Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die seit November geltende Schließung von Restaurants aufzuheben. Der Eilantrag einer Frau aus Bayern, die in ihrem Kino auch ein Restaurant betreibt, blieb erfolglos, wie das Verfassungsgericht am Donnerstag mitteilte.
Eine Kammer des Ersten Senats bewertete die drohenden Nachteile für die Gesundheit der Bevölkerung als schwerwiegender als die wirtschaftlichen Folgen für die Eigentümerin. Es ist das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht über Restaurantschließungen während des aktuell geltenden zweiten Lockdowns entschied.
Zur Begründung heißt es, dass die Infektionszahlen weiter anstiegen. In den meisten Fällen sei die Infektionsquelle unbekannt: "Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitragen", hieß es in dem Beschluss wörtlich. Zudem habe die Beschwerdeführerin nicht vorgetragen, ob sie angesichts der Kompensation der finanziellen Einbußen in Höhe von 75 Prozent in ihrer Existenz bedroht sei.
Soweit sich die Beschwerdeführerin auch gegen die Schließung ihres Kinos wandte, war ihr Eilantrag unzulässig. Sie hätte dazu vorher die Verwaltungsgerichte anrufen müssen, die bisher nicht über diese Frage entschieden hätten, so der Beschluss.
Gastgewerbe: Schließung auch im Dezember wäre "Katastrophe"
Das deutsche Gastgewerbe warnt vor einer Schließung von Restaurants und Kneipen über den November hinaus. "Das wäre perspektivisch eine Katastrophe" sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges vom Branchenverband Dehoga am Donnerstag zu Reuters. "Der Dezember ist ein unglaublich wichtiger Monat für uns, 2019 haben wir im Dezember acht Milliarden Euro netto umgesetzt." Bund und Länder dürften nächste Woche bei ihrem Gipfeltreffen keine voreiligen Maßnahmen beschließen. "Die Entscheidungen müssen nachvollziehbar und gut begründet sein." Die Politik müsse abwarten, wie sich die Infektionszahlen entwickelten.
Bund und Länder hatten zur Eindämmung der Virus-Pandemie eine Schließung der Gastronomie für November verhängt. Zudem dürfen Hotels keine Touristen beherbergen. Die Unternehmen sollen als Ausgleich vom Staat 75 Prozent ihrer Umsätze aus dem Vorjahr bekommen, größere Betriebe 70 Prozent. "Wichtig ist, dass die Novemberhilfen rasch kommen", forderte Hartges. "Es muss klar sein, dass es weitere Hilfen gibt, falls die Schließung verlängert wird." Die Unternehmen hätten extrem hohe Fixkosten. "Bei den Betrieben herrscht große Angst, wie sie den Winter überstehen sollen."
Kanzlerin Angela Merkel wollte sich auf Nachfrage nicht festlegen, ob die Gastronomie-Betriebe Anfang Dezember wieder öffnen können. Sie verwies stattdessen in einem Bürgerdialog darauf, dass oberstes Ziel sei, die Zahl der Neuinfektionen wieder auf einen Wert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zu drücken. "Dann haben wir eine gute Chance", fügte sie hinzu. "Wir tun alles, um im Dezember wieder ein bisschen voranzukommen. Aber wir müssen durch einen schweren Winter."