Wegweisendes Urteil zu Immobilien-Modernisierungen gefallen
Lesezeit: 1 min
19.03.2021 10:54
Modernisierungen müssen die Mieter mitfinanzieren. Seit 2019 soll sie eine Obergrenze vor allzu drastischen Mieterhöhungen schützen. Eigentümer, die schnell genug waren, durften davor allerdings noch Fakten schaffen – selbst auf den allerletzten Drücker.
Viele Mieter haben vor Modernisierungen Angst, weil sich die Miete deutlich erhöhen kann. (Foto: iStock.com/hanohiki)
Foto: hanohiki
Seit dem 1. Januar 2019 dürfen die Mieten bei einer Modernisierung nicht mehr so stark erhöht werden wie früher. Am 27. Dezember 2018 kündigt eine Münchner Immobilienfirma den Mieterinnen und Mietern einer großen Wohnanlage umfangreiche Arbeiten für die kommenden Jahre an. Der örtliche Mieterverein glaubt nicht an einen Zufall – und hat für die Betroffenen eine Musterklage bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht. Das Urteil vom Donnerstag ist für die Mieter allerdings eine Enttäuschung.
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