Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Handelskompromiss mit China: Was der Deal Deutschland bringt
12.10.2026

Nach wochenlangen Spannungen haben sich die Europäische Union und China auf erste konkrete Schritte zur Entschärfung ihres...

DWN
Politik
Politik Trumps überraschende Entscheidung, russischen Kraftstoff in die USA zu importieren, sorgt weltweit für Aufsehen
12.10.2026

Donald Trumps Vereinbarung mit Russland zeigt den wachsenden Druck, die Kraftstoffpreise zu senken, und markiert einen deutlichen...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldreserven wachsen rasant: China kauft so viel Gold wie seit drei Jahren nicht
12.10.2026

Die chinesische Zentralbank ist auf dem besten Weg, bei den Goldreserven an den Zentralbanken Frankreichs und Italiens vorbeizuziehen. Nach...

DWN
Panorama
Panorama Klimaschutz bis 2045: Welche Kosten auf Deutschland zukommen
12.10.2026

Elektroautos, erneuerbare Energien und ein angepasstes Stromnetz: Deutschlands Weg zur Klimaneutralität verlangt hohe Investitionen. Eine...

DWN
Technologie
Technologie Handy-Sicherheit im Unternehmen: Ein verlorenes Smartphone kann alles lahmlegen
12.10.2026

Ein verlorenes Smartphone wirkt zunächst wie ein überschaubares Problem. Doch auf dem Gerät liegen längst E-Mails, Zugänge,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ryanair-Aktie: Airline ändert Check-in-Regeln und verkürzt Zeit für die Gepäckaufgabe
12.10.2026

Ryanair-Passagiere müssen aufgegebenes Gepäck am Flughafen künftig früher abgeben. Die Fluggesellschaft verkürzt die Öffnungszeiten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Plus 20 Prozent: Briefporto könnte stärker steigen als jemals zuvor
12.10.2026

Das Briefporto könnte in Deutschland so stark steigen wie noch nie. Die Bundesnetzagentur hat einen neuen Preisspielraum vorgeschlagen,...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie steigt trotz sinkender Verkäufe: Was den Anlegern und dem Konzern Hoffnung gibt
12.10.2026

Volkswagen verkauft deutlich weniger Autos, doch die VW-Aktie legt zu. Vor allem China belastet den Konzern, während sich in Europa ein...