Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Verbessern Sie die Lieferketten-Transparenz

Identifizieren, scannen und übermitteln von eindeutigen Komponentendaten

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Nahost-Krieg: Deutsche kommen nicht zurück - Lufthansa-Airbus fliegt leer von Abu Dhabi nach München
02.03.2026

Etwa 30.000 Touristen von deutschen Reiseveranstaltern hängen im Nahen Osten fest. Die Bundesregierung sieht aber in erster Linie nicht...

DWN
Finanzen
Finanzen Erdgas-Preis aktuell: Iran-Krieg lässt europäischen Erdgas-Preis um fast 50 Prozent steigen
02.03.2026

Nach dem Angriff auf den Iran steigt der europäischer Erdgas-Preis um fast 50 Prozent nach Produktionsstopp. Analysten warnen vor...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinas Autooffensive in Europa verlangsamt sich: Struktureller Rückzug oder taktische Pause?
02.03.2026

Nach einem Rekordjahr verlieren chinesische Automarken in Europa plötzlich Marktanteile. Handelt es sich um eine Trendwende oder lediglich...

DWN
Politik
Politik Deutsche Umwelthilfe: Verbrenner-Aus 2030? BGH prüft Klimaklagen gegen Autobauer
02.03.2026

Wenn es nach der Deutschen Umwelthilfe geht, müssen BMW und Mercedes-Benz 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner einstellen. Um den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation in Frankreich und Spanien: Unerwarteter Anstieg zwingt EZB harten Wechselkurs aufrechtzuerhalten
02.03.2026

Neue Inflationsdaten aus Frankreich und Spanien sorgen für Unruhe an den Märkten. Muss die Europäische Zentralbank ihre Zinspolitik...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft ADAC: Sprit so teuer wie seit fast zwei Jahren nicht mehr
02.03.2026

Der Irankonflikt macht Öl teuer. Das bekommen auch die deutschen Autofahrer zu spüren. Bisher hält sich die Reaktion an den Zapfsäulen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen PCK-Raffinerie GmbH: Treuhandverwaltung für Rosneft Deutschland verlängert
02.03.2026

Die deutschen Töchter des russischen Staatskonzerns Rosneft stehen wegen des Ukraine-Kriegs jetzt unter Kontrolle der Bundesnetzagentur...

DWN
Technologie
Technologie Blackout-Vorsorge: Notstromlösung mit Solaranlagen auf Balkon oder Dach – was dabei wichtig ist
02.03.2026

Ein plötzlicher Blackout kann Haushalte und Unternehmen unvorbereitet treffen. Immer mehr Eigentümer setzen deshalb auf eine...