Der Nationale Volkskongress Chinas hat am gestrigen Freitag ein Gesetz erlassen, dass es der Küstenwache ausdrücklich erlaubt, „alle notwendigen Maßnahmen zu treffen“, um ausländische Schiffe zu stoppen oder „von ihnen ausgehende Drohungen“ zu beseitigen. Darüber hinaus erlaubt es der Küstenwache, Infrastruktureinrichtungen auf Inseln oder Riffen zu zerstören, welche China als zu seinem Territorium gehörig betrachtet, sowie vorübergehend Zonen festzulegen, in die keine ausländischen Schiffe hineinfahren dürfen.
Laut Außenministeriums-Sprecherin Hua Chunying stehe das Gesetz im Einklang mit internationalem Recht und mit Maßnahmen und Praktiken, die international üblich seien.
Bemerkenswert ist die Festlegung von „vorübergehenden Zonen“, die von ausländischen Schiffen freigehalten werden dürfen. China und mehrere andere asiatische Pazifik-Anrainer-Staaten streiten sich um die Hoheit über eine ganze Reihe von Gewässern. Es sieht ganz so aus, als ob China sich mit seinem neuen Gesetz selbst das Recht zuspricht, Gewässer nach eigenem Ermessen als seine eigenen zu reklamieren.
Wie die Volksrepublik mit Staaten umspringt, mit denen es territoriale Dispute hat, zeigt ein am gestrigen Freitag (also am gleichen Tag, an dem das neue Gesetz beschlossen wurde. Reiner Zufall?) erschienener Artikel im Staatsorgan „Global Times“, der den Streit mit Japan um die umstrittenen Diaoyu-Inseln thematisiert.
Es wird interessant sein, zu sehen, ob China tatsächlich mit Gewalt gegen Infrastruktur-Einrichtungen fremder Staaten vorgehen wird. Vielleicht akzeptiert das Reich der Mitte auch bereits bestehende Einrichtungen – und geht davon aus, dass seine Konkurrenten weitere Bauten aus Angst vor Pekings Zorn nicht errichten werden.