Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Die Ökonomie der Aufmerksamkeit: Warum Unternehmen um jede Minute kämpfen

Im Internet ist Geld nicht länger die einzige Währung. Eine ebenso große Rolle spielt die Währung Aufmerksamkeit. Wer im Überfluss an...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell: Wochenstart nahe 4.000 Dollar – was das für Anleger bedeutet
20.07.2026

Der Goldpreis ist zum Wochenauftakt nur wenig verändert um die Marke von 4.000 US-Dollar je Feinunze in den Rohstoffhandel gestartet....

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie stabilisiert sich nach Rückschlag: Aufträge stützen, Analysten bleiben vorsichtiger
20.07.2026

Die Rheinmetall-Aktie ist nach einem turbulenten Juni mit leichten Gewinnen in die neue Börsenwoche gestartet. Neue Aufträge und volle...

DWN
Politik
Politik Straße von Hormus: Militärische Eskalation zwischen USA und Iran erreicht neue Stufe
20.07.2026

Nach weiteren Angriffen beider Seiten verschärft sich die Lage im Nahen Osten zusehends. Während Washington seine Militärpräsenz...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Aquaductus: Erste Nordsee-Wasserstoffpipeline nimmt konkrete Formen an
20.07.2026

Eine Wasserstoffpipeline soll künftig grünen Wasserstoff aus der Nordsee an Land bringen und die Energieversorgung stärken. Jetzt...

DWN
Finanzen
Finanzen Ein Gewinn für Unternehmen und Bürger: Brüssel lockert die strengsten Regeln des Emissionshandels
20.07.2026

Die Europäische Kommission wird am Freitag einen Vorschlag zur Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS) vorlegen. Wir haben uns...

DWN
Politik
Politik US-Inflation außer Kontrolle? Warum Amerikas Wähler die Geduld verlieren
19.07.2026

Die offiziellen Wirtschaftsdaten wirken solide, doch viele Amerikaner empfinden ihre finanzielle Lage als zunehmend bedrückend. Bidens...

DWN
Unternehmen
Unternehmen BMW-Werksleiter Schröder: Wie ein Maschinenbauingenieur erfolgreich durch turbulente Jahre führt
19.07.2026

Der Leiter des BMW-Werks in Dingolfing, dem größten in Europa, setzt auf die Qualifikation der Mitarbeiter, was sich in der stetig...

DWN
Finanzen
Finanzen Gefällt Dir das Produkt? Dann kaufe die Aktie!
19.07.2026

Früher war Aktienauswahl oft erstaunlich einfach: Wer ein Produkt mochte und verstand, investierte auch in das Unternehmen dahinter. Doch...