Politik

NRW: Höchstgericht erlaubt Einzelhändlern, wieder zu öffnen - Landesregierung setzt Urteil sofort wieder außer Kraft

In Nordrhein-Westfalen dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte mit sofortiger Wirkung wieder öffnen. Die Landesregierung reagierte unverzüglich - und setzte den Lockdown mit einer neuen Regelung wieder in Kraft.
22.03.2021 11:17
Aktualisiert: 22.03.2021 11:17
Lesezeit: 1 min

Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Auflagen für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte verschärft. Auch für sie gilt künftig - wie zuvor bereits für Modehändler oder Elektronikmärkte - die Pflicht zur Terminvereinbarung und eine Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte.

Reaktion auf Urteil des Höchstgerichts

Mit dem Schritt reagierte das Düsseldorfer Gesundheitsministerium auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, dass am Montag alle Kundenbegrenzungen im NRW-Einzelhandel und auch die Pflicht zur Terminvereinbarung außer Kraft gesetzt hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstießen die Regelungen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Gericht betonte, bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern. Doch überschreite das Land seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen - also etwa ohne Terminbuchungen - betrieben werden dürften, Modegeschäfte oder Elektronikketten jedoch nicht. Eine Filiale der Elektronikkette Media Markt hatte in Münster geklagt.

Das Land reagierte innerhalb von wenigen Stunden auf die Entscheidung der Münsteraner Richter und schärfte seine Corona-Verordnung nach. Gesundheitsminister Laumann betonte: "Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen." Wichtig sei, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen der Landesregierung erneut bestätigt habe.

Das Münsteraner Gericht hatte in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Land freigestellt sei, kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte. Das Verfahren war von der Elektronikkette Media Markt angestrengt worden. Die von Media Markt geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht. Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit vieler Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Live kaufen, schneller liefern, besser binden: Der stille Aufstieg des Live-Shoppings
26.07.2025

Live-Shopping erobert E-Commerce: Influencer werden zu Verkäufern, Social Media zur Einnahmequelle. Wer jetzt nicht umdenkt, verliert. Das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Zollalarm ohne Kursrutsch: Was hinter der Marktreaktion steckt
26.07.2025

Trump hat mit 30 Prozent Strafzöllen gegen Europa gedroht – doch die Märkte zuckten nicht. Haben Investoren seine Taktik längst...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nobelpreis und Pausen: Warum wahre Genialität Raum braucht
26.07.2025

Nobelpreisträger zeigen: Kreativität entsteht nicht im Dauerstress, sondern in der Pause. Wie Denkfreiheit zum Erfolgsfaktor wird – und...

DWN
Technologie
Technologie USA wollen mit neuem KI-Plan geopolitisch dominieren
26.07.2025

Die USA rollen ihre neue KI-Strategie aus – mit weniger Regulierung, geopolitischer Exportoffensive und dem Kampf gegen „ideologische...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Raketen-Start-up HyImpulse: Mit Kerzenwachs ins Weltall – ist das die Zukunft?
25.07.2025

Das Unternehmen HyImpulse hat erfolgreich eine Kleinrakete mit Paraffin-Antrieb getestet. Der Vorteil: Der Brennstoff ist günstiger als...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bitcoin-Kurs auf Zwei-Wochen-Tief: Lohnt sich der Einstieg wirklich?
25.07.2025

Der Bitcoin-Kurs hat am Freitag einen spürbaren Rückschlag erlitten und ist auf ein Zwei-Wochen-Tief gefallen. Während kurzfristige...

DWN
Politik
Politik Wahlumfrage: AfD gewinnt in Sonntagsfrage an Zustimmung, Regierung verliert
25.07.2025

Die aktuelle Sonntagsfrage offenbart politische Verschiebungen, schwindende Zustimmung und wachsende Unzufriedenheit mit der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Tesla-Aktie: Trotz Zahlen-Schock soll Aktienkurs um 680 Prozent explodieren
25.07.2025

Tesla liefert enttäuschende Quartalszahlen, die Tesla-Aktie steht unter Druck. Doch Ark Invest malt ein ganz anderes Bild: Der...