Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Verbessern Sie die Lieferketten-Transparenz

Identifizieren, scannen und übermitteln von eindeutigen Komponentendaten

DWN
Finanzen
Finanzen Dieselpreis springt am Morgen über die 2-Euro-Marke
04.03.2026

Der Iran-Krieg treibt die Spritpreise nach oben. In der typischen Preisspitze am Morgen ging es nun im bundesweiten Durchschnittspreis...

DWN
Finanzen
Finanzen Continental-Aktie: Aktie fällt weiter trotz mehr Dividende
04.03.2026

Die in den vergangenen Monaten gut gelaufenen Aktien von Continental dürften den jüngsten Rücksetzer am Mittwoch noch ausweiten.

DWN
Finanzen
Finanzen Adidas-Aktie: Prognosen von Adidas kommen nicht gut an - Dreijahrestief droht
04.03.2026

Die Prognosen von Adidas für das laufende Jahr sind am Mittwoch im vorbörslichen Handel nicht gut angekommen. Dennoch sieht sich der...

DWN
Technologie
Technologie Insta und Co.: Ältere holen bei Nutzung sozialer Medien auf
04.03.2026

Gerade bei Älteren steigen laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland die Nutzerzahlen. Kinder und Jugendliche wurden nicht befragt....

DWN
Finanzen
Finanzen Finanznöte in der Pflege: Pflege-Ausgaben steigen weiter - Defizite werden größer
04.03.2026

Die Pflegeversicherung ist im vergangenen Jahr nur knapp an einem Defizit vorbeigeschrammt. Und die Ausgaben steigen weiter: "Bei der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Teilzeitbeschäftigung in Deutschland: Höchststand erreicht
04.03.2026

So viele Beschäftigte wie noch nie arbeiten in Teilzeit. Was steckt dahinter?

DWN
Politik
Politik Iran nach US-Angriffen: Verliert Russland strategischen Einfluss?
04.03.2026

Die Angriffe auf Iran erschüttern das Machtgefüge der autoritären Allianz aus Russland, China und Nordkorea und verschieben zugleich die...

DWN
Politik
Politik Flugzeugträger Charles de Gaulle vor Malmö: Frankreich stärkt Nato-Präsenz im Ostseeraum
03.03.2026

Frankreich entsendet den Flugzeugträger Charles de Gaulle nach Malmö und demonstriert militärische Präsenz im Ostseeraum. Wie...