Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Steuererklärung per App: Steuererklärung mit einem Klick startet im Juli bundesweit
16.02.2026

Am Handy mit einem Klick die Steuererklärung machen? Was lange wie ein unerfüllbarer Wunsch klang, soll ab Juli möglich werden....

DWN
Politik
Politik EU-Rechnungshof: Milliarden aus dem Corona-Aufbaufonds unzureichend vor Betrug geschützt
16.02.2026

Der Europäische Rechnungshof warnt vor erheblichen Defiziten beim Schutz von Milliardenmitteln aus dem Corona-Aufbaufonds der EU. Welche...

DWN
Technologie
Technologie KI-Einsatz in Unternehmen: Warum die Wirtschaft bislang nur punktuell profitiert
15.02.2026

Künstliche Intelligenz gilt als möglicher Hebel für höhere Produktivität in Unternehmen und Volkswirtschaften, doch ihr...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eurozonen-Wirtschaft: Übergang in einen neuen Konjunkturzyklus
15.02.2026

Die Eurozonen-Wirtschaft tritt laut Prognosen der Bank Citadele in einen neuen Konjunkturzyklus ein, getragen von sinkenden Zinsen und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mittelstand unter Druck: Datev-Analyse belegt beunruhigende Zahlen
15.02.2026

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Mittelstand spitzt sich weiter zu: Kleine und mittelgroße Unternehmen stehen immer stärker unter...

DWN
Finanzen
Finanzen Investitionsstrategien im KI-Zeitalter: Kriterien für langfristige Wertschöpfung
15.02.2026

Künstliche Intelligenz prägt Investitionsentscheidungen und verändert die Bewertungsmaßstäbe an den Finanzmärkten. Wie lassen sich im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Schlüsselindustrien im Umbruch: Deutschlands Rolle am europäischen Markt
15.02.2026

Deutschland steht vor neuen wirtschaftlichen Weichenstellungen in einem sich wandelnden europäischen Umfeld. Wie lässt sich unter diesen...

DWN
Politik
Politik Grenzwerte: Umweltbundesamt bestätigt ausreichende Luftqualität in Deutschland
15.02.2026

Die Europäische Union gibt Grenzwerte vor, die in den Ländern eingehalten werden müssen. Die Luftqualität in Deutschland hat im...