Politik

Deutschland unterliegt am EuGH im Streit über russisches Gas

Im Streit über eine Ausweitung russischer Erdgaslieferungen hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage hinnehmen müssen.
15.07.2021 15:49
Lesezeit: 2 min
Deutschland unterliegt am EuGH im Streit über russisches Gas
Rohsysteme der Gas-Anlandestation der Ostseepipeline Nord Stream 2. (Foto: dpa) Foto: Jens Büttner

In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wies der EuGH Rechtsmittel Deutschlands gegen einen Beschluss des EU-Gerichts zurück. Konkret geht es um größere Liefermengen durch die Pipeline Opal, eine Verlängerung der seit 2011 betriebenen ersten Nord-Stream-Pipeline in der Ostsee, über die russisches Gas nach Europa transportiert wird (Rechtssache C-848/19).

Polen hatte gegen die größeren Liefermengen vor dem Gericht der Europäischen Union (EU-G) geklagt, weil sie die Versorgungssicherheit des Landes gefährdeten und gegen den Grundsatz der Energiesolidarität verstießen. Das Gericht gab der Klage statt, woraufhin Deutschland Rechtsmittel beim EuGH einlegte, die nun zurückgewiesen wurden.

Im September 2019 hatte Polen in erster Instanz einen Beschluss der EU-Kommission stoppen lassen, der dem russischen Gazprom-Konzern die stärkere Nutzung der Opal-Pipeline erlaubte (Rechtssache T-883/16). Gazprom hatte ursprünglich nur die halbe Leitungskapazität nutzen dürfen, um andere Lieferanten nicht zu benachteiligen. Mit einem Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission Gazprom dann auf Antrag der Bundesnetzagentur eine deutliche Erhöhung der Lieferungen. Dass diese Entscheidung vom EU-G zurecht für nichtig erklärt wurde, bestätigte nun der EuGH.

In einem zuvor veröffentlichten Gutachten des Gerichtshofs hieß es, Deutschland "macht im Wesentlichen geltend, dass die Energiesolidarität lediglich ein politischer Begriff und kein rechtliches Kriterium sei". Entsprechend könnten daraus keine unmittelbaren Rechte und Pflichten abgeleitet werden. Dem widerspricht nun das oberste Gericht der EU. Da der Grundsatz der Solidarität allen Zielen der Energiepolitik der Union zugrunde liege, sei die Annahme unzulässig, dass dieser keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeuge. Der Grundsatz beinhalte Rechte und Pflichten für die EU-Länder.

Das Urteil kann nach Einschätzung des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona auch Auswirkungen auf die umstrittene Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 haben. In seinem Gutachten schreibt er, dass es für Gazprom und verbündete Unternehmen schwieriger werden könne, "in den Genuss einer vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung der Unionsbestimmungen (...) auf die Gasfernleitung Nord Stream 2 (...) zu kommen".

Diese Unionsbestimmungen schreiben einen freien und fairen Wettbewerb der Gasflüsse vor. Hoffnungen Gazproms auf Vorteile auf dem Energiemarkt nach der Fertigstellung von Nord Stream 2 dürften entsprechend einen Dämpfer bekommen. Der Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 wird von Teilen Europas und der USA kritisiert. Die Rohr-Verlegearbeiten stehen schon länger kurz vor dem Abschluss. Es gab jedoch immer wieder Widerstand aus anderen Ländern.

Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Fraktion im Bundestag, Oliver Krischer, ist das Urteil in seiner Tragweite nicht zu unterschätzen. "Es ist ein wesentlicher Baustein, dass der Gastransit durch die Ukraine langfristiger gebraucht wird", teilte er mit.

Mit Nord Stream 2 soll russisches Gas unter Umgehung der Ukraine nach Deutschland gebracht werden. Die USA und einige osteuropäische Nato-Partner befürchten eine zu starke Abhängigkeit Europas von russischen Energielieferungen.

Mehr zum Thema: Wegen China und Nord Stream 2: Merkel hat die USA zweimal in die Pfanne gehauen

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Rechnungen digitalisieren: Wie Unternehmen Liquidität und Cashflow smarter steuern

Umsatz bedeutet noch keine gesicherte Liquidität. Zwischen der erbrachten Leistung und dem tatsächlichen Eingang des Geldes können...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mitarbeiterschulungen: Warum der teure Weiterbildungskult kaum etwas verändert
24.07.2026

Unternehmen investieren Milliarden in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten und messen anschließend, ob das Seminar gefallen hat. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Reaktion auf EU-Sanktionen: China verhängt Exportstopp gegen deutsche Firmen
24.07.2026

Die Europäische Union hat im Kontext des Ukraine-Kriegs ihr nächstes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet – und nimmt dabei...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW-Aktie: Volkswagen-Gewinn bricht ein und Umsatzprognose sinkt – was für Anleger jetzt wichtig ist
24.07.2026

Anhaltend schwache Verkaufszahlen, insbesondere auf dem wichtigen chinesischen Markt, machen dem Volkswagen-Konzern schwer zu schaffen: Im...

DWN
Politik
Politik Eskalation im Golf von Oman: Trump droht Iran mit Zwangszahlungen
24.07.2026

Im schwelenden Konflikt um die strategisch wichtige Straße von Hormus verschärft US-Präsident Donald Trump die Gangart gegenüber...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 35: Die Woche im Rückblick – KW 30
24.07.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Politik
Politik Rohstoffsicherheit oder EU-Dirigismus? Europas Nullsummenspiel gegen China
24.07.2026

Europa will seine Abhängigkeit von China bei kritischen Rohstoffen verringern. Der Critical Raw Materials Act soll Lieferketten breiter...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Vorwand Zwangsarbeit: Trump verhängt neue Zölle gegen 60 Handelspartner
24.07.2026

Der US-Präsident weicht nicht zurück: Pünktlich zum Auslaufen der gesetzlichen Frist für seine bisherigen weltweiten Sonderzölle...

DWN
Politik
Politik Regierungsumbau nach Rücktrittsdebakel: Wie Merz sein Kabinett neu ordnet
24.07.2026

Es war absehbar, dass Friedrich Merz den Posten an der Spitze des Kanzleramts neu besetzen muss. Der Bundeskanzler und CDU-Chef beschränkt...