„ERLANGEN - Einmaliger Vorgang: Am Donnerstag durchsuchte die Polizei in Begleitung eines Staatsanwalts und des städtischen Rechtsreferenten Thomas Ternes das Fraktionsbüro der Grünen-Stadtratsfraktion. Die Durchsuchung fand außerhalb der Bürozeiten statt, Mitglieder der Grünen Fraktion wurden weder hinzugezogen noch informiert“, so „Nordbayern.de“.
Die Stadtratsfraktion der Grünen teilt mit: „Am 25. März durchsuchte die Polizei in Begleitung eines Staatsanwalts und des städtischen Rechtsreferenten das Fraktionsbüro der Grünen Stadtratsfraktion. Die Durchsuchung fand außerhalb der Bürozeiten statt, Mitglieder der Grünen Fraktion wurden weder hinzugezogen noch informiert. Als ,Beweismittel‘ wurden der Computer und das Notebook für die Arbeit der Stadtratsfraktion mitgenommen. Dadurch hat die Polizei nun Zugriff auf interne Daten und die Mail-Kommunikation der gesamten Stadtratsfraktion. Die tägliche Arbeit der Fraktionsgeschäftsstelle ist ohne diese PC-Ausrüstung nicht möglich. Anlass dieser Durchsuchung ist lediglich der Vorwurf gegen ein Fraktionsmitglied, im September letzten Jahres ein Foto von einer AfD-Versammlung in Erlangen im Internet veröffentlicht zu haben. Dies sei ein Verstoß gegen das ,Kunsturheberrechtsgesetz‘ – allgemein bekannt als ,Recht am eigenen Bild‘. Durch die Foto-Veröffentlichung seien die Rechte der AfD-Versammlungsteilnehmer*innen verletzt worden. ,Wir halten dieses Vorgehen des Staatsschutzes gegenüber unserer Fraktion für absolut unverhältnismäßig. Und wir sind verärgert und empört, dass unsere kritische Begleitung der AfD solche Maßnahmen nach sich ziehen‘, sagen Birgit Marenbach und Marcus Bazant, die beiden Grünen Fraktionsvorsitzenden.“
Am 1. April 2021 teilte die „SZ“ mit: „Die Durchsuchung in Räumen der Erlanger Grünen-Stadtratsfraktion war rechtswidrig. Das hat jetzt die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entschieden, wie Justizsprecher Friedrich Weitner bestätigt. Ermittler hatten am 25. März die Räume der Grünen außerhalb üblicher Geschäftszeiten betreten und technisches Gerät beschlagnahmt. Sie waren dem Verdacht nachgegangen, ein Stadtrat könnte Beihilfe zu einer Verletzung des ,Rechts am eigenen Bild' geleistet haben.“