Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Milliardengrab wird zur unendlichen Geschichte: Stuttgart 21 wird Stuttgart 31
25.06.2026

Der Berliner Flughafen BER, die Elbphilharmonie und Stuttgart 21 stehen symbolisch für das Versagen deutscher Großprojekte. Stuttgart 21...

DWN
Finanzen
Finanzen Micron-Aktie hebt ab: Traumzahlen und Hammer-Ausblick
25.06.2026

KI boomt: Mit einem kräftigen Kurssprung hat die Micron-Aktie auf die jüngste Quartalsbilanz reagiert. Nicht nur Anleger zeigten sich...

DWN
Panorama
Panorama Hitzewelle befeuert Nachfrage – nicht nur nach Ventilatoren
25.06.2026

Die Temperaturen steigen immer weiter. Die Menschen suchen nach Wegen, um die Hitze erträglicher zu machen. Einige Produkte sind besonders...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW verkauft Mehrheit an Motorenbauer Everllence an Investor
25.06.2026

Mit dem Verkauf setzt Volkswagen die Fokussierung auf das Kerngeschäft fort. Die fünf deutschen Standorte von Everllence, früher MAN...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölpreis aktuell: Märkte preisen Frieden ein, Risiken bleiben hoch
25.06.2026

Der Krieg scheint vorbei, die Märkte atmen auf und der Ölpreis fällt trotzdem kaum. Genau darin liegt die eigentliche Warnung für...

DWN
Politik
Politik Gipfeltreffen E5: Europäer sichern Ukraine anhaltende Unterstützung zu
25.06.2026

Die Europäer wollten in Ankara ein starkes Zeichen der Unterstützung für die Ukraine setzen, sagte Kanzler Merz. Die Bundesregierung...

DWN
Politik
Politik Kniefall vor der Industrie? Regierung lockert Effizienzregeln für Rechenzentren
25.06.2026

Rechenzentren sollen mehr Zeit für Effizienzvorgaben und Umstieg auf erneuerbare Energien bekommen. Die Regierung verspricht Entlastung,...

DWN
Immobilien
Immobilien Stagnation Wohnungsmarkt: Hohe Mieten extreme Belastung
25.06.2026

Lage, Zuschnitt und mehr: Mit ihren Wohnungen an sich sind die meisten Mieter in Deutschland zufrieden, wenn nicht die hohen Wohnkosten...