Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Playmobil wandert ins Ausland: Aus für Produktion in Deutschland
24.06.2026

Fast jedes Kind kennt die ewig lächelnden Spielfiguren. Produziert werden diese jetzt nur noch im Ausland. Ein unausweichlicher Schritt,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Megastörung bei der Deutschen Bahn: Nach Zugfunk-Ausfall läuft die Fehlersuche
24.06.2026

Nach dem bundesweiten Zugfunk-Ausfall suchen IT- und Sicherheitsexperten nach der Ursache. Ein Angriff gilt bisher als unwahrscheinlich. Im...

DWN
Politik
Politik USA: Senat stimmt gegen Trumps eigenmächtige Iran-Kriegsführung
24.06.2026

Der US-Kongress will Trump beim Krieg gegen den Iran Grenzen setzen. Die auch von einigen Republikanern getragene Resolution gilt vor...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Vom Hoffnungsträger zum Problemflieger: Behörde zwingt 16 Airbus A380 zum Check
24.06.2026

Risse an den Tragflächen: 16 Airbus A380 von Emirates und Qantas müssen auf Anordnung der EASA kurzfristig überprüft werden. Fünf...

DWN
Politik
Politik Bundestag: Ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hat Nebeneinkünfte
24.06.2026

Mehr als ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hat in der laufenden Legislaturperiode meldepflichtige Nebeneinkünfte bezogen - neben...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Unternehmer Dräger fordert klare Kante statt Kurswechsel
24.06.2026

Ständige Richtungswechsel schaden nach Ansicht von Unternehmer Stefan Dräger dem Standort Deutschland und untergraben Vertrauen bei...

DWN
Finanzen
Finanzen EU Listing Act entfesselt Europas Kapitalmärkte
24.06.2026

Europa will seine Unternehmen zurück an die Börse locken. Der EU Listing Act verspricht kürzere Prospekte, niedrigere Kosten und mehr...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Chip-Ausverkauf zieht Nasdaq-Titel nach unten
23.06.2026

Erfahren Sie, welche Faktoren die Technologiewerte unter Druck setzen und wo Anleger jetzt noch Chancen sehen.