Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Technologie
Technologie "Tod der E-Zigarette"? Branche warnt vor Verbotsplänen
19.02.2026

Sind E-Zigaretten ein Segen, weil sie Kettenraucher von der klassischen Zigarette wegführen, oder ein Risiko, weil ihr Konsum Schadstoffe...

DWN
Politik
Politik Iran: Wann greift Trump an?
19.02.2026

Die Atomgespräche zwischen Washington und Teheran scheitern erneut. Experten warnen vor einem möglichen militärischen Konflikt, der die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen DB Cargo-Stellenabbau: 6.200 Jobs fallen bei Deutsche Bahn-Tochter weg
19.02.2026

Fast jede zweite Stelle soll weg – DB Cargo steht vor einem historischen Einschnitt. Der neue Chef setzt alles auf eine Karte, denn...

DWN
Finanzen
Finanzen Airbus-Aktie im Rückwärtsgang: 870 Jets reichen dem Markt nicht
19.02.2026

Die Airbus-Aktie bricht ein, obwohl der Konzern einen Auslieferungsrekord ankündigt. Doch Lieferprobleme, verfehlte Erwartungen und ein...

DWN
Politik
Politik Schulfach Wiederbelebung: DRK-Präsident für Training an Schulen
19.02.2026

Krisenfestigkeit wird zu eng gedacht, findet Hermann Gröhe. Der DRK-Chef und ehemalige Bundesgesundheitsminister fordert aber nicht nur...

DWN
Politik
Politik Uneinigkeit in der EU: Sanktionspaket gegen Russland gerät ins Wanken
19.02.2026

Die EU verhandelt ein neues Sanktionspaket gegen Russland, doch wirtschaftliche Eigeninteressen einzelner Mitgliedstaaten bremsen die...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Wall Street schiebt Unsicherheit beiseite und legt zu
18.02.2026

Die US-Aktienmärkte schlossen den Tag im Plus. Der S&P 500 stieg um 0,56 %, der Nasdaq Composite um 0,78 % und der Dow Jones Industrial...

DWN
Technologie
Technologie Ostsee-Stromprojekt: Baltic-German PowerLink geplant
18.02.2026

Das Ostsee-Stromprojekt zwischen Deutschland, Lettland und Litauen nimmt konkrete Formen an. Mit dem Baltic-German PowerLink entsteht ein...