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CDU-Innenpolitiker: „Können auffällige Migranten nicht mehr alle psychisch betreuen“

Nach dem Dreifachmord von Würzburg werden Forderungen nach mehr psychischer Betreuung für und Beobachtung von auffälligen Migranten gestellt. Schon jetzt sei dies nicht mehr möglich, sagt ein Innenexperte der CDU - und es kämen alleine im laufenden Jahr weitere 150.000 Asylbewerber hinzu.
05.07.2021 11:56
Aktualisiert: 05.07.2021 11:56
Lesezeit: 3 min
CDU-Innenpolitiker: „Können auffällige Migranten nicht mehr alle psychisch betreuen“
Kerzen am Tatort in Würzburg. (Foto: dpa) Foto: Nicolas Armer

Angesichts des anhaltenden Zuzugs von Migranten sieht der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), die Hilfsmöglichkeiten etwa für psychisch kranke Flüchtlinge begrenzt. «Wir werden nicht mehr unendlich alle beobachten können, nicht mehr alle psychisch betreuen können», sagte Middelberg am Montag im Deutschlandfunk. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hatte zuvor über unzureichende psychische Hilfen für traumatisierte und auch potenziell gefährliche Flüchtlinge berichtet.

Man könne auch nicht bei jeder Gelegenheit sagen, es brauche noch mehr Psychologen. Es kämen weiter jeden Monat 10 000 neue Asylbewerber nach Deutschland, sagte Middelberg. Mit Familiennachzug würden es in diesem Jahr wahrscheinlich wieder 140 000, 150 000 Menschen sein. «Ich glaube, dass das einfach schwierig wird und wir da an Grenzen kommen. Wir können nicht unendlich weiter Menschen aufnehmen, weil wir die dann nicht mehr alle integrieren und betreuen können.»

Middelberg begrüßte, dass die SPD-Spitzenkandidatin für die Berliner Abgeordnetenhauswahl, Franziska Giffey, sich am Wochenende für Abschiebungen von Gewalttätern und terroristischen Gefährdern auch nach Afghanistan und Syrien ausgesprochen hatte. Er fügte hinzu: «Ich habe so einen Eindruck, dass sie sich jetzt um Wählergruppen bemüht, wo sie sieht, dass die SPD auch Zuspruch verloren hat.»

Würzburger Amtsgericht kannte Täter aus vier Verfahren

Dass es aber unter Umständen gar keinen Unterschied macht, ob auffällige Personen von Behörden betreut werden oder nicht, zeigt das Beispiel Würzburg: Das Amtsgericht Würzburg hatte sich vor der Tat beim somalischen Messerstecher in vier Verfahren mit der vorläufigen Unterbringung in einer Psychiatrie oder einer Betreuung beschäftigt – angeordnet wurde dies aber in keinem der Fälle.

In einem Fall hatte eine den Mann behandelnde Einrichtung die Bestellung eines Betreuers sogar angeregt, wie das Amtsgericht am vergangenen Donnerstag mitteilte. Es habe für eine solche Anordnung aber keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben. Zweimal bedurfte es eigenen Angaben zufolge gar keiner Entscheidung durch das Gericht, ein weiteres Verfahren lief zum Zeitpunkt der Tat noch

Der 24-Jährige hatte am vergangenen Freitag in der Würzburger Innenstadt offensichtlich wahllos und ohne jede Vorwarnung mit einem Messer auf mehrere Menschen eingestochen. Drei Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren starben. Sieben weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt

Der 24-Jährige beschäftigte das Amtsgericht auch kurz vor der Tat. Ermittlungen der Betreuungsstelle der Stadt Würzburg hätten Hinweise auf eine Betreuungsbedürftigkeit aufgrund psychischer Auffälligkeiten ergeben, teilte das Gericht mit. Am 23. Juni sei eine Sachverständige mit seiner Begutachtung betraut worden. Zwei Tage später beging der 24-Jährige die Taten, das Verfahren des Amtsgerichts läuft weiter.

Der Mann hatte sich zuvor mehrfach psychisch auffällig gezeigt und war in Psychiatrien gewesen, einem Bericht der «Main-Post» zufolge bereits fünfmal. Am 14. April wurde ein Verfahren um die Bestellung eines Betreuers eingestellt, nachdem dies von einer Einrichtung angeregt worden war, die ihn behandelte. Es sei keine Betreuung angeordnet worden, weil zu der Zeit keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Erfordernis einer Betreuung bestanden hätten, teilte das Gericht mit. Zudem habe man den Mann nach seiner Entlassung trotz mehrfacher Versuche nicht antreffen können.

Am 14. Juni setzte sich der Mann in psychisch angeschlagenem Zustand in ein Auto und kam in eine Psychiatrie. Hier stand erneut eine vorläufige Unterbringung im Raum. Eine gerichtliche Entscheidung sei aber nicht veranlasst worden. Der Mann sei nach einem Tag wieder entlassen worden, da die Psychiatrie damals nicht von einer Fremdgefährdung ausgegangen sei.

Afghane ersticht Aserbaidschaner

Bei einem Messerangriff in einer Unterkunft für Geflüchtete im Münsterland ist ein 35 Jahre alter Bewohner getötet worden. Zudem erlitt ein 43-Jähriger bei der Tat in Greven schwere Verletzungen, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Montagmorgen mitteilten. Der mutmaßliche Täter, ein 25 Jahre alter Afghane, sei geflohen und schließlich in einem angrenzenden Feld entdeckt und widerstandslos festgenommen worden. Bei der Suche nach ihm kam demnach auch ein Hubschrauber zum Einsatz.

Noch seien die Hintergründe der Tat nicht geklärt, hieß es. Die zuständige Oberstaatsanwältin erklärte: «Der mutmaßliche Täter ist im Jahr 2015 nach Deutschland eingereist, seit Januar 2018 lebt er in dieser Einrichtung. Möglicherweise stand er zum Zeitpunkt der Tat unter Alkohol- und Drogeneinfluss.» Zeugenaussagen zufolge soll er kurz vor dem Angriff «Allahu Akbar» (deutsch: Gott ist groß) gerufen haben. Das Todesopfer stammt nach Polizeiangaben aus Aserbaidschan. Der schwerverletzte Deutsche war ebenfalls ein Bewohner der Einrichtung für Asylbewerber und Obdachlose.

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