Finanzen

Bäckereikette Kamps: Mehrwertsteuer-Senkung bekommt nur, wer bargeldlos zahlt

Die von der Bundesregierung zur Stimulierung der Wirtschaft eingeführte Mehrwertsteuersenkung wird von der Bäckereikette Kamps zum Kampf gegen das Bargeld genutzt.
18.09.2020 16:15
Lesezeit: 1 min
Bäckereikette Kamps: Mehrwertsteuer-Senkung bekommt nur, wer bargeldlos zahlt
Brötchen. (Foto: dpa) Foto: Patrick Pleul

Die von der Bundesregierung zur Stimulierung des Binnenkonsum im Juli eingeführte Mehrwertsteuersenkung wird von der Bäckereikette Kamps nur an ausgewählte Kunden weitergegeben. Wie Norbert Häring auf seinem Nachrichtenblog berichtet, genießen nur Kunden die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise je nach Produkt von 7 auf 5 Prozent, wenn sie bargeldlos zahlen. Kunden, die mit Münzen und Scheinen bezahlen, müssen weiterhin die vollen Steuersätze bezahlen.

Kamps vermarktet die systematische Benachteiligung der Barzahler und die Bevorzugung der Kartenzahler als „Innovations-Rabatt“. Offen gibt man in der entsprechenden Pressemitteilung zu, dass man „das Thema bargeldlose Zahlung forcieren“ will.

Eine stichhaltige Begründung für die neue Geschäftspolitik liefert Kamps nicht. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass noch immer nicht klar sei, ob durch Münzen und Scheine nicht auch Corona-Viren übertragen werden könnten. Wenn dem so wäre träfe dies allerdings auch auf PIN-Pads und Stifte für digitale Unterschriften zu, welche wie Bargeld ebenfalls täglich von hunderten Menschen genutzt werden.

Danke an die Kunden – aber nur an die Richtigen

In der Pressemitteilung heißt es weiter:

Mit dem Rabatt möchte Kamps allen Kunden „Danke“ sagen, die während der Corona-Krise den Kamps Bäckereien treu geblieben sind, und mit Geduld die Einschränkungen im Tagesgeschäft mitgetragen haben. „Mit der Rabattierung auf bargeldlose Einkäufe geben wir die geplante Entlastung aus der Umsatzsteuersenkung an alle Kunden weiter, die bargeldlos bezahlen, und vermeiden gleichzeitig den administrativen Aufwand für eine umfassende Änderung der Preiskalkulation und -auszeichnung“, erläutert Prangemeier weiter. Eine Ausdehnung des Rabatts auch auf Bargeldzahlungen würde zu unverhältnismäßig hohen Kosten in der Bargeldver- und entsorgung führen und ist daher nicht möglich.

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