgen für Verbraucher und den Wettbewerb
04.05.2026

Mit dem Verkauf von Tegut steht eine bekannte Supermarktkette vor dem Aus. Die Tegut-Übernahme durch Edeka und Rewe könnte den Wettbewerb...

DWN
Finanzen
Finanzen Commerzbank-Aktie gegen Unicredit: Machtkampf um die Zukunft der Commerzbank
04.05.2026

Seit Monaten verteidigt die Commerzbank ihre Eigenständigkeit. Die italienische Unicredit hält das nicht davon ab, den DAX-Konzern unter...

DWN
Finanzen
Finanzen BlackSky-Aktie: 267 Prozent Kursplus und ein gefährlicher Haken
04.05.2026

Die BlackSky-Aktie ist in zwölf Monaten um 267 Prozent gestiegen. Doch hinter dem Hype um Satelliten, KI und Verteidigungsaufträge stehen...