Finanzen

Riester-Rente ist am Ende: Garantiezins bei Lebensversicherungen nähert sich der Null-Marke

Lesezeit: 2 min
27.04.2021 13:26
Der Garantiezins bei Neuabschlüssen von Lebensversicherungen nähert sich der Null-Marke. Die Riester-Rente ist faktisch am Ende.
Riester-Rente ist am Ende: Garantiezins bei Lebensversicherungen nähert sich der Null-Marke
Ein Thermometer zeigt knapp unter null Grad an. (Foto: dpa)

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Kunden bekommen beim Abschluss einer neuen Lebensversicherung künftig einen deutlich geringeren Garantiezins als bisher. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen die Versicherer bei Neuverträgen maximal noch eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent versprechen. Die entsprechende Änderung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bisher lag der Garantiezins - auch Höchstrechnungszins genannt - bei 0,9 Prozent.

Aus für die Riester-Rente?

Die Versicherungswirtschaft warnte, viele Riester-Anbieter könnten sich in der Folge der Änderung vom Markt zurückziehen. Sie könnten den vom Gesetzgeber verlangten 100-Prozent-Beitragserhalt mit dem neuen Höchstrechnungszins nicht mehr garantieren. „Wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt wird und gleichzeitig die 100-Prozent-Beitragsgarantie erhalten bleibt, gibt es ab 2022 große Probleme, die zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente führen würden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. Notwendig sei wenigstens eine Teilreform noch in dieser Legislaturperiode. Der Verband fordert seit längerem eine Senkung der Beitragsgarantie auf 80 Prozent.

Derzeit müssen eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen bei der Riester-Rente zu 100 Prozent garantiert werden. Für die garantierten Leistungen bestehender Versicherungsverträge hat die Zinsänderung keine Folgen. Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Versicherungsgesellschaften mit Garantieversprechen für Lebensversicherungen und andere Altersvorsorgeprodukte übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten.

Aus Sicht von Verbraucherschützerin Dorothea Mohn macht die geplante Verringerung des Garantiezinses „nochmal deutlich, wie wenig Versicherungen für die private Altersvorsorge geeignet sind.“ Eine Senkung der Beitragserhaltungsgarantie bei der Riester-Rente lehnt Mohn ab. „Damit würden Verbraucher doppelt verlieren“, sagte die Leiterin des Finanzmarktteams beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Wenn der Höchstrechnungszins sinkt, dann müssten die Anbieter der Produkte ihre Kosten senken. Dazu sind sie aber nicht bereit.“

Nach Einschätzung der Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) werden sich ohne Reform die meisten Unternehmen aus dem Geschäft zurückziehen müssen. „Bereits heute bieten die Banken keine Riesterprodukte mehr an, die Fondsgesellschaften steigen zunehmend aus, und laut Daten der Ratingagentur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensversicherer keine Riester-Rente mehr an“, sagte DAV-Vorstandsvorsitzender Guido Bader.

Geldpolitik ist schuld am Dilemma

Verantwortlich für die seit Jahren sinkenden Zinsen bei Lebensversicherungen ist die Europäische Zentralbank. Diese betreibt seit der Euro-Krise im Jahr 2011 eine extrem lockere Geldpolitik, in deren Zuge der wichtigste Referenzzins in der Eurozone – der Leitzins – im Jahr 2016 auf 0 Prozent herabgesenkt wurde und seitdem auf diesem Niveau verharrt. 2011 lag er noch bei 1,5 Prozent, vor 2008 bei 4 Prozent.

Die Absenkung des Leitzinses auf 0 Prozent hat die Aufnahme von Schulden stark vergünstigt – aber auch dazu geführt, dass mit Spareinlagen nichts mehr verdient werden kann. Dies gilt sowohl für die Bürger als auch für die Lebensversicherungen und andere institutionelle Anleger, die Kundengelder gewinnbringend anlegen möchten. Sie alle sind seitdem gezwungen, an den Finanzmärkten zu spekulieren, um noch einigermaßen Rendite erwirtschaften zu können.

Erste Assekuranzen haben sich inzwischen von der vollständigen Garantie der eingezahlten Beiträge verabschiedet. Seit Anfang 2021 gilt bei Neuverträgen teilweise eine Garantie von weniger als 100 Prozent. Es gibt sie nur noch dort, wo sie bislang gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist: bei der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung.


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