Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Sk-Hynix-Aktie jagt Samsung vom Börsenthron
23.06.2026

Der KI-Boom schreibt einen neuen Börsenkönig: Sk Hynix hat Samsung nach 26 Jahren von der Spitze Südkoreas verdrängt. Doch während...

DWN
Politik
Politik Ostsee unter Druck: Mysteriöse Schiffe bedrohen Europas kritische Infrastruktur
23.06.2026

Mysteriöse Schiffe, gekappte Datenkabel und wachsende Angst vor russischer Sabotage setzen Europas kritische Infrastruktur unter Druck....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Standort Deutschland: Gutverdiener sehnen sich nach Job im Ausland
23.06.2026

Viele Deutsche stöbern laut einer Umfrage aktiv in ausländischen Stellenanzeigen. Hauptmotive: Eine bessere Bezahlung und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Palantir-Chef: „Die Ukraine kann gewinnen“
23.06.2026

Palantir zählt zu den umstrittensten Technologieunternehmen der Welt. In einem exklusiven Interview erklärt Europa-Chef Louis Mosley,...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Tech-Aktien unter Druck trotz Hoffnungen auf US-Iran-Friedensabkommen
22.06.2026

Spannungen an den Weltmärkten: Welche Entwicklungen Sie jetzt im Auge behalten müssen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Infrastruktur-Finanzierung: Bauindustrie fordert neue Debatte über Pkw-Maut
22.06.2026

Die deutsche Bauindustrie schlägt zur dauerhaften Sanierung des Verkehrsnetzes die Einführung einer Pkw-Maut vor. Durch den Wechsel von...

DWN
Politik
Politik Iran-Krieg wird für Netanyahu zur politischen Falle
22.06.2026

Benjamin Netanyahu drängte Donald Trump zum Krieg gegen Iran. Doch nun droht ausgerechnet dieser Iran-Krieg den israelischen Premier...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Fast 400 Jahre Biergeschichte – Brauerei Wolters beantragt Insolvenz
22.06.2026

Die Insolvenz reiht sich in einen bundesweiten Markttrend ein: Anhaltende Absatzschwäche und gestiegene Rohstoff- und Energiekosten machen...