Viele Bürger glauben, dass es sich beim Robert-Koch-Institut (RKI) um eine unabhängige Forschungseinrichtung oder eine Art „NGO für die Gesundheit“ handelt. Doch das stimmt nicht, auch wenn das der Name nahezulegen scheint. Das RKI ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Sinne des Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG und ist damit gegenüber der Bundesregierung/dem Bundesgesundheitsminister weisungsgebunden. Auf der Webseite des RKI wird ausgeführt: „Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung.“
Dasselbe gilt für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Das PEI teilt auf ihrer Webseite mit: „Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das Institut mit Sitz in Langen bei Frankfurt am Main erforscht und bewertet biomedizinische Human-Arzneimittel und immunologische Tierarzneimittel und lässt diese Arzneimittel zu. Es ist für die Genehmigung klinischer Prüfungen sowie die Pharmakovigilanz (Erfassung und Bewertung möglicher Nebenwirkungen) zuständig.“
Das Bundesgesundheitsministerium teilt auf ihrer Webseite mit: „Dem auf der Bundesebene zuständigen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstehen eine Reihe von Institutionen, die sich mit übergeordneten gesundheitlichen Aufgabenstellungen befassen. Diese sind: Robert Koch-Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).“
Die Zeitung „Die Welt“ hatte zuvor enthüllt, dass das Bundesinnenministerium zu Beginn der Corona-Pandemie mehrere Forschungsinstitute „für politische Zwecke“ eingespannt hat. „Es beauftragte die Forscher des Robert-Koch-Instituts und anderer Einrichtungen mit der Erstellung eines Rechenmodells, auf dessen Basis die Behörde von Innenminister Horst Seehofer (CSU) harte Corona-Maßnahmen rechtfertigen wollte. Das geht aus einem mehr als 200 Seiten starken internen Schriftverkehr zwischen der Führungsebene des Innenministeriums und den Forschern hervor, der WELT AM SONNTAG vorliegt. Eine Gruppe von Juristen hat den E-Mail-Verkehr in einer mehrmonatigen rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Robert-Koch-Institut erstritten“, so das Blatt. Das Innenministerium habe die Forschungsinstitute angewiesen, ein Modell zu erarbeiten, auf dessen Basis „Maßnahmen präventiver und repressiver Natur“ geplant werden könnten (HIER).