Politik

Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise

Lesezeit: 1 min
26.05.2021 10:03  Aktualisiert: 26.05.2021 10:03
Die Bundesregierung hätte auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise im Jahr 2015 eigentlich den Bundestag vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern über ihre Verhandlungslinie informieren müssen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Dies ist eine Rüge für Merkel und Schäuble.
Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unterhalten sich am 17.07.2015 während der Sondersitzung des Deutschen Bundestags zu Griechenland-Hilfspaketen. (Foto: dpa)
Foto: Bernd von Jutrczenka

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Die Bundesregierung muss den Bundestag vor wichtigen Weichenstellungen auf europäischer Ebene rechtzeitig mit ins Boot holen. Darauf pocht das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richterinnen und Richter beanstanden, dass die Parlamentarier 2015 auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern nicht über die deutsche Verhandlungslinie informiert wurden. Geklagt hatte die Grünen-Fraktion. (Az. 2 BvE 4/15)

Das sogenannte Organstreitverfahren zwischen Fraktion und Bundesregierung bezog sich auf die Ereignisse vom 11. bis 13. Juli 2015. Damals rangen in Brüssel erst die Finanzminister und dann die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darum, ob das pleitebedrohte Griechenland den Währungsraum verlassen muss. Am Ende einigte man sich auf Bedingungen für ein drittes Hilfspaket.

Der Bundestag war über die Ergebnisse des Euro-Gipfels erst am 14. und 16. Juli unterrichtet worden. Ein Dokument, das das Finanzministerium am 10. Juli zur Vorbereitung der Verhandlungen erarbeitet hatte, leitete die Bundesregierung dem Bundestag am Nachmittag des 12. Juli zu. Verschiedene Spitzenpolitiker und -beamte der Eurogruppe hatten es schon am 10. Juli bekommen.

Über die Vorschläge in diesem Papier, zu denen auch die Option einer Auszeit Griechenlands aus dem Euro gehörte, hätte der Bundestag «spätestens nach Abfassung des Dokuments» am 10. Juli informiert werden müssen, beanstandet nun Karlsruhe. «Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald feststeht, dass ein Vorschlag oder eine Initiative der Bundesregierung zum Gegenstand von Verhandlungen auf europäischer Ebene gemacht und damit nach außen kommuniziert werden soll.»

Grundlage dafür ist Artikel 23 im Grundgesetz. Er verpflichtet die Bundesregierung unter anderem dazu, Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen «umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten». Bei den Griechenland-Verhandlungen wurde dieses Recht nach den Feststellungen des Zweiten Senats klar verletzt.

Die Gespräche über Finanzhilfen im hohen zweistelligen Milliardenbereich hätten «unmittelbar das Budgetrecht und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung» des Bundestags betroffen, hieß es. Ein zeitweiser Ausschluss Griechenlands aus dem Euro wäre «mit ganz erheblichen Auswirkungen» auf die europäische Integration und den Bundeshaushalt verbunden gewesen. In Anbetracht dieser herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit «war eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten».

Die Bundesregierung hatte ihr Vorgehen damit verteidigt, dass die Verhandlungsposition vor Beginn der Gespräche noch nicht endgültig festgelegt gewesen sei. Aber das lassen die Verfassungsrichter nicht gelten: «Führt die Bundesregierung im Rahmen einer überaus bedeutsamen Angelegenheit neue Optionen und Lösungsvorschläge in die Diskussion mit ihren europäischen Partnern ein, so unterliegt auch dieser nach außen gerichtete Willensentschluss der Unterrichtungspflicht.» Geheim gehalten werden dürften solche Überlegungen nur, solange sie rein regierungsintern erörtert werden.


Mehr zum Thema:  

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg: UN mahnen hohe Opferzahlen durch Russische Fliegerbomben an
11.01.2025

Die Vereinten Nationen (UN) beklagen die hohe Zahl ziviler Todesopfer im Ukraine-Krieg. Zivilisten kämen vermehrt durch russische...

DWN
Politik
Politik Warnstreiks öffentlicher Dienst 2025: Forderungen und mögliche Auswirkungen auf Kommunen
11.01.2025

Im Januar haben die Tarifverhandlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen begonnen. Gewerkschaften wie Verdi fordern...

DWN
Politik
Politik USA zielen mit neuen Sanktionen auf Russlands Energiebranche
10.01.2025

Die scheidende US-Regierung von Präsident Joe Biden verhängt die nach eigenen Angaben bislang schärfsten Sanktionen gegen Russlands...

DWN
Panorama
Panorama Trump schuldig - aber keine Strafe
10.01.2025

Mit aller Kraft versuchte Trump zu verhindern, dass kurz vor seinem Amtsantritt die Strafe im Schweigegeld-Prozess verkündet wird. Es gibt...

DWN
Politik
Politik Bundestagswahl 2025: Briefwahl für Auslandsdeutsche zeitlich fast unmöglich - werden Millionen Stimmen fehlen?
10.01.2025

Für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, wird es zeitlich sehr knapp, ihre Stimme für die Bundestagswahl 2025 abzugeben....

DWN
Panorama
Panorama Russischer Öltanker vor Rügen: "Eventin" mit 99.000 Tonnen Öl an Bord - was der Vorfall für die Sicherheit der Ostsee bedeutet
10.01.2025

Ein russischer Öltanker vor Rügen in Seenot: Die Eventin, wie der Gigant heißt, ist beladen mit rund 99.000 Tonnen Öl und gehört zur...

DWN
Panorama
Panorama Maul- und Klauenseuche zurück in Deutschland - steigen nun die Lebensmittelpreise?
10.01.2025

Maul- und Klauenseuche erstmals seit Jahren in Deutschland ausgebrochen. Der Erreger ist für bestimmte Tierarten wie Rinder hoch...

DWN
Technologie
Technologie Bundeswehr soll Waffen gegen Drohnen einsetzen dürfen
10.01.2025

Die Bundeswehr darf künftig Drohnen abschießen. Damit soll Spionage, Sabotage und Anschlägen vorgebeugt werden. Das Gesetz kommt...