Der Berliner Bundesligist Union Berlin ist wegen Verstößen seiner Fans gegen die Corona-Restriktionen ins Kreuzfeuer der lokalen Gesundheitsbehörden geraten. Der Klub wird allerdings nicht mit Bußgeldern zur Kasse gebeten, weil die Infektionsverordnung keine Strafen dafür vorsieht. Das berichtet der lokale Sender RBB.
So haben die Berliner Schlachtenbummler beim Testspiel gegen den Zweitligisten Hannover 96 Anfang Oktober (Ergebnis: 4:1 für Union) Fangsänge angestimmt. Und das, obwohl die Infektionsschutz-Verordnung vom 3. Oktober dies eindeutig untersagt. „Der sportliche Wettkampfbetrieb ist zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet", steht in Paragraph fünf. Zudem heißt es dort unmissverständlich: "Fan-Gesänge und Sprechchöre sind zu unterlassen."
Der zuständige Bernd Geschanowski (AfD) hat den Fall geprüft, aber dann doch von einer Bestrafung Abstand genommen: "Die Unterlassung der Gesänge steht zwar in der Berliner Infektionsschutzverordnung, es gibt aber keinen Passus im Bußgeldkatalog, der dazu passt", sagte Geschanowski. "Das Bezirksamt kann daran nur wenig ändern. Ich habe den zuständigen Staatsekretär informiert, dass es dort eine Lücke gibt und diese nachzubessern wäre", so der Politiker.
Ein Zuschauer quittierte die gesamte Auseinandersetzung mit folgenden Worten: „Das verstehe ich alles nicht. Denn so schlecht haben die Union-Fans doch gar nicht gesungen, dass man sie dafür bestrafen muss.“