Politik

Deutschland unterliegt am EuGH im Streit über russisches Gas

Im Streit über eine Ausweitung russischer Erdgaslieferungen hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage hinnehmen müssen.
15.07.2021 15:49
Lesezeit: 2 min
Deutschland unterliegt am EuGH im Streit über russisches Gas
Rohsysteme der Gas-Anlandestation der Ostseepipeline Nord Stream 2. (Foto: dpa) Foto: Jens Büttner

In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wies der EuGH Rechtsmittel Deutschlands gegen einen Beschluss des EU-Gerichts zurück. Konkret geht es um größere Liefermengen durch die Pipeline Opal, eine Verlängerung der seit 2011 betriebenen ersten Nord-Stream-Pipeline in der Ostsee, über die russisches Gas nach Europa transportiert wird (Rechtssache C-848/19).

Polen hatte gegen die größeren Liefermengen vor dem Gericht der Europäischen Union (EU-G) geklagt, weil sie die Versorgungssicherheit des Landes gefährdeten und gegen den Grundsatz der Energiesolidarität verstießen. Das Gericht gab der Klage statt, woraufhin Deutschland Rechtsmittel beim EuGH einlegte, die nun zurückgewiesen wurden.

Im September 2019 hatte Polen in erster Instanz einen Beschluss der EU-Kommission stoppen lassen, der dem russischen Gazprom-Konzern die stärkere Nutzung der Opal-Pipeline erlaubte (Rechtssache T-883/16). Gazprom hatte ursprünglich nur die halbe Leitungskapazität nutzen dürfen, um andere Lieferanten nicht zu benachteiligen. Mit einem Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission Gazprom dann auf Antrag der Bundesnetzagentur eine deutliche Erhöhung der Lieferungen. Dass diese Entscheidung vom EU-G zurecht für nichtig erklärt wurde, bestätigte nun der EuGH.

In einem zuvor veröffentlichten Gutachten des Gerichtshofs hieß es, Deutschland "macht im Wesentlichen geltend, dass die Energiesolidarität lediglich ein politischer Begriff und kein rechtliches Kriterium sei". Entsprechend könnten daraus keine unmittelbaren Rechte und Pflichten abgeleitet werden. Dem widerspricht nun das oberste Gericht der EU. Da der Grundsatz der Solidarität allen Zielen der Energiepolitik der Union zugrunde liege, sei die Annahme unzulässig, dass dieser keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeuge. Der Grundsatz beinhalte Rechte und Pflichten für die EU-Länder.

Das Urteil kann nach Einschätzung des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona auch Auswirkungen auf die umstrittene Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 haben. In seinem Gutachten schreibt er, dass es für Gazprom und verbündete Unternehmen schwieriger werden könne, "in den Genuss einer vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung der Unionsbestimmungen (...) auf die Gasfernleitung Nord Stream 2 (...) zu kommen".

Diese Unionsbestimmungen schreiben einen freien und fairen Wettbewerb der Gasflüsse vor. Hoffnungen Gazproms auf Vorteile auf dem Energiemarkt nach der Fertigstellung von Nord Stream 2 dürften entsprechend einen Dämpfer bekommen. Der Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 wird von Teilen Europas und der USA kritisiert. Die Rohr-Verlegearbeiten stehen schon länger kurz vor dem Abschluss. Es gab jedoch immer wieder Widerstand aus anderen Ländern.

Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Fraktion im Bundestag, Oliver Krischer, ist das Urteil in seiner Tragweite nicht zu unterschätzen. "Es ist ein wesentlicher Baustein, dass der Gastransit durch die Ukraine langfristiger gebraucht wird", teilte er mit.

Mit Nord Stream 2 soll russisches Gas unter Umgehung der Ukraine nach Deutschland gebracht werden. Die USA und einige osteuropäische Nato-Partner befürchten eine zu starke Abhängigkeit Europas von russischen Energielieferungen.

Mehr zum Thema: Wegen China und Nord Stream 2: Merkel hat die USA zweimal in die Pfanne gehauen

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Merz unter Druck: Öffnet sich für Söder das Kanzleramt?
20.09.2026

Markus Söder hat Kanzlerambitionen mehrfach ausgeschlossen. Doch nach dem CDU-Debakel in Sachsen-Anhalt und wachsendem Druck auf Friedrich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Preiskrieg in der Autoindustrie: Warum Rabatte die Zukunft gefährden
20.09.2026

Europas Autobauer liefern sich einen Preiskampf ausgerechnet in einer Phase, in der sie Milliarden für ihre technologische Zukunft...

DWN
Immobilien
Immobilien Schlafen überm Edeka: Wie das Baurecht Wohnen im Gewerbegebiet blockiert
20.09.2026

Obwohl bundesweit 1,4 Millionen Wohnungen fehlen und Millionen Quadratmeter Gewerbefläche leer stehen, verbietet die Baunutzungsverordnung...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rhein Group: Draghi versammelt Europas Machtelite
19.09.2026

Mario Draghi hat Europas wirtschaftliche Schwächen analysiert. Jetzt will er handeln: Mit der Rhein Group versammelt der frühere...

DWN
Politik
Politik Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Das müssen Sie unbedingt wissen
19.09.2026

Mecklenburg-Vorpommern wählt einen neuen Landtag – und diesmal könnte sich das politische Kräfteverhältnis grundlegend verschieben....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Niedrigwasser am Rhein: Wenn der deutschen Wirtschaft das Wasser fehlt
19.09.2026

Der Rheinpegel in Kaub ist der wichtigste Pegel für die Schifffahrt zwischen Rotterdam und Basel. Dort fiel der Wasserstand im August 2026...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mercedes GLC im Test: Elektrisch ist er endlich so, wie er sein muss
19.09.2026

Der elektrische Mercedes GLC 400 4Matic bringt fast 500 PS, viel Komfort, hohe Ladeleistung und einen überraschend moderaten Verbrauch. Im...

DWN
Politik
Politik Berlin wählt: Diese Koalitionen sind möglich – und was sonst noch wichtig ist!
19.09.2026

Rund 2,5 Millionen Berliner entscheiden am Sonntag über die politische Zukunft ihrer Stadt. Nach einem von Wohnungsnot, Verkehr und...