Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Ist die Ära der Niedrigzinsen vorbei? Wie Bull DeFi ungenutzte Ersparnisse in aktive Renditen verwandelt – bis zu 3.700 US-Dollar pro Tag.

Wir beleuchten die unterschiedlichen Mechanismen von Bull Market DeFi im Vergleich zu traditionellen Anlagen – und warum es sich lohnt,...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinas Marsch in die Flaute drückt Deutschlands Industrie 
04.08.2026

In China braut sich womöglich eine länger anhaltende Krise zusammen. Für die ohnehin angeschlagene deutsche Wirtschaft ist das eine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Öl-Aktien: Konzerne kassieren, Deutschlands Wirtschaft zahlt
04.08.2026

Krieg im Nahen Osten, Ölpreise auf Rekordniveau und Milliardengewinne für die Energiekonzerne: Öl-Aktien schlagen 2026 sogar den...

DWN
Politik
Politik Trump-Vertraute Loomer in der Ukraine: „Russland hat mich getäuscht“
04.08.2026

Jahrelang verbreitete Laura Loomer die Erzählungen des Kremls und beschimpfte die Ukraine als Land der „Nazi-Apologeten“. Nun reist...

DWN
Finanzen
Finanzen Palantir-Aktie: Überwachungsfirma hebt Prognose kräftig an
04.08.2026

Die Palantir-Aktie schießt nach starken Quartalszahlen zweistellig nach oben und profitiert vom boomenden KI-Geschäft in den USA. Vor...

DWN
Politik
Politik KI-Steuer, steuerfreie Einkommen, Grundeinkommen? Zeit für einen Systemwechsel
04.08.2026

Wenn Erwerbsarbeit nicht mehr die Existenz sichert: Künstliche Intelligenz frisst Arbeitsplätze, Inflation und Steuern fressen Löhne,...

DWN
Finanzen
Finanzen Nivea bremst: Beiersdorf-Aktie gerät unter Druck
04.08.2026

Die Schwäche von Nivea zwingt Beiersdorf zu einer überraschenden Prognosesenkung und setzt die Beiersdorf-Aktie kräftig unter Druck....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ein Volk in Rente: 22,5 Millionen Rentenempfänger in Deutschland
04.08.2026

Immer mehr Menschen beziehen Rente – und der steuerpflichtige Anteil der Auszahlungen wächst weiter. Neue Zahlen zeigen, wie viele...

DWN
Finanzen
Finanzen Hensoldt-Aktie: Bosch-Fachkräfte an Bord
04.08.2026

Die Hensoldt-Aktie rückt in den Fokus, weil der Rüstungskonzern ein neues Entwicklungszentrum mit rund 300 Stellen plant und dabei auf...