Deutschland

Einreise nach Deutschland: Für welche Personen die Quarantänepflicht nicht gilt

Es gibt Personengruppen, die unter bestimmten Bedingungen von der zehntägigen Quarantänepflicht bei einer Ein- oder Rückreise nach Deutschland ausgenommen sind.
16.11.2020 14:05
Aktualisiert: 16.11.2020 14:05
Lesezeit: 2 min
Einreise nach Deutschland: Für welche Personen die Quarantänepflicht nicht gilt
10.04.2020, Bayern, Nürnberg: Ein Erntehelfer aus Rumänien (l) wird von Polizisten am Albrecht Dürer Flughafen Nürnberg nach der Landung kontrolliert. (Foto: dpa) Foto: Daniel Karmann

Bei einer Einreise nach Deutschland gibt es im Zusammenhang mit der Quarantänepflicht Ausnahmen. Das geht aus der „Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende hervor“:

bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden a) Personen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts,

b) bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich und unabdingbar ist, und dies durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber bescheinigt wird,

c) bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, oder

d) bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte hochrangige Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen und Regierungen,

oder 3. bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte Personen, a) die [im Land/im Freistaat/in der Freien Hansestadt Bremen/in der Freien und Hansestadt Hamburg] ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 begeben und regelmäßig, mindestens ein Mal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler), oder b) die in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung [in das Land/in den Freistaat/in die Freie Hansestadt Bremen/in die Freie und Hansestadt Hamburg] begeben und regelmäßig, mindestens ein Mal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger); die zwingende Notwendigkeit sowie die Einhaltung angemessener Schutz und Hygienekonzepte sind durch den Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen.“

Für alle anderen Personengruppen gilt:

„Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland [in das Land/den Freistaat/die Freie Hansestadt Bremen/ die Freie und Hansestadt Hamburg] einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im Sinne des Absatzes 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.“

Die Berliner Morgenpost führt aus: „Eine weitere Regelung in der neuen Musterverordnung sieht mehrere Ausnahmen von der Quarantänepflicht vor, wobei sich Betroffene in diesen Fällen einem Coronatest unterziehen müssen: Dies gilt etwa für Besuche aus familiären Gründen von mehr als 72 Stunden, für ,zwingend notwendige berufliche Tätigkeiten‘ für bis zu fünf Tage und für Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen. Zudem soll es Sonderregelungen für Saisonarbeiter, Bundeswehrangehörige und Urlaubsrückkehrer geben, soweit ein Schutz- und Hygienekonzept im Urlaubsland vorliegt und keine ,Infektionslage‘ der Sonderregelung entgegensteht.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energie-Aktien: KI-Boom treibt Strompreise und lockt Investoren
01.02.2026

Der Boom der Datenzentren verändert den Energiemarkt rasant. Während KI-Anwendungen den Strombedarf explodieren lassen, geraten Politik...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Globaler Cybersecurity-Ausblick für 2026: Geopolitik und KI prägen neue Cyberrisiken
01.02.2026

Digitale Angriffe betreffen Unternehmen und Staaten an zentralen wirtschaftlichen Schnittstellen. Wie verändern sich Risiken und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitgeber-Umfrage zeigt: Generation Z ist arbeitsbereiter als gedacht
01.02.2026

Die Generation Z gilt oft als wenig leistungsbereit und stark auf Freizeit fokussiert. Doch eine neue Umfrage aus Norddeutschland zeichnet...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europäische Startups: Deutschland dominiert den Kampf um die nächsten Einhörner
01.02.2026

Milliarden fließen, aber nicht mehr in schnelle App-Ideen. Europas Startup-Szene verlagert ihren Schwerpunkt auf Deep-Tech,...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzmärkte 2026: Welche Risiken Anleger beachten müssen
31.01.2026

Die Kapitalmärkte treten in eine Phase erhöhter Unsicherheit, geprägt von Technologieumbrüchen, geopolitischen Spannungen und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Welthandel: Wie Datenzentren den globalen Handel neu beleben
31.01.2026

Zölle bremsen, doch Technologie beschleunigt. Während protektionistische Maßnahmen den Welthandel belasten, entwickelt sich künstliche...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzabteilungen vor dem Kollaps? Warum 2026 alles ändert
31.01.2026

2026 wird zum Schicksalsjahr für Finanzabteilungen: KI verspricht Effizienz, Regulierung droht mit Sanktionen – und beides trifft jetzt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Volvo EX60: Schwedens Antwort auf den BMW iX3 und den Mercedes GLC
31.01.2026

Volvo will sich mit einem neuen Elektro-SUV im Premiumsegment strategisch neu ausrichten. Gelingt es dem Hersteller damit erstmals,...