Politik

Neues Gesetz verschafft russischen Präsidenten lebenslange Immunität vor Strafverfolgung

Die Duma hat dem Gesetz in erster Linie mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.
18.11.2020 17:06
Lesezeit: 1 min
Neues Gesetz verschafft russischen Präsidenten lebenslange Immunität vor Strafverfolgung
Ein ehemaliger und der amtierende russische Präsident: Dmitri Medwedew (l) und Wladimir Putin. (Foto: dpa) Foto: Dmitry Astakhov / Ria Novosti /

Die Duma hat in erster Lesung einem Gesetz zugestimmt, dass russischen Präsidenten und ihren Familien lebenslange Immunität zusichert. Das berichtet die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS. Danach dürfen der Präsident und seine näheren Angehörigen für fast keinerlei Straftaten angeklagt werden, die sie zu irgendeinem Zeitpunkt ihres Lebens begangen haben. Ausnahme sind lediglich Hochverrat oder andere schwere Verbrechen in „ungewöhnlichen Umständen“, die nicht genau spezifiziert wurden. Das Gesetz muss noch zwei weitere Lesungen in der Duma (dem 450-köpfigen Unterhaus des Parlaments) durchlaufen, bevor es an den Föderationsrat (das 172-köpfige Oberhaus) geht. Anschließend muss es vom Präsidenten selbst unterzeichnet werden, um geltendes Recht zu werden.

Die Mehrheit der Duma stellt mit 341 Abgeordneten (entspricht fast exakt 75 Prozent) die Partei „Einiges Russland“ (ER), deren Vorsitzender der ehemalige Präsident (2008 bis 2012) Dmitri Medwedew ist, und die den derzeitigen Präsidenten Wladimir Putin unterstützt (auch wenn dieser kein ER-Mitglied ist). Zu den Abgeordneten, die gegen das Gesetz stimmten, gehörten unter anderem 37 Abgeordnete der Kommunistischen Partei (insgesamt 42 Sitze). ER-Parlamentarier Pavel Krascheninnikow, einer der Autoren des Gesetzes, sagte, es sei notwendig, damit der Präsident ohne Bedenken „für die Stabilität des Staates und der Gesellschaft“ sorgen könne.

Derzeit gibt es zwei Personen, die von dem Gesetz profitieren, sollte es denn verabschiedet werden: Medwedew und Putin. Der dritte noch lebende Russe, der den Posten des Präsidenten innehatte, ist Michail Gorbatschow. Der war allerdings Präsident der Sowjetunion, nicht von Russland, weshalb das neue Gesetz ihn nicht schützen würde.

Eine Anklage wegen Hochverrat und/oder anderen schweren Verbrechen in ungewöhnlichen Umständen kann auf Antrag der Duma erfolgen, wenn zunächst das Oberste Gericht (vergleichbar mit dem deutschen Bundesgerichtshof) und das Verfassungsgericht zugestimmt haben und anschließend der Föderationsrat entscheidet, die Immunität aufzuheben.

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