Politik

Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise

Die Bundesregierung hätte auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise im Jahr 2015 eigentlich den Bundestag vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern über ihre Verhandlungslinie informieren müssen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Dies ist eine Rüge für Merkel und Schäuble.
26.05.2021 10:03
Aktualisiert: 26.05.2021 10:03
Lesezeit: 1 min
Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unterhalten sich am 17.07.2015 während der Sondersitzung des Deutschen Bundestags zu Griechenland-Hilfspaketen. (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Die Bundesregierung muss den Bundestag vor wichtigen Weichenstellungen auf europäischer Ebene rechtzeitig mit ins Boot holen. Darauf pocht das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richterinnen und Richter beanstanden, dass die Parlamentarier 2015 auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern nicht über die deutsche Verhandlungslinie informiert wurden. Geklagt hatte die Grünen-Fraktion. (Az. 2 BvE 4/15)

Das sogenannte Organstreitverfahren zwischen Fraktion und Bundesregierung bezog sich auf die Ereignisse vom 11. bis 13. Juli 2015. Damals rangen in Brüssel erst die Finanzminister und dann die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darum, ob das pleitebedrohte Griechenland den Währungsraum verlassen muss. Am Ende einigte man sich auf Bedingungen für ein drittes Hilfspaket.

Der Bundestag war über die Ergebnisse des Euro-Gipfels erst am 14. und 16. Juli unterrichtet worden. Ein Dokument, das das Finanzministerium am 10. Juli zur Vorbereitung der Verhandlungen erarbeitet hatte, leitete die Bundesregierung dem Bundestag am Nachmittag des 12. Juli zu. Verschiedene Spitzenpolitiker und -beamte der Eurogruppe hatten es schon am 10. Juli bekommen.

Über die Vorschläge in diesem Papier, zu denen auch die Option einer Auszeit Griechenlands aus dem Euro gehörte, hätte der Bundestag «spätestens nach Abfassung des Dokuments» am 10. Juli informiert werden müssen, beanstandet nun Karlsruhe. «Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald feststeht, dass ein Vorschlag oder eine Initiative der Bundesregierung zum Gegenstand von Verhandlungen auf europäischer Ebene gemacht und damit nach außen kommuniziert werden soll.»

Grundlage dafür ist Artikel 23 im Grundgesetz. Er verpflichtet die Bundesregierung unter anderem dazu, Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen «umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten». Bei den Griechenland-Verhandlungen wurde dieses Recht nach den Feststellungen des Zweiten Senats klar verletzt.

Die Gespräche über Finanzhilfen im hohen zweistelligen Milliardenbereich hätten «unmittelbar das Budgetrecht und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung» des Bundestags betroffen, hieß es. Ein zeitweiser Ausschluss Griechenlands aus dem Euro wäre «mit ganz erheblichen Auswirkungen» auf die europäische Integration und den Bundeshaushalt verbunden gewesen. In Anbetracht dieser herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit «war eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten».

Die Bundesregierung hatte ihr Vorgehen damit verteidigt, dass die Verhandlungsposition vor Beginn der Gespräche noch nicht endgültig festgelegt gewesen sei. Aber das lassen die Verfassungsrichter nicht gelten: «Führt die Bundesregierung im Rahmen einer überaus bedeutsamen Angelegenheit neue Optionen und Lösungsvorschläge in die Diskussion mit ihren europäischen Partnern ein, so unterliegt auch dieser nach außen gerichtete Willensentschluss der Unterrichtungspflicht.» Geheim gehalten werden dürften solche Überlegungen nur, solange sie rein regierungsintern erörtert werden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik CDU und SPD vor Koalitionsgesprächen in Rheinland-Pfalz – Schweitzer und Schnieder starten Verhandlungen
23.03.2026

Nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz stehen CDU und SPD vor entscheidenden Gesprächen über eine mögliche Regierungsbildung. Doch...

DWN
Finanzen
Finanzen Imperial Brands-Aktie: Schließung von Reemtsma-Werk – 600 Jobs betroffen
23.03.2026

Nach monatelangen Verhandlungen ohne Ergebnis steht fest: Ein bedeutendes Reemtsma-Werk wird geschlossen. Die Entscheidung von Imperial...

DWN
Finanzen
Finanzen Ein weiteres systemisches Risiko: Fed schlägt Senkung der Kapitalanforderungen für Banken vor
23.03.2026

Milliarden Dollar könnten für Kredite, Dividenden und Aktienrückkäufe freigesetzt werden. Kritiker warnen jedoch, dass niedrigere...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eli Lilly-Aktie: Dieser Wirkstoff könnte den Milliardenmarkt neu ordnen
23.03.2026

Ein neuer Wirkstoff von Eli Lilly sorgt für Unruhe im globalen Pharmamarkt. Retatrutid liefert Ergebnisse, die bisherige Medikamente klar...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Steigende Energiepreise: Weltwirtschaft steuert auf Rezession zu
23.03.2026

Die zunehmenden Verwerfungen im Energiesektor infolge des Iran-Kriegs belasten bereits Unternehmen, Verbraucher und Finanzmärkte und...

DWN
Politik
Politik SPD in der Krise: Führung bleibt – Merz bremst Reformen
23.03.2026

Die SPD kämpft nach Rückschlägen um Stabilität, während Kanzler Merz vor übereilten Entscheidungen warnt. Reformen stehen an, doch...

DWN
Politik
Politik Trump will gigantischen Milliardenbetrag für den Krieg in Iran fordern
23.03.2026

Die Kosten für den Krieg gegen Iran steigen rasant. Nun will Donald Trump weitere 200 Milliarden Dollar vom Kongress fordern. Die Debatte...

DWN
Finanzen
Finanzen Volatile Siemens Energy-Aktie: Kurssprung nach schwachem Start – was Anleger jetzt wissen müssen
23.03.2026

Ein turbulenter Handelstag bringt die Siemens Energy-Aktie erneut in den Fokus. Zwischen Kursverlusten und kräftiger Erholung schwankt der...