Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Verbessern Sie die Lieferketten-Transparenz

Identifizieren, scannen und übermitteln von eindeutigen Komponentendaten

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Ressourcenimperialismus im 21. Jahrhundert: USA gegen Europa
03.03.2026

Der Wettlauf um seltene Erden, Öl und digitale Vorherrschaft bestimmt längst globale Machtspiele. Wer strategische Ressourcen...

DWN
Finanzen
Finanzen Schaeffler-Aktie: Kursrückgang nach Robotik-Hype belastet Anleger
03.03.2026

Die Schaeffler-Aktie verliert nach Rekordgewinnen kräftig an Wert. Vor allem das traditionelle Antriebsgeschäft bremst das Wachstum.

DWN
Finanzen
Finanzen Beiersdorf-Aktie: Trüber Ausblick drückt Kurs massiv
03.03.2026

Die Beiersdorf-Aktie verliert deutlich, weil das Wachstum ausbleibt. Analysten und Anleger reagieren auf den konservativen Ausblick nervös.

DWN
Technologie
Technologie Echoortung im Mobilfunk: Vodafone testet Fledermaus-Fähigkeiten
03.03.2026

Das Mobilfunknetz soll künftig nicht nur Daten übertragen, sondern Menschen und Objekte erkennen. Vodafone testet bereits eine...

DWN
Politik
Politik Iran-Krieg: Trump kündigt Ausweitung an – EU warnt vor Energiekrise
03.03.2026

Der Krieg gegen den Iran weitet sich aus – und Washington rückt enger an Israel heran. Während Trump eine "große Welle" ankündigt,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Studie: Abwanderung nach Osteuropa bringt deutschen Firmen wenig
03.03.2026

Viele deutsche Industriefirmen verlagern ihre Produktion ins Ausland. Beliebt sind die mittel- und osteuropäischen Länder. Doch die...

DWN
Politik
Politik Deutschland streicht Solardach-Förderung: Fokus auf Großanlagen
03.03.2026

Die Bundesregierung plant das Aus für garantierte Einspeisetarife kleiner Solardachanlagen ab 2027. Wird die Neuausrichtung auf große...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Ölpreissprung und Spannungen im Nahen Osten ließen US-Märkte uneinheitlich schließen
02.03.2026

Der US-Aktienmarkt schloss am Montag uneinheitlich, während der Rohölpreis einen starken Sprung machte. Investoren wogen die Folgen der...