Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen Tesla-Aktie im Fokus: Roboter von Elon Musk verschlingen Millionen Tonnen Kupfer
25.01.2026

Tesla wird an der Börse nicht für heutige Verkaufszahlen bezahlt, sondern für eine Zukunft aus Robotaxis und humanoiden Robotern. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft BDI besorgt: Wirtschaftsstandort Deutschland im freien Fall – droht der große Kollaps?
25.01.2026

Die industrielle Basis Deutschlands erodiert – langsam, aber unübersehbar. Der BDI warnt in ungewöhnlich scharfen Worten vor einem...

DWN
Politik
Politik Cybersicherheit in Europa: EU baut mit GCVE eigene Sicherheitsdatenbank auf
25.01.2026

Die Europäische Union baut mit GCVE ihre digitale Sicherheitsarchitektur gezielt aus und setzt verstärkt auf eigene technische...

DWN
Finanzen
Finanzen Bürotemperatur: Wie kalt darf es bei der Arbeit sein?
25.01.2026

Kalte Hände, steife Schultern und die Konzentration sinkt: Wenn die Bürotemperatur zu niedrig ist, wird Arbeit schnell zur Belastung....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Stromnetzausbau unter Druck: Netzengpässe gefährden die Energiewende
25.01.2026

Europas Energiewende stößt zunehmend auf infrastrukturelle und regulatorische Grenzen. Entwickelt sich daraus ein Engpass, der...

DWN
Technologie
Technologie Elon Musk: KI nächstes Jahr smarter als Menschen – Strommangel größtes Problem
25.01.2026

Künstliche Intelligenz könnte bereits in diesem Jahr intelligenter sein als der Mensch. Das sagt Tesla-Chef Elon Musk. Gleichzeitig warnt...

DWN
Panorama
Panorama Warren Buffet plant den Nachlass: Warum er 99 Prozent seines Vermögens nicht vererbt
25.01.2026

Warren Buffett setzt bei seinem Nachlass bewusst auf Verantwortung statt Vermögenssicherung. Was sagt dieses Verständnis von Reichtum...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Er ist der neue Anführer der freien Welt
24.01.2026

Nachdem der Sturm rund um die Grönland-Krise abgeklungen ist, zeichnen sich beim Gipfeltreffen in Davos plötzlich die Konturen einer...