Politik

Bundestag beschließt permanente Grundrechts-Eingriffe, während die Deutschen über den „Regenbogen“ debattieren

Lesezeit: 4 min
28.06.2021 15:21  Aktualisiert: 28.06.2021 15:21
In den vergangenen Tagen wurde im Zusammenhang mit der EM auffällig intensiv eine „Regenbogen“-Diskussion geführt. Währenddessen wurde im Bundestag eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet, wonach nach Auslaufen der „epidemischen Lage“ weiterhin Einschränkungen der Reisefreiheit möglich sind.
Bundestag beschließt permanente Grundrechts-Eingriffe, während die Deutschen über den „Regenbogen“ debattieren
Horst Seehofer (CSU), Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Karl Lauterbach (SPD) und Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen, nehmen an der Sitzung des Bundestags teil. Thema ist die erste Lesung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. (Foto: dpa)
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Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. „So „klammheimlich“ wurde gestern vom Bundestag eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschlossen: spät abends, ohne angemessene Ankündigung oder Debatte, im Schatten der Corona-,Lockerungen', überlagert von einer heuchlerischen ,Regenbogen'-Diskussion und versteckt in einem ablenkenden Gesetzestext. Die Regierung kann demnach bis zu einem Jahr nach einem Auslaufen einer ,epidemische Lage von nationaler Tragweite' die Reisefreiheit weiterhin einschränken, unabhängig vom Parlament“, so Tobias Riegel auf „Nachdenkseiten.de“.

In der Novelle heißt es: „§ 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: (12) Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.“

„Durch Artikel 9 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.‘ 7. Der bisherige Artikel 9 wird Artikel 11 und Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) ,Die Artikel 1, 2, 6, 7 Nummer 1, 2 und 4 sowie Artikel 8 treten am 1. Juli 2023 in Kraft.‘“

Riegel kritisiert: „Mit dem Ausnahmezustand einher gehen die fortgesetzten Schikanen, im konkreten Punkt vor allem gegen reisewillige, nicht geimpfte Bürger (…) Dass die Impf-Motivation vieler Bürger mutmaßlich nicht zuerst durch gesundheitliche Sorgen getrieben ist, sondern eher durch den Wunsch, ,die Freiheiten wiederzuerlangen‘, diese Vermutung wird auch durch vor allem auf die ,Freiheit‘ (nicht die Gesundheit) abzielende Impfkampagnen gestärkt.“

Zur Frage, worum es bei dem gesamten Vorgang in Wirklichkeit geht, führt Norbert Häring aus: „Ein weltweit verwendeter digitaler Impfnachweis ist Teil der von der Rockefeller Foundation angestoßenen, von Microsoft und der Impfallianz Gavi vorangetriebenen Kampagne ID2020. Diese zielt darauf ab, jedem Erdenbürger einen digitalen Identitätsnachweis zu verpassen, der für alle möglichen behördlichen und privaten Zwecke Verwendung findet, und so die Totalüberwachung zu vervollkommnen.“

Correctiv“ führt aus: „Es geht darum, wie lange die Bundesregierung von Einreisenden aus Risikogebieten bestimmte Dinge verlangen kann. Das steht auch auf der ersten und zweiten Seite der Beschlussempfehlung: ,Durch eine der im Ausschuss vorgenommenen Änderungen soll auch das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass die Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert werden kann.‘ Da durch solche Maßnahmen gegenüber Einreisenden deren Grundrechte eingeschränkt werden, wird diese Einschränkung in der Beschlussempfehlung noch einmal explizit benannt (Artikel 10).“

Rockefeller und WEF treiben Einführung einer digitalen Identität voran

Das Weltwirtschaftsforum und die Rockefeller Stiftung sind die Haupttreiber der Einführung von digitalen Gesundheitspässen. Das Weltwirtschaftsforum (WEF) wörtlich: „CommonPass zielt darauf ab, ein globales Standardmodell zu entwickeln und einzuführen, mit dem Menschen ihren COVID-19-Status sicher dokumentieren und präsentieren können (entweder als Testergebnisse oder als eventueller Impfstatus), um internationale Reisen und Grenzübertritte zu erleichtern und gleichzeitig ihre Gesundheitsinformationen privat zu halten. CommonPass erkennt an, dass die Länder souveräne Entscheidungen über Grenzeintritts- und Gesundheitsprüfungsanforderungen treffen werden, einschließlich der Frage, ob Tests erforderlich sind oder welche Art von Tests erforderlich sind.“

Das WEF wirbt in einem Video für das CommonPass-Projekt – HIER.

Mehr zum CommonPass-Projekt - HIER.

Der Guardian berichtet: „Paul Meyer, der CEO des Commons-Projekts, das vor zwei Jahren von der Rockefeller Foundation mit Startkapital ausgestattet wurde und den digitalen Gesundheitspass erstellte, sagte, Länder, die Grenzen geschlossen und Quarantänen verhängt haben, suchen nach Wegen, ihre Grenzen ,nachdenklich wieder zu öffnen‘. ,Es ist schwer, das zu tun‘, sagte er dem Guardian. ,Es erfordert die Fähigkeit, die Gesundheit ankommender Reisender beurteilen zu können (…) Hoffentlich werden bald einige Impfstoffe auf den Markt kommen, aber es wird nicht nur einen Impfstoff geben.“

Das WEF berichtet: „Das Common Trust Network wird durch ein globales Register vertrauenswürdiger Labor- und Impfdatenquellen, Standardformate für Laborergebnisse und Impfaufzeichnungen sowie Standardwerkzeuge ermöglicht, um diese Ergebnisse und Aufzeichnungen digital zugänglich zu machen. Das Register wird gemeinnützig als offener, gemeinsamer Dienst für das Gemeinwohl betrieben.

Das Common Trust Network wird auch durch ein gemeinsames globales Register für Regierungen und andere Reiseziele ermöglicht, ihre Einreisebestimmungen für Gesundheitsuntersuchungen in einem gemeinsamen Format zu veröffentlichen, was es Reisenden und der Reisebranche erleichtert, die Anforderungen der einzelnen Reiseziele zu verstehen und einzuhalten. Die Registrierung besteht aus:

  • CommonTrust-Datenquellen. Die teilnehmenden Gesundheitsorganisationen, einschließlich Labors und Impfstellen, erklären sich damit einverstanden, Einzelpersonen den digitalen Zugang zu ihren Gesundheitsinformationen unter Verwendung offener, global interoperabler Standards (z. B. nachprüfbare HL7 FHIR-, W3C-Berechtigungsnachweise) zu ermöglichen. Datenquellen erklären sich damit einverstanden, Einzelpersonen über eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten Zugriff auf ihre Informationen zu gewähren: Apple Health (iOS) / CommonHealth (Android), Andere digitale Brieftaschen-Apps, mit QR-Codes gedrucktes Papier mit überprüfbaren W3C-Anmeldeinformationen. Diese Datenquellen erklären sich auch damit einverstanden, als Emittenten in der CommonTrust-Registrierung aufgeführt zu werden. Die teilnehmenden Regierungen werden gebeten, Datenquellen in ihrem Hoheitsgebiet als genehmigte Quellen auszuweisen.
  • CommonTrust-Zielregeln. Die teilnehmenden Länder, Gerichtsbarkeiten und anderen Ziele (Fluggesellschaften, Schiffe, öffentliche Verkehrsmittel, Hotels, Veranstaltungsorte, Veranstaltungen, Büros, Schulen ...) erklären sich damit einverstanden, ihre Anforderungen für die Einreise in ein maschinenlesbares Standardformat im CommonTrust-Register zu veröffentlichen und beizubehalten.“

Aus einem Papier geht die Kollaboration internationaler Fluggesellschaften mit dem WEF zur Einführung eines digitalen Gesundheitspasses als Voraussetzung für internationale Flüge hervor. „Netwoche.ch“ berichtet: „Die Swiss und vier weitere Fluggesellschaften verwenden ab Dezember einen digitalen Reisepass. Dieser soll bestätigen, dass Passagiere nicht positiv auf Covid-19 getestet wurden, wie der Hersteller über Twitter mitteilt. Entwickelt wurde die Lösung von der Foundation The Commons Project mit Sitz in Genf mit Unterstützung vom Weltwirtschaftsforum (WEF). Das System basiert auf dem Commontrust-Netzwerk und wurde im Oktober getestet. Das Commontrust-Netzwerk besteht aus Partnerfluggesellschaften und einer wachsenden Anzahl von Laboren und Gesundheitsdienstleistern auf der ganzen Welt gemäss dem Entwickler. Nun soll es von der Swiss, Jetblue, Lufthansa, United Airlines und Virgin Atlantic auf ausgewählten Flügen von New York, Boston, London und Hongkong eingesetzt werden.“

Zuvor hatte die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, die Idee gemeinsamer Impfbescheinigungen unterstützt , die von der EU erstellt und von den Mitgliedstaaten an jede Person ausgestellt werden können, die gegen COVID-19 geimpft wird. Die EU-Kommission hatte schließlich zwei Jahre vor der Corona-Pandemie eine „Roadmap zur Impfung“ für die öffentliche Gesundheit ausgearbeitet (Mehr HIER und HIER).


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