Politik

Russland weist Straßburger Urteil zurück, keine Homo-Ehe

Russland hat die Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach einer Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen scharf zurückgewiesen. Man lasse sich keine fremden Werte aufdrücken.
14.07.2021 15:40
Aktualisiert: 14.07.2021 15:40
Lesezeit: 1 min

Der Kreml hat mit Nachdruck eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen abgelehnt. Nach der russischen Verfassung sei das nicht zulässig, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der Agentur Interfax zufolge am Mittwoch. Präsident Wladimir Putin und die russische Bevölkerung seien klar dagegen. «Nein, es ist nicht nötig, hier einen Kompromiss zu suchen», sagte er. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Russland verurteilt, weil es keine offizielle Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare zugelassen hat.

Kremlchef Putin hatte im vergangenen Jahr bei einer Verfassungsänderung festschreiben lassen, dass eine Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich sei. Festgelegt wurde damals auch, dass die Verfassung über den Urteilen internationaler Gerichte stehe. Russlands Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin forderte die Straßburger Richter nun sogar zum Rücktritt auf. Die Juristen seien nicht qualifiziert, wenn sie die nationalen Gesetze des Landes, auf die sich ihre Entscheidung beziehen, nicht kennten.

Die Richter hatten sich auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen. Wolodin meinte dazu, dass wieder einmal versucht werde, Russland fremde, gegen die Traditionen des Landes gerichtete Werte aufzudrücken. Homosexualität ist nicht verboten in Russland, wird aber weitgehend tabuisiert. Die russische Führung steht international in der Kritik, durch ihre Politik und den fehlenden Schutz von Minderheiten auch Hass und Gewalt etwa gegen Homosexuelle zu schüren.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Russland ist Mitglied des Europarats und damit an die Menschenrechtskonvention und die Urteile gebunden. Der Europarat hat aber vergleichsweise wenig Macht, eine Umsetzung der Urteile seines Gerichtshofs zu erwirken.

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