Unternehmen

Das Lieferkettengesetz in seiner jetzigen Form schadet dem Mittelstand

Der Mittelstand kritisiert die Verabschiedung des Lieferkettengesetz durch den Bundestag. Das Gesetz werde voraussichtlich die globale Wertschöpfungskette unterbrechen. Deutsche Unternehmen müssen mit zusätzlichen Kosten und Handelshemmnissen rechnen.
11.06.2021 19:27
Aktualisiert: 11.06.2021 19:27
Lesezeit: 2 min

Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. Der Bundestag beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf der Regierung für neue Sorgfaltspflichten. In namentlicher Abstimmung votierten 412 Abgeordnete für das Gesetz, 159 dagegen, 59 enthielten sich. In zweiter Lesung hatten Union, SPD und die Grünen für das Lieferkettengesetz gestimmt. Die Linke enthielt sich, AfD und FDP stimmten dagegen. Unternehmen sollen ihrer globalen Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards besser nachkommen. Das Gesetz gilt vom 1. Januar 2023 an, und zwar erst einmal für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern - von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz:

„Um es klar zu sagen: Der Mittelstand steht voll hinter den Zielen des Gesetzes: Achtung der Menschenrechte und Verhinderung von Umweltzerstörung.

Dafür braucht es kein extra Gesetz, denn für die mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer galt und gilt das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns.

Das Lieferkettengesetz

- stellt den Mittelstand unter Generalverdacht

- bürdet unseren Unternehmen zusätzliche Bürokratie und Kosten auf

- bringt Unternehmen in eine verschuldungsunabhängige Haftung

- unterbricht globale Wertschöpfungsketten und

- schadet durch zusätzliche Handelshemmnisse den armen Ländern, denen es nutzen soll.

Das Gesetz gilt zwar ab 2023 zunächst nur für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten, trifft aber viele Mittelständler indirekt – nämlich als Zulieferer.

Die Großen werden die Vorgaben an die Kleinen weitergeben.

Vom Gesetz sind de facto alle Importeure und Exporteure betroffen.

Über dem Mittelstand schwebt das Damoklesschwert von zivilrechtlichen Klagen durch die Hintertür.

Denn neben direkt Betroffenen haben auch Gewerkschaften und NGOs das Recht zu „Interventionen“.

Das Lieferkettengesetz ist sicher gut gedacht, aber schlecht gemacht.

Das Gesetz ist vor allem auch absolut realitätsfremd.

Beispiel Exportbranche Maschinenbau: Werkzeugmaschinen bestehen aus Tausenden Einzelteilen. Soll der Hersteller für jedes Einzelteil die Lieferkette minutiös dokumentieren?

Beispiel Sekundärrohstoffe: Wie soll ein Unternehmen bei recyceltem Schrott nachweisen, dass bei der Gewinnung der Primärrohstoffe keine Menschenrechte verletzt wurden?

Beispiel Import-Stahl: Welche Standards bei Arbeitsschutz und Arbeitszeiten sollen denn für den indischen Stahlkocher gelten?

Die Standards sind ein Kernproblem des Lieferkettengesetzes.

Sollen etwa überall auf der Welt deutsche Arbeitsschutzgesetze gelten?

Deutschland will wieder einmal den Musterschüler in Europa spielen – das ist anmaßend und politisch unklug.

Wir plädieren deshalb für eine europäische Lösung.

So könnte in den Entwicklungsländern mehr Druck auf die Einhaltung von Menschenrechten aufgebaut werden als durch einen Alleingang Deutschlands.

Denkbar wäre eine von der EU geführte Negativliste.

Eine solche Negativliste würde Zulieferer aus Entwicklungsländern erfassen, mit denen Unternehmen aus der EU aufgrund der Nichtbeachtung von Menschenrechten nicht zusammenarbeiten dürfen.

Das würde Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas vermeiden.

Und es würde deutsche Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten.

Fazit: Das Lieferkettengesetz in der jetzigen Form schadet vielen und nutzt niemandem.“

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