Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Festkörperbatterien lassen auf sich warten – könnte die Halbfestkörper-Technologie zur Brückentechnologie der Energiespeicherung werden?

Die Batteriewirtschaft befindet sich derzeit in einer bemerkenswerten Übergangsphase. Während nahezu alle großen Hersteller langfristig...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mercedes-Aktie: Unternehmen auf Sparkurs - 90.000 Mitarbeiter müssen auf Sonderzahlung warten
26.06.2026

Harte Einschnitte für die Belegschaft des Stuttgarter Autobauers: Mercedes-Benz verschärft angesichts des anhaltenden wirtschaftlichen...

DWN
Politik
Politik Milliarden-Deal im Rüstungssektor: Bund steigt beim Panzerbauer KNDS ein
26.06.2026

Der Bund übernimmt eine aktive Rolle in der deutschen Rüstungsindustrie. Nach intensiven Debatten hat der Haushaltsausschuss des...

DWN
Politik
Politik In Sekunden zum Finanzamt: Steuererklärung per „One Click“ startet am 1. Juli
26.06.2026

Der lästige Papierkram hat bald ein Ende: Ab dem 1. Juli lässt sich die Steuererklärung in Deutschland mit nur wenigen Berührungen auf...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Amazon-Aktie unter Druck: Bafin-Prüfung bei Zalando belastet E-Commerce-Sektor
26.06.2026

Die Amazon Aktie bleibt für viele Anleger der wichtigste Maßstab im globalen Onlinehandel. Doch auch europäische E-Commerce-Werte wie...

DWN
Finanzen
Finanzen Humanoide Roboter-Aktien: Investoren suchen nach dem besten menschlichen Roboter
26.06.2026

Nach dem KI-Boom richtet sich der Blick der Anleger auf humanoide Roboter. Die Erwartungen sind gewaltig, doch zwischen Zukunftsvision,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Job-Kahlschlag droht: Deutsche Unternehmen planen massiven Stellenabbau
26.06.2026

Die Aussichten für Beschäftigte in Deutschland verdüstern sich drastisch. Wie das Münchner Ifo-Institut mitteilte, planen die...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 31: Die Woche im Rückblick – KW 26
26.06.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in sieben Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Politik
Politik Ben Wallace war einer der wichtigsten Verbündeten der Ukraine: Nun prognostiziert er Putins nächsten Schritt
26.06.2026

Der ehemalige britische Verteidigungsminister Ben Wallace ist der Ansicht, dass sich die NATO auf einen russischen Präsidenten einstellen...